- Täterstrafrecht
-
Als Täterstrafrecht wird ein Strafrechtssystem bezeichnet, welches Strafen in erster Linie aufgrund der Persönlichkeit des Täters zuteilt und die konkrete Tat eher als Anlass und nicht als Grund der Strafe begreift. Totalitäre Systeme neigen zu einem solchen Strafrecht, wohl weil es der von ihnen bevorzugten Erklärung gesellschaftlicher Probleme durch das Handeln "böser" Personen entspricht, die zu bekämpfen sind. Aber auch das geltende deutsche Jugendstrafrecht ist ein Täterstrafrecht, in dem die Strafe anhand der Persönlichkeit des Täters, seiner "schädlichen Neigungen" bestimmt wird.
Den Gegensatz zum Täterstrafrecht bildet das Tatstrafrecht, in dem die Strafe allein anhand des verwirklichten Tatbestandes bestimmt wird. Persönliche Merkmal des Täters können bei der Bestimmung der Strafhöhe indirekt eine Rolle spielen, insoweit sie die Motivation zur Tat und die Art ihrer Durchführung beeinflusst haben und so den Grad der Schuld des Täters beeinflussen (§46 StGB). Die Prognose über die allgemeine bleibende Gefährlichkeit des Täters spielt zudem bei der Entscheidung über die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung eine wichtige Rolle.
siehe auch
Kategorien:- Allgemeine Strafrechtslehre
- Rechtsphilosophie
Wikimedia Foundation.