- Türschließer
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Ein Türschließer bewirkt das sichere Schließen einer Tür; sowohl die Bewegung des Türblatt in die Türzarge als auch das Fallen der Schlossfalle des Türschloss in das Schließblech wird auch bei leichtem Gegenwind gewährleistet. Vor allem im Brandfall müssen Türen kontrolliert geschlossen werden – hierzu gibt es eine Reihe an Türschließer-Systemen, die speziell für den Einsatz im vorbeugenden Brandschutz konzipiert sind.
Inhaltsverzeichnis
Anwendungsbereich
Türschließsysteme sind in immer mehr Haushalten sowie öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen vorzufinden. Gründe sind unter anderem die erhöhten Sicherheitsvorschriften und das steigende Bedürfnis nach Komfort im Alltag.
Produktarten
Das Schließen von Türen kann zum einen durch einteilige und ungedämpfte Türschließer geschehen, z. B. bei Abgrenzungen von Tiergattern. Eine zuverlässigere Lösung stellt der Einsatz von sogenannten obenliegenden Türschließern dar, die aus zwei getrennten Bauteilen bestehen. Bei den auf dem Türblatt aufgesetzten obenliegenden Türschließern unterscheidet man die komplexeren, aber dafür in Optik und Design überzeugenden, Türschließer mit Gleitschiene von Türschließern mit Gestänge. Optisch unauffälliger sind integrierte Türschließer, die komplett im Türblatt eingebaut werden. Die Gleitschiene ist daher nur bei geöffneter Tür sichtbar. Das System ist an ein- und zweiflügeligen Türen einsetzbar und bietet zahlreiche Einstellmöglichkeiten im eingebauten Zustand. Die mechanischen Elemente können auch unten an der Tür angeordnet sein und werden dann als Bodentürschließer bezeichnet. Optisch dezent, vielseitig und mit unsichtbarer Funktionalität sind sie genau das Richtige für hohe Glastüren in eleganten Verkaufsräumen, Hallentüren oder Portalen.
Funktionalität
Bei einfachen Türschließern geschieht das Schließen z. B. durch Schrägstellen der Türbänder mit Ausnutzung der Schwerkraft oder durch das Aufbringen schraubenförmiger Führungsbahnen auf die Türbänder. Beide Schließmechanismen sind jedoch ungedämpft, führen zu ungewünschten Geräuschen beim Zuknallen und oft keinem sicheren Schließen. Bei gedämpften Türschließern wird die zum Schließen der Tür erforderliche Energie (Drehmoment) beim Öffnen in einer Feder gespeichert und bei der nachfolgenden Schließbewegung hydraulisch gedämpft wieder abgegeben. Die Schließgeschwindigkeit lässt sich in der Regel über die angebrachten Ventile stufenlos einstellen. Man unterscheidet bei den Gleitschienentürschließern zwischen der Nockentechnik (CAM) und der Zahntriebtechnik. Beide Lösungen erfüllen die Anforderungen und Normen für barrierefreies Bauen, die konsequent ein leichtes Öffnen der Türen fordern. Die bereits veröffentlichte und zukünftig rechtsbindende Norm DIN 18040 für barrierefreies Bauen definiert für Türen, die zwingend mit Türschließern ausgestattet werden müssen, ein maximales Öffnungsmoment von 47 Nm. Hochwertige Türschließer erfüllen diese Anforderungen und gehen heute sogar noch einen Schritt weiter. Sie erfüllen zusätzlich das von der Empfehlung DIN Spec 1104 geforderte, stark abfallende Öffnungsmoment von 40 % bei einem Türöffnungswinkel von 2 ° – 60 °. Damit erleichtern sie vor allem für Kinder, ältere Personen und Behinderte in öffentlichen und privaten Gebäuden das Öffnen der Tür und erhöhen damit den Begehkomfort. Die DIN Spec 1104 stellt dabei keine Norm dar, sondern eine technische Spezifikation, die im Vergleich zur DIN-Norm keinerlei bindenden Charakter hat. Je nach Nutzer-Anforderung ist es sinnvoll, elektrische Feststellanlagen zur ständigen Offenhaltung von Türen einzusetzen. Sogenannte Freilauftürschließer mit „Freeswing“-Funktion ermöglichen nach einmaligem Öffnen eine Begehung der Tür ohne zusätzlichen Kraftaufwand, da der Türschließer elektrisch im vorgespannten Zustand bleibt. Im Brandfall wird diese Vorspannung im Türschließer gelöst und sorgt so für ein sicheres selbsttätiges Schließen der Tür. Zum Einsatz kommen die Schließer an Brandschutztüren, die als „normale“ Türen benutzt werden sollen, jedoch im Brandfall sicher schließen müssen. Sie sind somit besonders geeignet für Krankenhäuser, Seniorenheime und Kindergärten.
Türen mit Anforderungen an Feuer- oder Rauchschutz müssen generell selbstschließend sein. Das kann durch geeignete zugelassene Türschließer erreicht werden. Bei zweiflügeligen Türen mit Anforderungen an Feuer- oder Rauchschutz ist eine Schließfolgeregelung vorgeschrieben um sicherzustellen, dass zuerst der Standflügel geschlossen wird und anschließend der Gangflügel. Nur so ist der geforderte Abschluss gewährleistet. Hydraulisch kontrollierte Türschließer für Brandschutztüren werden nach der Norm DIN EN 1154 geprüft und hergestellt, Türschließer mit elektrischer Feststellung zusätzlich nach der Norm DIN EN 1155 sowie Türschließer mit Schließfolgeregelung zusätzlich nach der DIN EN 1158.
Weblinks
Commons: Türschließer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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