- Türfeststellanlage
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Eine Feststellanlage (FSA) oder auch Türfeststellanlage (TFA) ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z. B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren oder Rolltore zwischen Brandabschnitten).
Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Fluchtwege möglichst lange begehbar bleiben und die Abschlüsse bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher geschlossen werden. Sie hilft auch, insbesondere bei Brandschutztüren in stark frequentierten Durchgängen, zu vermeiden, dass die Türen aus Bequemlichkeit in unzulässiger Weise in geöffnetem Zustand verkeilt und damit wirkungslos werden.
Inhaltsverzeichnis
Aufbau
Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:
- Zentrale (Auswertung / Energieversorgung)
- ein oder mehrere optische Rauchmelder bzw. Rauchschalter.
- Feststelleinrichtung (Magnet mit Ankerplatte oder in Gleitschiene, Elektrohydraulischer Türschließer)
Manche Anlagen verfügen auch über Taster zum manuellen Schließen der Tür, z. B. bei der Wartung oder Funktionskontrolle.
Früher fanden wegen größerer Sicherheit vor Störbeeinflussungen (Wasserdampf, Staub u. a.) auch Ionisationsmelder Verwendung.
Einige Systeme sind mit Akkus für den Fall, dass die 230 Volt-Versorgungsspannung wegfällt, ausgestattet. Das Wegfallen der Versorgungsspannung, und gegebenenfalls auch der Akkuspannung, muss zum Schließen des Brandabschlusses führen.
Die Feststellvorrichtungen können auch Teil einer Brandmeldeanlage sein. Die Steuerung und Auswertung erfolgt dann durch die entsprechende Brandmelderzentrale. In diesem Fall steht eine größere Auswahl an Meldertypen zur Verfügung, mit welchen man der Auslösung durch Störgrößen entgegenwirken kann.
Anwendungsgebiet
Ein spezielles Anwendungsgebiet für Feststellanlagen existiert im explosionsgefährdeten Bereich (ex-Bereich).
Auszug aus der DIN EN 14637 (Seite 31 / A.2) Zitat: „An Türen von Räumen, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel entstehen kann, sollten Feststellanlagen nur verwendet werden, wenn die Feststellvorrichtungen zusätzlich durch Melder einer Gaswarnanlage ausgelöst werden. Gaswarnanlage und Feststellanlage müssen elektrisch miteinander verbunden sein. Elemente, Bauteile und Verbindungskabel von Feststellanlagen, die in diesen Räumen installiert werden, sollten eigensicher sein.“
Abnahme
Die eingebaute Anlage muss auf einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation überprüft werden. Nach der Abnahmeprüfung muss im Bereich der installierten Feststellanlage ein Zulassungsschild angebracht werden.
Zulassung
Eine Feststellanlage muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden. Die DIBt-Richtlinien legen fest, wie Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und gewartet werden sollen.
Die Anlage muss eine Eignungsprüfung durchlaufen. Durch diese ist die Erfüllung der DIBt-Anforderungen nachzuweisen. Die Eignungsprüfung wird vom VdS Schadenverhütung (VdS) durchgeführt. Es werden grundsätzlich nur komplette Feststellanlagen geprüft. Alle Teile des Systems müssen zusammen geprüft und zugelassen werden. Andernfalls wird die gesamte Anlage nicht zugelassen.
Instandhaltung
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist.
Weblinks
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