- Umwandlungssatz
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Unter dem Umwandlungssatz versteht man im schweizerischen Pensionskassensystem den Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird. Die Höhe des Umwandlungssatzes steht in engem Zusammenhang mit der Lebenserwartung der jeweiligen Rentnergeneration. Von der Veränderung des Umwandlungssatzes sind jeweils nur die neuen Renten betroffen.
Inhaltsverzeichnis
Mindestumwandlungssatz
Für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) wird durch das Parlament ein Mindestumwandlungssatz festgelegt. Da die Lebenserwartung in den letzten zwanzig Jahren stark gestiegen ist, wurde im Rahmen der 1. BVG-Revision eine Senkung der Mindestumwaldungssatzes von 7.2 % auf 6.8 % beschlossen. Eine weitere Senkung auf 6.4 % wurde im Parlament angenommen.[1] Dagegen wurde von gewerkschaftlicher Seite das Referendum ergriffen, so dass es am 7. März 2010 zu einer Volksabstimmung kam[2] in der 72,7% des Schweizervolkes die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes ablehnte.[3]
Bestimmung des Mindestumwandlungssatzes
Die Festlegung des Mindestumwandlungsatzes ist ein politischer Prozess. Zur Bestimmung der Höhe müssen verschiedene Annahmen getroffen werden, insbesondere:
- Wie lange wird der frisch pensionierte Rentner im Durchschnitt leben. (Bedingte Lebenserwartung)
- Wie viel Ertrag kann auf seinem Sparkapital erzielt werden.
- Welche zusätzlichen Kosten sind zu erwarten (z.B. Verwaltungskosten, Witwenrenten, Invalidenrenten)
- Das verfassungsmässig garantierte Leistungsziel (Die Volksversicherung AHV und die Pensionskasse müssen nach der Pensionierung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung sicherstellen).
Einzelnachweise
- ↑ parlament.ch, abgerufen 29. November 2009
- ↑ Volksabstimmung vom 7. März 2010 über den Mindestumwandlungssatz, Dossier auf parlament.ch, abgerufen 29. November 2009
- ↑ Klares Nein zu tieferem Rentenumwandlungssatz
Siehe auch
Kategorien:- Rentenversicherung
- Sozialversicherungsrecht (Schweiz)
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