Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft

Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft

Das jeweils aktuelle Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft (UAP) soll der europäischen Umweltpolitik mittelfristige Zielsetzungen vorgeben und das umweltpolitische Handeln der Gemeinschaft in einen konzeptionellen Rahmen einbetten.

Seit 2002 stellt das mittlerweile Sechste Umweltaktionsprogramm die Schwerpunkte europäischer Umweltpolitik bis zum Jahr 2012 heraus. Die rechtliche Befugnis der Europäischen Gemeinschaft zum Erlass von Umweltaktionsprogrammen ist im Art. 175 Abs. 3 des Vertrages von Maastricht aus dem Jahre 1993 enthalten.

Inhaltsverzeichnis

Entwicklung der Umweltaktionsprogramme

Erstes Umweltaktionsprogramm (1974 - 1975)

Das erste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft wurde 1973 verabschiedet. Die Erklärung des Rates der Europäischen Gemeinschaften und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedsstaaten vom 22. November 1973 über ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz basiert auf dem 1972 in einer Gipfelkonferenz in Paris verkündeten Willen der Staats- und Regierungschefs der europäischen Mitgliedsstaaten, den Lebensstandard, die Lebensbedingungen und die Lebensqualität zu verbessern. Der Grundsatz der Vorsorge (Vorsorgeprinzip), nämlich dass die Vermeidung von Umweltbelastungen besser ist als die nachträgliche Bekämpfung der Auswirkungen, ist ein Kernaspekt des ersten UAP.

Zweites Umweltaktionsprogramm (1977–1981)

Das zweite, am 17. Mai 1977 beschlossene Umweltaktionsprogramm schrieb die Ziele des ersten UAP mit fünf Orientierungsgrundsätzen fort:

1) Kontinuität in der Umweltpolitik

2) Schaffung von Mechanismen für ein präventives Vorgehen insbesondere auf den Gebieten Verschmutzung, Raumplanung und Abfallwirtschaft

3) Schutz und rationelle Nutzung des Lebensraumes

4) Vorrang für Maßnahmen zum Schutz der Binnengewässer und des Meeres, zur Bekämpfung der Luftverschmutzung sowie den Kampf gegen den Lärm

5) Berücksichtigung der Umweltaspekte bei der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Entwicklungsländern.

Drittes Umweltaktionsprogramm (1982–1986)

Mit dem dritten Umweltaktionsprogramm (beschlossen am 7. Februar 1983) wurde erstmals auch die schonende Nutzung der natürlichen Ressourcen als neues Ziel in die Umweltpolitik mit aufgenommen.

Viertes Umweltaktionsprogramm (1987–1992)

Am 19. Oktober 1987 beschließt der Rat der Europäischen Gemeinschaften das vierte Umweltaktionsprogramm und stellt darin fest, dass sich die Konzeption der Gemeinschaft in Bezug auf den Umweltschutz erheblich erweitert hat. Strenge Umweltnormen, also Grenzwerte, werden als notwendig erachtet, um die Umwelt zu schützen. Darüber hinaus sollen auch die Bürger der EU für den Umweltschutz sensibilisiert werden (1987 wurde zum Europäischen Jahr des Umweltschutzes erklärt).

Aus einem 1992 veröffentlichten Bericht über den Zustand der Umwelt ging hervor, dass trotz der bis dahin verabschiedeten 4 Umweltaktionsprogramme, sich der Zustand der Umwelt in verschiedenen Bereichen, u.a. Luft, Gewässer, Artenvielfalt, verschlechtert hatte. Basierend auf diesem Bericht setzte sich das am 1. Februar 1993 beschlossene fünfte Umweltaktionsprogramm das Ziel, das Wachstumsmodell der Gemeinschaft in einer Weise zu verändern, daß ein Weg hin zu einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung beschritten wird.

Fünftes Umweltaktionsprogramm (1992–2000)

Das fünfte Umweltaktionsprogramm wurde parallel zur Konferenz von Rio 1992 und der Agenda 21 ausgearbeitet. Es war die erste Initiative der Kommission im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und das erste Umweltaktionsprogramm mit einem Namen: Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung.

Mit dem Programm wurden neben vier weiteren Zielen Strategien für sieben umweltbezogene Prioritäten (Globale Erwärmung, Übersäuerung, Artenschutz, Wasserwirtschaft, städtische Umwelt, Küstengebiete und Abfallwirtschaft) vorgeschlagen. Allerdings fehlten dem fünften Umweltaktionsprogramm quantifizierbare Ziele und Monitoringmechanismen. Bei der Überprüfung des Plans im Jahr 1996 hat die Europäischen Kommission das Fehlen konkreter Zielsetzungen und das mangelnde Engagement der Mitgliedstaaten als die größten Schwächen des Programms identifiziert.

Sechstes Umweltaktionsprogramm (2002–2012)

Mit der bisher längsten Laufzeit, nämlich 10 Jahre, wurde am 22. Juli 2002 das derzeit aktuelle sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft (Unsere Zukunft liegt in unserer Hand) beschlossen. Das bis zum 21. Juli 2012 geltende Programm benennt vier thematische Schwerpunktbereiche der aktuellen europäischen Umweltpolitik:

  • Bekämpfung der Klimaänderungen: Reduktion der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008-2012 um 8 %, sowie eine radikale Verringerung der weltweiten Emissionen um 20 bis 40 % bis 2020
  • Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt: Unter anderem Schutz von Landschaften, neue Initiativen zum Schutz der Meeresumwelt
  • Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität: Unter anderem grundsätzliche Überarbeitung des Risikobewertungssystems der EU für Chemikalien, Bekämpfung der Lärmbelastung, eine spezifische Strategie zur Verbesserung der Luftqualität
  • Nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Abfalls

Mit Ausnahme des Ziels der Bekämpfung des Klimawandels fehlen dem sechsten Umweltaktionsprogramm wiederum quantifizierbare Ziele. Stattdessen sieht das 6. Umweltaktionsprogramm sieben thematische Strategien vor, die innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Programms (Juli 2005) verabschiedet werden sollten. Am 21. September 2005 wurde die erste thematische Strategie (Luftreinhaltung) angenommen. Es folgten thematische Strategien

  • zur Meeresumwelt (24. Oktober 2005),
  • zur Abfallvermeidung und zum Recycling (21. Dezember 2005),
  • zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen (21. Dezember 2005),
  • zur Städtischen Umwelt (11. Januar 2006).

Aktuell (Stand Juli 2006) stehen noch die thematischen Strategien

  • zum Bodenschutz und
  • zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden

aus.

Tabellarische Übersicht der Umweltaktionsprogramme der Europäischen Gemeinschaft(en)

UAP-Nr. Titel Laufzeit Wichtige Ziele, Bemerkungen Quelle
1 - 1974–1975* Verbesserung der Lebensqualität, u.a. durch Vermeidung von Umweltbelastungen Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 112 (20.12.1973), S. 1–53
2 - 1977–1981 Fortschreibung der Ziele des 1. UAP; detailliertere Beschreibung der Umweltbelastungen Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 139 (13. Juni 1977), S. 1–46
3 - 1982–1986 Fortschreibung der Ziele des 1. bzw. 2. UAP; Schonung der natürlichen Ressourcen als neues Ziel; vorbeugender Charakter der Umweltpolitik wird betont Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 46 (17. Februar 1983), S. 1–16
4 - 1987–1992 Fortschreibung der bisherigen Ziele; Einbindung der Umweltpolitik in alle Politikbereiche; Sensibilisierung der Bevölkerung für Umweltschutz Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 328 (07. Dezember 1987), S. 1–44
5 Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung 1992–2000 Die Nachhaltige Entwicklung wird neu aufgenommen; Beschränkung auf Schwerpunktbereiche Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 138 (17. Mai 1993), S. 1 ff.
6 Unsere Zukunft liegt in unserer Hand 2002–2012 Verursacher- und Vorsorgeprinzip werden stärker betont; Aktionsbereiche werden definiert; Einführung thematischer Strategien Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 242 (10. September 2002), S. 1–15

Literatur

  • Michael Langerfeldt: Das Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft. Hoffnung auf zehn Jahre aktiven Umweltschutz in Europa? Natur und Recht 25(6), S. 339 – 342 (2003), ISSN 0172-1631

Weblinks


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