Öko-Audit

Öko-Audit

EMAS ist die Kurzbezeichnung für Eco Management and Audit Scheme, auch bekannt als EU-Öko-Audit oder Öko-Audit. EMAS wurde von der Europäischen Union entwickelt und ist ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung für Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Die EMAS-Verordnung (Öko-Audit-Verordnung) misst der Eigenverantwortung der Wirtschaft bei der Bewältigung ihrer direkten und indirekten Umweltauswirkungen eine entscheidende Rolle zu. Zertifiziert werden können Industrieunternehmen, Dienstleister, Verwaltungen etc., aber auch andere Arten von Organisation, einschließlich überstaatlicher Organisationen [1] . EMAS gilt als eines der sogenannten „New environmental policy instruments“ (NEPI's - neue umweltpolitische Instrumente), vgl. Jordan et. al. 2003 (ISBN 0-7146-8300-0)

Inhaltsverzeichnis

Auditierung

An EMAS teilnehmende Organisationen haben eine Umwelterklärung zu veröffentlichen, in der sie u. a. über ihre Auswirkungen auf die Umwelt (direkt oder indirekt), ihre Umweltleistung und ihre Umweltziele berichten. Die Umwelterklärung wird von einem unabhängigen Umweltgutachter, der einer staatlichen Überwachung unterliegt, auf ihre Richtigkeit hin überprüft und ist jährlich zu aktualisieren. Spätestens alle 3 Jahre überprüft der Umweltgutachter im Rahmen der sog. Revalidierung u.a. das Umweltmanagementsystem, die Einhaltung der Umweltpolitik sowie die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen (legal compliance) und eine konsolidierte Umwelterklärung.

Organisationen, die die Überprüfung durch den Umweltgutachter erfolgreich durchlaufen, können sich in das EMAS-Register eintragen lassen (in Deutschland wird dies bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern geführt) und dürfen das EMAS-Logo für ihren betrieblichen Umweltschutz führen.

Entwicklung EMAS

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung wurde von der EU erstmals ein Konzept erstellt, mit dessen Hilfe gewerblichen Unternehmen eine Hilfestellung zur Verbesserung ihre Umweltleistungen gegeben werden sollte. Basis für diese Verordnung ist das fünfte Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft vom 1. Februar 1993, in der durch neue umweltpolitische Instrumente eine Verbesserung des Umweltzustandes erreicht werden sollte. Um die Wirksamkeit der EMAS-Verordnung beurteilen zu können, wurde eine Überprüfung der Verordnung nach 5 Jahren nach dessen In-Kraft treten festgelegt. Am 30. Oktober 1998 lag der erste Vorschlag der Kommission für eine überarbeitete EMAS-Verordnung vor, der nach mehrmaliger Überarbeitung und dem Einsatz eines Vermittlungsausschusses schließlich am 14. Februar 2001 vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt wurde. Am 24. April 2001 wurde die derzeit gültige Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Diese Verordnung wird kurz als EMAS II bezeichnet und trat am 27. April 2001 in Kraft.

Weiterentwicklung - EMAS II

Ziel der alten wie der neuen EMAS-Verordnung ist die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung eines Unternehmens. Mit EMAS II wurde versucht, die Hauptkritikpunkte an EMAS zu beseitigen. U.a. gab es folgende Änderungen:

  • Erweiterung des bestehenden Anwendungsbereichs (gewerbliche Unternehmen) auf sog. Organisationen. Das sind Gesellschaften, Körperschaften, Betriebe, Unternehmen, Behörden oder eine Einrichtung bzw. Teile oder Kombination hiervon, mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, öffentlich oder privat, mit eigenen Funktionen und eigener Verwaltung.
  • Zur Verbesserung der Verbindung an die Industrienorm ISO 14001 wurden die dort genannten Voraussetzungen an das Umweltmanagement Bestandteil von EMAS II.
  • Unternehmen mit verschiedenen Standorten können nun in einem Verfahren validiert werden.

Novelle - EMAS III

Derzeit arbeitet die Europäische Kommission an der Neufassung der Verordnung unter dem Arbeitstitel EMAS III. Dazu finden Anhörungen und Expertengespräche statt. Dabei hat die Kommission deutlich gemacht, dass sie von dem "Premium-Standard" EMAS nicht abweichen will. Gleichzeitig versucht sie durch die Revision jedoch auch, die Attraktivität des Systems und damit auch die Registrierungen zu erhöhen. Im November wurden erste informelle Entwürfe der neuen Verordnung ausgewählten Experten vorgestellt. Eine offizielle Veröffentlichung als Vorschlag der Kommission ist im Juli 2008 erfolgt (Entwurf der EMAS III-Verordnung). EU-Normungsexperten von Verbraucherverbänden kritisieren allerdings, ein Unternehmen könne alle EMAS-Vorschriften befolgen, ohne eine gute Umweltleistung zu erbringen.[2] Geplant ist, dass die neue, revidierte Verordnung 2010 in Kraft tritt.

Umsetzung in Deutschland

In Deutschland werden wesentliche Teile der EMAS-Verordnung durch das Umweltauditgesetz (UAG) umgesetzt. Im UAG ist u. a. das Zulassungs- und Aufsichtssystem für die Umweltgutachter geregelt. Außerdem konstituiert es den Umweltgutachterausschuss (UGA), der die Aufgabe hat, das Bundesumweltministerium im Bereich dieses freiwilligen Öko-Audits zu beraten, Richtlinien zur Anwendung des Umweltauditgesetzes zu erlassen und die Verbreitung von EMAS im Bundesgebiet zu fördern. Im UGA sind die folgenden Interessengruppen vertreten: Wirtschaft, Umweltgutachter, Umwelt- und Wirtschaftsverwaltung des Bundes und der Länder, Gewerkschaften und Umweltverbände. Die 25 ehrenamtlichen Mitglieder werden in ihrer Arbeit und ihrem Engagement von einer hauptamtlichen Geschäftsstelle mit Sitz in Berlin unterstützt.

Im Juni 2007 erhielt der Deutsche Evangelische Kirchentag als erste Seriengroßveranstaltung in Deutschland das EMAS-Umweltzertifikat.

Verbreitung

Die Zahl der Organisationen, die sich nach EMAS validieren lassen, ist in den alten EU-Staaten rückläufig und in den meisten seit 2004 der EU beigetretenen Staaten schleppend. Der „Höhepunkt“ der EMAS-Validierungen lag in den Jahren 2001 und 2002, wobei nach wie vor Deutschland (gefolgt von Italien und Spanien) die meisten EMAS-Validierungen hat. In Deutschland sind insgesamt 1.416 Organisationen (mit 1845 Standorten) nach EMAS validiert.[3] Europaweit sind es 4.198 Organisationen an 6.270 Standorten (Stand: 23. Oktober 2008).

Die Gründe für den Rückgang der Zunahme der Validierungen sind vielschichtig, dürften aber im Wesentlichen an folgenden Aspekten liegen:

  • Mangelnde internationale Akzeptanz von EMAS. Die internationale Norm ISO 14001 ist weltweit anerkannt, EMAS hingegen ist auf die EU beschränkt.
  • Des Weiteren baut EMAS II auf einem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 auf und erweitert die Anforderungen um eine verbindliche Rechtskonformität, eine inhaltliche Rechenschaftspflicht durch die Umwelterklärung und das Registrierungsverfahren, ohne für die Unternehmen zusätzlichen (wirtschaftlichen) Nutzen zu generieren.

Insbesondere in Deutschland wurde den teilnehmenden Unternehmen von Seiten der Politik Erleichterungen (z. B. mehr Eigenüberwachung) und finanzielle Anreize (teilweiser Verzicht auf Gebühren) in Aussicht gestellt. Diese Anreize gelten mittlerweile in der Mehrzahl der Bundesländer, kamen aber womöglich zu spät. In einigen Bundesländern werden bei der Gewährung von Verwaltungs- und Gebührenerleichterungen ISO 14001 und EMAS gleichgestellt, so dass dort auch dieser Anreiz entfallen ist. Ob EMAS ein Unternehmen tatsächlich mehr kostet als ISO 14001 ist umstritten, zumal es Pflichtaudittage wie bei ISO-Zertifizierungen bei EMAS nicht gibt. Die jüngste Richtlinie der EU zu öffentlichen Vergaben (2004/18/EG) gibt eindeutig Unternehmen mit EMAS den Vorzug, was zur weiteren Verbreitung beitragen soll.

Spezialisierung

In Anlehnung an das Umweltaudit nach der EMAS-Verordnung hat sich in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg das Umweltaudit „Der Grüne Gockel“ entwickelt. Es ist speziell auf die Rahmenbedingungen und die Struktur einer Kirchengemeinde abgestimmt.

Eine weitere Spezialisierung ist das Nachhaltigkeitsmanagement-Konzept EMASplus. Es folgt in Aufbau und Ablauf den EMAS-Standards. EMASplus beinhaltet darüber hinaus einen Verbesserungszyklus, der neben “Umwelt” auch die Themen „Ökonomie“ und „Soziales“ einbezieht, über den Nachhaltigkeitsbericht eine transparente Information der Öffentlichkeit gewährleistet und durch unabhängige Gutachter validiert werden kann. In der dreijährigen Testphase 2004 bis 2006 wurde das Konzept in über 20 sozialwirtschaftlichen Unternehmen getestet. Eine darauf basierende Richtlinie EMASplus soll ab 2010 europaweit gelten.

Literatur

  • Doktoranden-Netzwerk Öko-Audit e.V. (Hrsg.): Umweltmanagementsysteme zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Eine interdisziplinäre Auseinandersetzung mit der EG-Öko-Audit-Verordnung und der DIN EN ISO 14001. Springer Verlag, Berlin Heidelberg 1998, ISBN 3-540-64690-6
  • René Gastl: Kontinuierliche Verbesserung im Umweltmanagement. Die KVP-Forderung der ISO 14001 in Theorie und Unternehmenspraxis. vdf-Verlag, Zürich, 2005, ISBN 3-7281-3034-6. www.cmrg.ch/kvp-publikation.htm.
  • Betriebliche Umweltmanagementsysteme. Anforderungen - Umsetzung - Erfahrungen. Baumann/Kössler/Promberger ISBN 3-7073-0795-6
  • Kleesiek, Wolfgand, Deregulierung und Substitution des Umweltfachrechts für EMAS registrierte Organisationsstandorte, Erich Schmidt Verlag, Berlin, 2007, ISBN 3-503-09383-4

Referenzen

  1. Europaparlament will eigene Treibhausgasbilanz um 30% verbessern, 10.11.2008
  2. Fiala, Franz: Umweltmanagement: Schnittmuster für grüne Mäntelchen, umwelt aktuell 10.2009, S. 5
  3. EU-Kommissions-Website zu EMAS, Rubrik Pressedienst, zuletzt am 24. Februar 2009 aufgerufen


Weblinks


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