- Umweltsteuer
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Die Umweltsteuer ist eine Steuer auf einen umweltschädlichen Tatbestand. Die grundlegende Idee von Umweltsteuern/Ökosteuern ist, durch verstärkte Besteuerung des Verbrauchs von Ressourcen oder der Beeinträchtigung der Umwelt bei gleichzeitiger Entlastung des Faktors Arbeit einen Anstieg der Gesamtabgabenlast zu vermeiden und gleichzeitig durch Absenkung der Arbeitskosten die Beschäftigung zu erhöhen bzw. zu stabilisieren.
In der Europäischen Union (EU) werden Umweltsteuern in vier Kategorien eingeteilt:
- Energiesteuern (Mineralölsteuer, Stromsteuer, Erdgassteuer, Heizölsteuer, Flugbenzinsteuer)
- nichtenergiebezogene Verkehrsteuern
- Steuern auf Umweltverschmutzung
- Steuern auf Ressourcenverbrauch
Hierzu gehören u.a. Steuern auf Kraftstoffe (in Deutschland: Mineralölsteuer), Kraftfahrzeugsteuern, Steuern auf Emissionen in Wasser oder Luft, Deponiesteuern und Steuern auf Pestizide, Stromsteuern. Steuern auf Kohlendioxid fallen unter die Kategorie Energie, da sie häufig Bestandteil allgemeiner Energiesteuern sind.
Nicht zu den Umweltsteuern zählen Förderabgaben und sonstige Abgaben im Zusammenhang mit Erdöl und Erdgasförderung. Hohe Umweltsteuern können sowohl eine hohen Besteuerung von umweltschädigenden Produkten anzeigen wie auch einen starken Einsatz derartiger Produkte.
Siehe auch
VOC-Abgabe, Wasserpfennig, City-Maut, CO2-Steuer, Lkw-Maut in Deutschland, Hubraumsteuer, Wohnmobilsteuer
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