Mineralölsteuer

Mineralölsteuer

Die Mineralölsteuer (in Deutschland: Energiesteuer) ist eine Steuer, die auf den Verbrauch von Mineralölen erhoben wird.

Inhaltsverzeichnis

Nationale Regelungen

EU-Regelung

Die EU schreibt ihren Mitgliedsländern seit dem 1. Januar 2004 Mindest-Mineralölsteuersätze vor.[1] Eine geplante Erhöhung der Mindestsätze scheiterte 2007.[2]

Im April 2011 legte die EU-Kommission Pläne für eine Angleichung der Steuersätze ab 2018 vor.

Allgemeines

Die Mineralölsteuer belastet unter anderem den motorisierten Individualverkehr und den LKW-Verkehr; nicht dagegen den Luftverkehr und die Allgemeine Luftfahrt: Kerosin (oft als "Flugbenzin" bezeichnet) ist bislang in den meisten Ländern der Welt steuerfrei. Vorschläge bzw. Versuche, eine supranationale Kerosinsteuer – zum Beispiel zugunsten der Vereinten Nationen – einzuführen, scheiterten bislang.

Die Nutzer des Straßennetzes sollen mittels Mineralölsteuer die Kosten für Bau und Erhaltung des Straßennetzes zahlen ("Verursacherprinzip"); außerdem sollen externe Kosten, die durch den Straßenverkehr entstehen, internalisiert werden. Eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) ermittelte 2007 externe Kosten von etwa 3 ct pro gefahrenem Kilometer. Darin enthalten sind Kosten, die nur schwer zu quantifizieren sind bzw. die nur fallweise anfallen. Zum Beispiel wurden Lärmkosten berechnet; diese können nur anfallen, wenn der Lärm eines Autos tatsächlich Dritte erreicht (Lärm-Immision, Lärmbelästigung).

Es ist ein schwieriges und komplexes Unterfangen, sämtliche Nutzen des Straßenverkehrs (es gibt auch externe Nutzen) und sämtliche Kosten des Straßenverkehrs zu ermitteln. Der motorisierte Individualverkehr ist auch ein Wirtschaftsfaktor, der Arbeitsplätze schafft bzw. erhält und Steuern (z. B. Lohn- und Einkommensteuer, Mehrwertsteuer) zahlt.

Externe Nutzen und Kosten sind ein Gegenstand der Volkswirtschaftslehre; einer ihrer Zweige ist die Verkehrswissenschaft. Sie befasst sich mit diesem Thema.

Das Statistische Bundesamt erstellt eine Umweltökonomische Gesamtrechnung. Diese ergänzt die herkömmliche Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung um den Faktor „Natur“.

Einzelnachweise

  1. europa.eu: Darstellung der EU (Stand 9/2006), [http://www.presseportal.de/pm/44055/518958/bleibendes-gefaelle-seit-1-januar-gelten-in-europa-mindestsaetze-fuer-mineraloelsteuer
  2. faz.net: [1]

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