- Unabhängiger Finanzsenat
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Der unabhängige Finanzsenat ist gemäß dem Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat (UFSG) mit seinen Außenstellen (Landessenate) in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien in Österreich Abgabenbehörde zweiter Instanz. In ihm ist das zweitinstanzliche Rechtsmittelverfahren in Steuer- und Zollangelegenheiten sowie in Finanzstrafsachen in einer Bundesbehörde konzentriert.
Der Unabhängige Finanzsenat ist ein Gericht im Sinne des Art. 234 EGV. Mit seiner Gründung wurde eine Angleichung an die Rechtsschutzstandards des Art. 6 EMRK bzw. Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union herbeigeführt, wonach jede Person das Recht darauf hat, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.
Der UFS ist nur an Normen der Europäischen Union, an nationale Gesetze und Verordnungen, nicht aber an Richtlinien und Erlässe (etwa jene des Bundesministeriums für Finanzen oder des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz) gebunden.
Weblinks
Siehe auch
- Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag
- Unabhängiger Verwaltungssenat
- Bundeskommunikationssenat
- Unabhängiger Bundesasylsenat
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Behörde (Österreich)
- Steuerrecht (Österreich)
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