Universalversammlung

Universalversammlung

Die Universalversammlung ist im Schweizer Recht die Versammlung der Eigentümer oder Vertreter sämtlicher Aktien einer Aktiengesellschaft ohne Einhaltung der für eine ordentliche Generalversammlung vorgeschriebenen Formvorschriften (Artikel 701 Schweizerisches Obligationenrecht (OR)).

Ähnliches gilt für die Schweizer Genossenschaft.


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