Unpfändbarkeitsbescheinigung
- Unpfändbarkeitsbescheinigung
-
Eine Unpfändbarkeitsbescheinigung hat der Gerichtsvollzieher gemäß § 63 GVGA auszustellen, wenn er begründeten Anhalt dafür hat, dass die Zwangsvollstreckung beim Schuldner erfolglos verlaufen wird.
Als begründeten Anhalt sieht der Gesetzgeber in § 63 Abs. 2 GVGA, wenn Zwangsvollstreckungen gegen den Schuldner in den letzten drei Monaten fruchtlos verlaufen sind.
War der Gerichtsvollzieher auch beauftragt, dem Schuldner den Schuldtitel zuzustellen, so führt er diesen Auftrag jedoch aus.
Wikimedia Foundation.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Beitreibung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia
Vollstreckungsmaßnahme — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia
Zwangsvollstreckung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia
Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland) — Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung öffentlich rechtlicher und privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines… … Deutsch Wikipedia