- Unter eins
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Der Ausdruck Unter drei bezeichnet im politischen Jargon in Deutschland, dass eine Aussage gegenüber einem Journalisten nur als Hintergrundinformation verwendet werden darf. Das Geäußerte ist vertraulich. Der Journalist darf die Information daher weder zitieren noch deren Urheber preisgeben.
Sprachcodes
In der bewussten Kommunikation zwischen Politikern und Journalisten, etwa in Gesprächen oder Interviews, stellt sich oft die Frage, wie die von einem Politiker geäußerten Informationen durch den Journalisten verwertet werden dürfen. Traditionsgemäß wird eine Übereinkunft getroffen, die drei Codes unterscheidet:
- Unter eins – die Information darf bei direkter Nennung des Urhebers wörtlich wiedergegeben werden: Bundeskanzlerin Merkel sagte: „Angesichts der aktuellen Finanzkrise hat die Bundesregierung ...“
- Unter zwei – die Information und das Umfeld der Quelle dürfen zwar wiedergegeben, aber nicht direkt zitiert werden: Wie aus Kreisen der CDU zu erfahren war, hat die Bundesregierung angesichts der aktuellen Finanzkrise ...
- Unter drei – die Information darf nicht öffentlich verwertet werden. Der Journalist hat sie ausschließlich für seinen eigenen Hintergrund erhalten. Das Gesagte kann aber Anlass für weitere Recherchen sein oder in Artikel und Kommentare des Journalisten indirekt einfließen.
Meist halten sich Journalisten an diese informelle Sprachregelung, da eine Nichtbeachtung den Journalisten in Zukunft von wertvollen Informationen abschneiden könnte und er in der gesamten Branche als nicht mehr vertrauenswürdig gelten würde. Eine rechtliche Möglichkeit zur Durchsetzung dieser ungeschriebenen Regel gibt es nicht. Sie bleibt ein Gentlemen's agreement auf Vertrauensbasis.
Siehe auch
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