- Basisfallwert
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Der Basisfallwert (aus dem Englischen: Baserate) ist ein Begriff aus dem Gesundheitswesen und bezeichnet den Betrag, der bei der Berechnung der DRG-Preise (Diagnosis Related Groups) für die Krankenhausbehandlung zugrunde gelegt wird.
Zur Berechnung des Preises für die Krankenhausbehandlung wird die Bewertungsrelation der DRG mit dem Basisfallwert multipliziert.
Inhaltsverzeichnis
Beispiel
DRG F60B Kreislauferkrankungen mit akutem Myokardinfarkt, ohne invasive kardiologische Diagnostik ohne äußerst schwere Begleiterkrankungen. Die Bewertungsrelation dieser DRG ist 1,08. Für ein Krankenhaus mit einem Basisfallwert von beispielsweise 2.500 € ergäbe sich für die Behandlung ein Preis von 1,08 x 2.500 € = 2.700 €.
In den Jahren 2003 und 2004 erfolgte die Berechnung des Basisfallwertes für jedes Krankenhaus individuell. Dabei wurde in Verhandlungen zwischen Krankenhaus und Kostenträgern ein Budget für das Krankenhaus (Gesamtbetrag) sowie eine Leistungsplanung (Aufstellung der geplanten DRGs) vereinbart. Der (krankenhausindividuelle) Basisfallwert berechnet sich (vereinfacht) dann aus dem Gesamtbetrag (Gesamtbudget) geteilt durch die Summe der Bewertungsrelationen der vereinbarten Leistungen.
Seit dem Jahr 2005 wird für jedes Bundesland ein einheitlicher Basisfallwert vereinbart. Das einzelne Krankenhaus vereinbart mit den Kostenträgern dann nur noch die Leistungsplanung. Der Basisfallwert des Krankenhauses wird in den Jahren 2005 bis 2009 schrittweise an den landesweiten Basisfallwert angepasst (Konvergenzphase). Ab 2010 gilt für alle Krankenhäuser eines Bundeslandes ein einheitlicher Basisfallwert und somit ein einheitlicher Preis für gleiche Leistungen.
Andere Regelungen gibt es bei einzelnen Spezialkliniken, die zum Beispiel eine besondere Fallschwere haben (z.B. spezielle Unfallkrankenhäuser). Diese Kliniken können mit Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung gesonderte Vergütungsvereinbarungen treffen.
Verwandte Themen
Der Case Mix Index beschreibt die durchschnittliche Schwere der Patientenfälle einer medizinischen Einrichtung.
Berechnungsmöglichkeit nach DRG (Bsp. 2400 € - Gynäkologie): [1]
Einzelnachweise
Siehe auch
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