Unternehmensmitbestimmung
- Unternehmensmitbestimmung
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Unternehmensmitbestimmung bezeichnet die Einflussnahme der Betriebsangehörigen auf wirtschaftliche bzw. unternehmerische Entscheidungen. Dem gegenüber steht die betriebliche Mitbestimmung, die die Einflussnahme der Betriebsangehörigen auf soziale oder personelle Entscheidungen über Betriebsrat oder ähnliches ermöglicht.
Die Unternehmensmitbestimmung wird hauptsächlich durch die Besetzung des Aufsichtsrates, der den Vorstand kontrolliert, wahrgenommen. Die Anzahl der jeweiligen Mitglieder und das Mengenverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Anteilseignern hängt vom einschlägigen Gesetz ab, was sich nach der Zahl der im Unternehmen Beschäftigten richtet. Je nachdem gelten dann das Drittelbeteiligungsgesetz (Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern), das Mitbestimmungsgesetz von 1976 (mit mehr als 2000 Arbeitnehmern) oder das Montanmitbestimmungsgesetz (mehr als 1000 Arbeitnehmer in Montanunternehmen).
Literatur
- Felix Hörisch: Unternehmensmitbestimmung im nationalen und internationalen Vergleich – Entstehung und ökonomische Auswirkungen. Berlin/Münster 2009, ISBN 978-3-643-10296-6.
Kategorie:
- Kollektives Arbeitsrecht (Deutschland)
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