Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung (Supported Employment) bietet Unterstützung für behinderte und andere schwer vermittelbare Personen, um bezahlte Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten und zu halten[1].

Inhaltsverzeichnis

Zielgruppen

Unterstützte Beschäftigung ist eine kundengesteuerte, professionelle Dienstleistung, die sich an folgende drei Kundengruppen richtet:

Unterstützte Beschäftigung wurde zunächst für Menschen mit Lernschwierigkeiten, also mit einer sogenannten Lern- und geistigen Behinderung entwickelt. Die Erkenntnis, dass Menschen mit schweren Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich sein können, wenn sie individuelle und langfristige Unterstützung erhalten, ist nicht auf einzelne Behinderungsarten beschränkt. Supported Employment Projekte haben mittlerweile weltweit gezeigt, dass alle Behinderten in integrativen Arbeitsverhältnissen arbeiten können, so z. B.

  • Menschen mit Down-Syndrom
  • schwerer geistiger Behinderung
  • Körper- und Mehrfachbehinderungen
  • Autismus
  • erworbenen Hirnschädigungen
  • und in modifizierter Form für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

Unterstützte Beschäftigung zielt insbesondere auf jene Menschen, die ohne intensive individuelle Unterstützung keinen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden bzw. ihren Arbeitsplatz schnell wieder verlieren würden.

In einigen europäischen Ländern zeichnet sich eine weitere Zielgruppenerweiterung ab, indem andere Personengruppen mit "Arbeitsbehinderungen" wie Personen mit schwerwiegenden sozialen Problemen, z. B. Jugendliche aus der stationären Jugendhilfe in Großbritannien, Jugendliche nach Gefängnisaufenthalt und Drogenabhängigkeit in Norwegen oder Migranten in Finnland und Schweden durch Job Coaching erfolgreich in Betriebe eingegliedert werden. Die European Union of Supported Employment (EUSE) hat deshalb im Jahr 2005 ihre Definition von Unterstützter Beschäftigung so erweitert, dass sie auch andere benachteiligte Personengruppen einschließt.

Methodisches Vorgehen

Unterstützte Beschäftigung umfasst folgende methodische Elemente:

  • individuelle Berufsplanung mit der Erstellung eines beruflichen Profils
  • individuelle Arbeitsplatzsuche bzw. Unterstützung bei der Suche des Arbeitsplatzes
  • Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
  • Arbeitsplatzanalyse und -anpassung
  • Arbeitserprobungen, begleitete Praktika
  • Erstellung eines Einarbeitungs- und Unterstützungsplans
  • Job- Coaching, Qualifizierung am Arbeitsplatz
  • Beratung und Unterstützung von KollegInnen im Betrieb
  • weitergehende Unterstützung, psychosoziale Betreuung je nach Bedarf von gelegentlicher Krisenintervention bis zu dauerhafter Unterstützung am Arbeitsplatz.

Grundsätze

Unterstützte Beschäftigung ist eine ambulante Organisationsform der beruflichen Rehabilitation und der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben. Im Gegensatz zu traditionellen Rehabilitationsmaßnahmen setzt Unterstützte Beschäftigung auf

  • individuelle Unterstützung statt Unterstützung in Gruppen
  • das Erstellen eines dynamischen individuellen Fähigkeitsprofils, Assessment in betrieblichen Realsituationen statt statusdiagnostische Tests und Assessment in außerbetrieblichen künstlichen Situationen
  • aktive individuelle Arbeitsplatzakquisition statt reaktive berufsgruppenbezogene Arbeitsvermittlung
  • direkte Unterstützung der Qualifizierung und Inklusion in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts durch Job Coaching statt vorbereitender außerbetrieblicher Qualifizierung und Exklusion in Sondereinrichtungen
  • eine intensive Beratung und konkrete personelle Unterstützung durch einen Integrationsberater bzw. einen Job Coach zur Aufnahme und Sicherung eines Arbeitsverhältnisses

Unterstützte Beschäftigung bietet nach Maßgabe des Einzelfalles alle notwendigen Hilfen und Unterstützungen, um eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden und erfolgreich zu halten.

Unterstützte Beschäftigung ist nicht nur ein neuer methodischer Ansatz der beruflichen Rehabilitation, sondern basiert auf einer veränderten Sichtweise sowohl von Menschen mit Behinderungen als auch davon, wie Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ihre Unterstützung anbieten sollten. Die zugrunde liegenden Werte und Prinzipien sind:

  • Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten
  • Inklusion, Teilhabe am (Arbeits-)Leben
  • Individuelle, betriebs- und wohnortnahe Unterstützung
  • Chancengleichheit, Schutz vor Diskriminierung
  • Orientierung an Fähigkeiten und Lebensqualität

Unterstützte Beschäftigung definiert sich international über folgende Kernelemente[2]:

1. Integration: Das wichtigste Merkmal von Unterstützter Beschäftigung ist, dass Menschen mit einer Behinderung in regulären Betrieben an der Seite von nichtbehinderten Kollegen arbeiten. Durch Unterstützte Beschäftigung soll die Integration in allen Bereichen des Arbeitsalltags gefördert werden. Dazu gehören neben der gemeinsamen Arbeitstätigkeit auch Pausen, Feiern im Betrieb, die Fahrt von und zu der Arbeit sowie außerbetriebliche Aktivitäten unter Kollegen. Der Grad der erreichten Integration im Betrieb ist der Maßstab des Erfolgs der Unterstützten Beschäftigung.

2. Bezahlte, reguläre Arbeit: Bei Unterstützter Beschäftigung geht es um die Unterstützung von Menschen bei bezahlter Arbeit, die sonst von nichtbehinderten Menschen getan werden müsste und nicht um therapeutische, unbezahlte Beschäftigung. Jeder Beschäftigte mit Behinderung sollte zumindest den gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten. Die Kompensation von Minderleistungen kann entweder durch eine Anpassung der Lohnhöhe an die Produktivität oder eine Lohnkostensubventionierung erreicht werden.

3. Erst platzieren, dann qualifizieren: Dies ist eine Umkehrung des gängigen Rehabilitationsparadigmas "erst qualifizieren, dann platzieren" aus der Erkenntnis heraus, dass viele Menschen, insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten, besser in Realsituationen lernen und Probleme bei der Generalisierung von Gelerntem haben. In der Praxis hat sich außerdem gezeigt, dass Menschen bei der Qualifizierung außerhalb von Realsituationen häufig im System stecken bleiben und nicht adäquat auf die Anforderungen vorbereitet werden. Die niedrige Übergangsquote aus Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder die Übergangsprobleme nach außerbetrieblichen Berufsvorbereitungen und -ausbildungen sind Beispiele dafür.

4. Unterstützungsangebote für alle Menschen mit Behinderungen: Zielgruppe von Supported Employment sind insbesondere Menschen mit schweren Behinderungen, die bisher als "nicht vermittlungsfähig" galten und individuelle, intensivere Hilfe benötigen, um erfolgreich eine Arbeit zu finden und ausfüllen zu können. Niemand soll prinzipiell aufgrund der Schwere seiner Behinderung abgewiesen werden ("Zero-Reject"). Es wird als Aufgabe von Unterstützter Beschäftigung gesehen, auch für Menschen mit schwersten Behinderungen integrative Arbeitsmöglichkeiten und die dazu notwendigen Unterstützungsangebote individuell zu entwickeln.

5. Flexible und individuelle Unterstützung: Die Unterstützung in Unterstützter Beschäftigung soll alle Hilfen umfassen, die im Einzelfall notwendig sind, um erfolgreich in einem Betrieb zu arbeiten. Dazu müssen die Hilfen flexibel und sehr individuell angeboten werden. Unterstützte Beschäftigung umfasst die individuelle Unterstützung bei der beruflichen Zukunftsplanung, Arbeitsplatzsuche, Arbeitsplatzanpassung, Qualifizierung und bei Problemen am Arbeitsplatz, aber z. B. auch ein Fahrtraining des Arbeitswegs oder die erforderlichen Hilfen beim Benutzen einer Toilette für Menschen mit einer entsprechenden Körperbehinderung.

6. Keine zeitliche Begrenzung der Unterstützung: Viele Menschen mit einer schweren Behinderung benötigen lebenslange Unterstützung. Wie in einer Werkstatt für behinderte Menschen soll in Unterstützter Beschäftigung die notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz solange wie nötig, unter Umständen also ein Arbeitsleben lang, möglich sein. In der Regel reduziert sich jedoch die erforderliche Hilfe nach einer intensiveren Einarbeitungsphase.

7. Bereitstellung von Wahlmöglichkeiten und Förderung von Selbstbestimmung: Aufgabe von Unterstützter Beschäftigung ist es, die traditionell sehr eingeschränkten Wahlmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung hinsichtlich der Art der Tätigkeit und der Art der Unterstützung zu erweitern. Unterstützte Beschäftigung trägt zum einen dazu bei, dass auch Menschen mit einer schweren Behinderung neben einer Werkstatt für behinderte Menschen andere Wahlmöglichkeiten hinsichtlich ihrer Unterstützung im Arbeitsleben haben. Die Aufgabe von Unterstützter Beschäftigung ist es zum anderen, unterschiedliche Arbeitsmöglichkeiten mit der BewerberIn zu erkunden. Ziel ist es, während des gesamten Unterstützungsprozesses die Selbstbestimmung zu fördern und zu achten, so z. B. bei der Auswahl eines Arbeitsplatzes und der Ausgestaltung der Unterstützung am Arbeitsplatz.

Entwicklung

USA

Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung (Supported Employment) wurde Ende der 1970er- und Anfang der 1980er-Jahre in den USA entwickelt. Es hat sich mittlerweile in vielen Ländern der Welt als neuer Ansatz der beruflichen Rehabilitation etabliert. Supported Employment begann in den USA nach einer Reihe von erfolgreichen Modellprojekten mit der ersten gesetzlichen Verankerung 1984. Im Gesetz[3] wurde Supported Employment in den USA folgendermaßen definiert:

Supported Employment ist

  1. bezahlte Beschäftigung für Menschen mit Entwicklungsbeeinträchtigungen (developmental disabilities), für die eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für den oder oberhalb des Mindestlohns unwahrscheinlich ist und die langfristige Unterstützung benötigen, um arbeiten zu können
  2. in einer Vielzahl von Konstellationen möglich, in denen Menschen ohne Behinderung beschäftigt sind
  3. Unterstützung durch alle Aktivitäten, die dazu beitragen, bezahlte Arbeit zu erhalten, einschließlich Anleitung, Qualifizierung und Fahrt von und zu der Arbeit

Im Jahre 2005 waren fast 200.000 Menschen mit Behinderungen durch Supported Employment und ähnliche Strategien auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt[4].

Der amerikanische Dachverband für Supported Employment ist „APSE – the employment network“[5].

Europa

In Europa gibt es Supported Employment – Unterstützte Beschäftigung, mit ersten Vorläufern in den achtziger Jahren, seit Anfang der neunziger Jahre. Ab Mitte der neunziger Jahre ist in vielen Ländern eine sprunghafte quantitative Entwicklung bis hin zur flächendeckenden Einführung erkennbar. In Irland und Großbritannien wurde die amerikanische Entwicklung von Supported Employment auch durch die sprachliche Gemeinsamkeit eher aufgenommen und bis auf einige Ausnahmen (Frankreich, Belgien, Dänemark) verlief die Ausbreitung von Supported Employment in Europa von West nach Ost. In Irland, dem Vereinigten Königreich (England & Wales, Schottland und Nordirland), den Niederlanden, Deutschland, Norwegen, Portugal, Spanien, Norditalien (mit einer eigenen Tradition) gab es früher größere Modellprojekte in Supported Employment, es folgten Österreich, Schweden, Finnland, Island, Zypern ab Mitte der neunziger Jahre und mittlerweile gibt es erste Projekte in Griechenland, Malta, Estland, Litauen, Polen, Ungarn, Slowenien, der Slowakei, der Schweiz, der Tschechischen Republik und Dänemark.

Im Jahre 1993 wurde die European Union of Supported Employment (EUSE)[6] als europäisches Netzwerk in diesem Bereich gegründet.

Deutschland, Österreich und Schweiz

In Deutschland und Österreich wurde das Konzept der Unterstützten Beschäftigung seit Anfang der neunziger Jahre in zahlreichen Modellprojekten erfolgreich erprobt worden. Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung hat die Entwicklung von Arbeitsassistenz und Job Coaching in Österreich und den Integrationsfachdiensten in Deutschland maßgeblich mit beeinflusst, so finden sich die Zielgruppe und die methodischen Elemente in den gesetzlichen Regelungen wieder.

In Deutschland ist seit dem 22. Dezember 2008 das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung in Kraft[7]. Mit diesem Gesetz wird Unterstützte Beschäftigung in § 38a SGB IX gesetzlich verankert. Die Agentur für Arbeit hat daraufhin Unterstützte Beschäftigung als Maßnahme zur individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ) eingeführt. Die individuelle betriebliche Qualifizierung wird in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes durchgeführt und von einem Qualifizierungstrainer (Personalschlüssel 1:5) unterstützt[8]. Die Maßnahme dauert in der Regel 24 Monate, kann aber unter bestimmten Bedingungen um weitere 12 Monate verlängert werden. Nach der Maßnahme besteht, wenn erforderlich, ein Rechtsanspruch auf weitere Berufsbegleitung durch die Integrationsämter. Die Maßnahme wurde Anfang 2009 von der Agentur für Arbeit ausgeschrieben und soll ab Mitte 2009 in allen Bezirken der Agentur für Arbeit verfügbar sein. Die Maßnahme richtet sich insbesondere an Menschen mit Behinderung, bei denen zwar keine Berufsausbildung erreichbar scheint, die aber mit der entsprechenden Unterstützung in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können und so nicht auf eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) angewiesen sind. Mit dieser Eingrenzung der Zielgruppe unterscheidet sich diese Maßnahme der Unterstützten Beschäftigung (InbeQ) von dem oben beschriebenen Konzept der Unterstützten Beschäftigung, das ausdrücklich für alle Menschen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung offen ist (vgl. Kernelement 4).

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) wurde 1994 gegründet und ist in Deutschland der Zusammenschluss von Personen und Institutionen, die die Verbreitung von Unterstützter Beschäftigung fördern. Die vergleichbare Organisation in Österreich ist der Dachverband berufliche Integration (dabei). In der Schweiz hat sich 2008 als nationaler Dachverband "supported employment Schweiz" gegründet.

Bei der Betrachtung der Entwicklung von Unterstützter Beschäftigung in den USA, Europa, Österreich und Deutschland wird eine Diskrepanz zwischen den Ansprüchen von Unterstützter Beschäftigung und dem unter den jeweiligen förderrechtlichen Rahmenbedingungen erreichten Stand der Entwicklung deutlich. Dies betrifft in Deutschland insbesondere die Unterstützung von Menschen mit schweren Behinderungen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und die Möglichkeit der dauerhaften Unterstützung.

Literatur

  • Stefan Doose: Unterstützte Beschäftigung: Berufliche Integration auf lange Sicht. Theorie, Methodik und Nachhaltigkeit der Unterstützung von Menschen mit Lernschwierigkeiten durch Integrationsfachdienste und Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine Verbleibs- und Verlaufsstudie. 2. durchgesehene und aktualisierte Auflage. Lebenshilfe-Verlag, Marburg 2007, ISBN 978-3-88617-209-2
  • European Union of Supported Employment (EUSE): Informationsbroschüre und Qualitätsstandards. Englisch EUSE 2004. Deutsch BAG UB Hamburg 2007. Verfügbar über: PDF; EUSE Qualitätsstandards

Weblinks

Bundesweite Organisationen in Deutschland

Bundesweite Organisationen in Österreich

Nationale Organisation in der Schweiz

Integrationsfirmen in Deutschland

Europäischer Dachverband

Datenbanken mit Literaturhinweisen zum Thema

Quellennachweise

  1. Übertragung ins Deutsche nach European Union of Supported Employment (EUSE): Information booklet and quality standards. 2004 PDF; EUSE quality standards
  2. Stefan Doose: Unterstützte Beschäftigung: Berufliche Integration auf lange Sicht. Theorie, Methodik und Nachhaltigkeit der Unterstützung von Menschen mit Lernschwierigkeiten durch Integrationsfachdienste und Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine Verbleibs- und Verlaufsstudie. 2. durchgesehene und aktualisierte Auflage. Lebenshilfe-Verlag, Marburg 2007, S. 116, ISBN 978-3-88617-209-2
  3. Developmental Disabilities Assistance and Bill of Rights Act of 1984, Public Law 98-527
  4. Bob Lawhead: Testimony before Senate H.E.L.P. committee hearing „Opportunities for too few? Oversight of Federal Employment Programs for people with disabilities“ 20. Oktober 2005 In: the Advance (2005) Vol.16, Nr.3, 2-3, 8. Verfügbar über: http://www.apse.org/documents/Fall05.pdf
  5. APSE
  6. (EUSE)
  7. Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung vom 22. Dezember 2008
  8. [1]

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