Arbeitsmarktservice

Arbeitsmarktservice
OsterreichÖsterreich  Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Österreichische Behörde
AMS-Logo
Staatliche Ebene Bundesebene, Landesebene, Regionalebene
Stellung der Behörde Öffentliches Unternehmen
Aufsichtsbehörde(n)/-organe Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Gründung 1. Juli 1994 aus der Arbeitsmarktverwaltung (AMV)
Hauptsitz Bundesgeschäftsstelle: Wien 20 Brigittenau Treustraße
Behördenleitung Vorsitzender Präsidium: Dr. Stefan Potmesil
Anzahl der Bediensteten ~4850 (~4300 Planstellen)
Website www.ams.at

Das Arbeitsmarktservice - kurz AMS - ist ein Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich. Es erfüllt die Funktionen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsamts, und vermittelt Arbeitskräfte auf offene Stellen und unterstützt die Eigeninitiative von Arbeitslosen und Unternehmen als Arbeitgeber durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz vom 1. Juli 1994 wurde die Arbeitsmarktverwaltung (AMV) aus dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgegliedert) und das Arbeitsmarktservice (AMS) als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert.

Das Arbeitsmarktservice ist in eine Bundes-, neun Landes- und 99 Regionalorganisationen gegliedert. Auf all diesen Ebenen werden die Sozialpartner (Vertreter von Wirtschaftskammer, Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Vereinigung der österreichischen Industrie) in die Geschäfte miteinbezogen und wirken auf jeder Organisationsebene an der Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsprogramme der Länder) und am Controlling der Organisation mit. Auf Bundesebene agiert der Verwaltungsrat.

Die Durchführung der Aufgaben obliegt geschäftsführenden Organen:

  • auf Bundesebene dem Vorstand,
  • auf Landesebene dem Landesgeschäftsführer
  • auf Regionalebene dem Leiter der regionalen Geschäftsstelle.

Die jeweilige Geschäftsführung wird bei der Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik durch Geschäftsstellen unterstützt.

Mitarbeiter

Der Personalplan 2006 sah 4.324 (2003: 4.190,67) Planstellen vor. Im Jahr 2006 waren durchschnittlich 4.327,15 (2003: 4.188,35) Planstellen mit rund 4.327,15 (2003: 4.547) (teilzeitbeschäftigten) Mitarbeiter – davon 15,23% (2003: 26,65 %) Beamte – bei der Bundesgeschäftsstelle sowie den Landes- und Regionalgeschäftsstellen besetzt. Zum Stichtag 31. Dezember 2006 waren 63,7 % (2003: 63,3 %) der Beschäftigten Frauen. 24,52% (2003: 17 %) der Mitarbeiter arbeiten in Teilzeit, darunter auch einige der Führungskräfte. 36,2 % (2003: 30 %) der Führungspositionen sind derzeit mit Frauen besetzt.

Der Personalplan für 2007 sah landesweit 4.328 Planstellen vor. Mit Stichtag 31. Dezember 2007 waren von insgesamt 4.853 Mitarbeiter 1.310 teilzeitbeschäftigt. Der Frauenanteil an allen Beschäftigten des Arbeitsmarktsservice betrug zum selben Stichtag 64,13 %.

Agenden

Arbeitssuchendenvermittlung

Die Arbeitslosigkeit in Österreich nahm in den letzten Jahren deutlich zu. Seit dem Frühling 2006 konnte aufgrund des erhöhten Maßnahmenniveaus, aber auch der konjunkturell verbesserten Situation erstmals wieder ein Rückgang der Arbeitslosigkeit (auch unter „Herausrechnen“ der Schulungen) verzeichnet werden. So sank Ende August 2006 die Arbeitslosigkeit um etwa 18.000 Personen, die Anzahl an Personen in Schulung stieg um etwa 9.000 Personen. Die Vergabe von Aufträgen für die Abhaltung von Kursen ist seit 2002 einheitlich geregelt: Bund, Länder und Gemeinden hatten bis dahin eigene Ausführungsregeln. Institute, die Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung anbieten, müssen sich um die bisher durchgeführten Kurse neu bewerben. Als Folge davon ist vielfach ein Wettbewerb um den Preis (Billigstbieter), aber kein Qualitätswettbewerb (Bestbieter) zu beobachten. In diesem Vergabeverfahren ist keine Evaluation vorgesehen, d.h., die Erfahrungen mit einem Kursanbieter dürfen lt. Gesetz die Vergabe nicht beeinflussen.

Weiterbildung von Arbeitssuchenden

Etwa 50.000 Arbeitslose werden im Schnitt pro Monat vom Arbeitsmarktservice in diversen Schulungen mit dem Ziel der Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen qualifiziert (Berufliche Weiterbildung). Arbeitslose werden in der offiziellen behördlichen Statistik (seitens der Statistik Austria) nicht als solche geführt, wenn sie sich in Schulungen und Coachingkursen befinden, aber auch wenn sie sich im Krankenstand befinden, eine Bezugssperre haben oder den Pensionsvorschuss beziehen. Dies wird von Kritikern als Methode zur Verschleierung der tatsächlich vorhandenen Arbeitslosigkeit gesehen. Das Arbeitsmarktservice selbst widerspricht dieser Argumentation und verweist darauf, dass die Anzahl an Personen in Schulung extra ausgewiesen wird.

Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz

Das AMS ist nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) für folgende Leistungen zuständig:


Frauen mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld konnten für Geburten vor dem 1. Juli 1997 Karenzurlaubsgeld beim AMS beziehen. Für Geburten danach ist durch eine Gesetzesänderung die Gebietskrankenkassen zuständig. 2002 wurde das Karenzurlaubsgeld durch das Kinderbetreuungsgeld abgelöst, das ebenfalls von den Krankenkassen ausbezahlt wird.

Kritik

Kritik kam im Mai 2006 vom Rechnungshof, der die Ineffizienz des und die Verletzung der Intimsphäre durch das AMS WIEN feststellte.[2] Die von der Regierung eingeleitete Reform des AMS erfolgte beim AMS WIEN mangelhaft. Kernpunkte der Kritik waren

  • personelle Überbesetzung von Teilbereichen des AMS Wien,
  • nicht zufrieden stellende Zusammenarbeit der Abteilungen untereinander,
  • Defizite im Führungsverhalten der Abteilungsleiter bei den Regionalen Geschäftsstellen,
  • und Nichterfüllung der Vermittlungsvorgaben durch das AMS Wien.

Datenschutz

2003 wurde das AMS von der Datenschutzorganisation ARGE Daten kritisiert, da für ein bestimmtes Angebot im World Wide Web die Sozialversicherungsnummer verlangt wurde. Laut gesetzlicher Vorgaben ist diese nur für gesundheitsbezogene Angelegenheiten zu verwenden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. AMS: Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
  2. Rechnungshofkritik, ORF ticker

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  • Arbeitsmarktservice — Arbeitsvermittlung; Bundesanstalt für Arbeit; Arbeitsvermittlungsagentur; Arbeitsagentur; AMS (österr.); Bundesagentur für Arbeit; Arbeitsamt; Agentur für Arbeit * * * Ạr|beits|markt|ser|vice […sə:vɪs], der, auch: das (österr.): staatliche… …   Universal-Lexikon

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  • Berufsgattung — Eine Berufsgruppe fasst mehrere Berufe zusammen, bei deren Tätigkeit es gewisse Ähnlichkeiten gibt. Die einfachste Einteilung nach dem Berufsstand erfolgt in Selbstständige, Unselbstständige (Beamte, Arbeitnehmer), sowie in weiterem Sinne… …   Deutsch Wikipedia

  • Berufsklassifikation — Eine Berufsgruppe fasst mehrere Berufe zusammen, bei deren Tätigkeit es gewisse Ähnlichkeiten gibt. Die einfachste Einteilung nach dem Berufsstand erfolgt in Selbstständige, Unselbstständige (Beamte, Arbeitnehmer), sowie in weiterem Sinne… …   Deutsch Wikipedia

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