- Integrationsamt
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Das "Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Integrationsamt)" nach § 101 Abs. 1 Nr. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist eine Behörde in Deutschland, die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 des SGB IX) erfüllt. Diese Aufgaben wurden bis 2001 von den Hauptfürsorgestellen der Länder wahrgenommen.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben (Schwerpunkte)
- Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
- den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte und schwerbehinderten gleichgestellten Menschen durchzusetzen und zu beobachten :
- Nach § 85 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Kündigungen von schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Arbeitnehmern unwirksam (nichtig), wenn sie ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes erfolgen. Die Schwerbehinderung oder Gleichstellung muss bei Zugang der Kündigung jedoch bereits anerkannt sein, oder der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis oder auf Gleichstellung muss mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt sein (BAG, Urteil vom 1. März 2007, 2 AZR 217/06).
- Organisation und Durchführung begleitender Hilfen im Arbeitsleben für Menschen mit so genannten "schweren Behinderungen"
- Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für betriebliche Integrationsteams in Betriebsräten, Personalräten sowie Schwerbehindertenvertretungen sowie für Beauftragte von Arbeitgebern.
Leistungen
Die Leistungen des Integrationsamtes stellen eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung zu den Leistungen der Rehabilitationsträger dar. Sie werden aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.
Das Integrationsamt selbst ist dabei kein eigener Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX, arbeitet jedoch mit diesen sowie mit Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden eng zusammen.Organisation
Die Integrationsämter sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. Die Länder sind dabei dazu ermächtigt, einzelne Aufgaben der Integrationsämter nach dem Schwerbehindertenrecht auf örtliche so genannte Fürsorgestellen oder auch Versorgungsämter zu übertragen .
In Sachsen-Anhalt beispielsweise sind die Aufgaben des Integrationsamtes z.B. dem Landesverwaltungsamt übertragen, im Bundesland Hessen ist das Integrationsamt beim Landeswohlfahrtsverband Hessen angesiedelt.
Weblinks
Kategorien:- Behörde (Deutschland)
- Behindertenorganisation
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