- Unterstützungsgruppe örtliche Einsatzleitung
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Unter Führungsunterstützung (kurz: FüUst) versteht man eine Facheinheit im zivilen Katastrophenschutz, welche die Einsatzleitung bei ihrer Arbeit unterstützt.
Sie hat oft reine Assistenz-Aufgaben (Funken, Dokumentieren u. a.) und besteht dann primär aus Fernmeldern mit Fachausbildung in Information und Kommunikation (IuK), es können jedoch auch andere Kräfte hinzukommen.
Eine andere Form der Unterstützung sind der Einsatzleitung untergeordnete Führungsaufgaben mit eigenem Verantwortungsbereich oder auch Stellvertreterfunktion.
Inhaltsverzeichnis
Beispiele
Zugtrupp
Der Zugtrupp unterstützt den Zugführer bei seiner Führungsarbeit. Geleitet wird der Zugtrupp vom Zugtruppführer, der meist auch als Stellvertreter des Zugführers dient und eine entsprechende Ausbildung benötigt.
Der Zugtrupp besteht neben dem Zugtruppführer meist aus einer (kleinen) Anzahl von Sprechfunkern, Fernmeldern und Kraftfahrern, ggf. auch einem Kradfahrer. Einzelne Mitglieder des Zugtrupps können auch mehrere dieser Rollen innehaben (z. B. „Sprechfunker und Kraftfahrer“).
Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (Bayern)
Der Örtliche Einsatzleiter ist (in Bayern) die entscheidungsbefugte Führungskraft des Katastrophenschutzes vor Ort mit weitreichenden Befugnissen. Ihm obliegt die taktisch-operative Führung für alle, im Katastrophengebiet, eingesetzten Kräfte. Die UG-ÖEL sorgt für die Einrichtung einer Führungsstelle (meist im Einsatzleitwagen), die unmittelbare Assistenz für den Örtlichen Einsatzleiter und seine Abschnittsleiter sowie die Kommunikation zu den unterstellten Fachdiensten und der übergeordneten Katastropheneinsatzleitung.
Das Land Bayern rüstet die UG-ÖEL landesweit mit identischen Kommunikationskoffern (Komko2) aus, die Laptop, Telefonanlage und Drucker/Faxgerät enthalten und auch abseits eines Einsatzleitwagens betrieben werden können (z. B. in einer festen Führungsstelle in einem Gebäude).
Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung (Bayern)
Die Sanitätseinsatzleitung (in Bayern: SanEL=OrgL+LNA) ist in Bayern allen Einsatzkräften des Rettungsdienstes, des Sanitätsdienstes und des Betreuungsdienstes weisungsbefugt. Hier kommen eine Vielzahl von kleinen Einheiten (z. B. Einzelfahrzeuge des Rettungsdienstes) zusammen, für die eine Führungsstruktur geschaffen werden muss. Die UG-SanEL dient dabei als organisatorisches Element, ihre bis zu acht von der Katastrophenschutzbehörde benannten und als Führungskräfte ausgebildeten Mitglieder übernehmen federführende Funktionen insbesondere in den wesentlichen Abschnitten eines typischen Einsatzes, nämlich
- Patientenversorgung,
- Kommunikation,
- Registrierung und
- Transport.
Sie werden dabei wiederum durch Einheiten der Hilfsorganisationen (z. B. Fachgruppe „Information und Kommunikation“ mit Sprechfunkern, Rotkreuz-Kreisauskunftsbüro mit Registrierhelfern) in ihren Führungsaufgaben unterstützt.
Rechtliche Grundlage sind die „Richtlinien für die Bewältigung von Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker (Massenanfall von Verletzten)“, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern Nr. ID4-2252.22-7 vom 1. September 1999.
Für die Kommunikationsaufgabe der (UG)SanEL beschafft das Land Bayern landesweit identische Kommunikationskoffer, die wie bei der UG-ÖEL Laptop, Telefonanlage und Drucker/Faxgerät enthalten und auch abseits eines Einsatzleitwagens betrieben werden können (z. B. in einer festen Führungsstelle in einem Gebäude). Auf dem Laptop ist das Programm „GSLWeb“ enthalten, das die Erfassung der Patientendaten und die Online-Übertragung zur Vermissten-Datenbank der bayerischen Polizei ermöglicht. In einem Zuschussprogramm gewährt das Land Bayern den beteiligten Hilfsorganisationen bis zu 70 % der Beschaffungskosten eines Einsatzleitwagens, um die Kommunikationskomponente der Sanitätseinsatzleitung optimal ausstatten zu können.
Aufgrund der Benennung „Unterstützungsgruppe“ wird die Funktion der UGSanEL oft gleichgesetzt mit der reinen Führungsassistenz (wie bei der UG-ÖEL), dies steht jedoch im Widerspruch zu den Aussagen der zugrundeliegenden Richtlinie des Innenministeriums. In solchen Fällen wird die dann eigentlich fehlende Abschnittsführung in den oben genannten Bereichen durch andere Führungskräfte übernommen (z. B. Einheitsführer der Hilfsorganisationen oder dienstfreie Organisatorische Leiter).
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