Unwiderruflicher Zahlungsauftrag

Unwiderruflicher Zahlungsauftrag

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Unwiderruflicher Zahlungsauftrag

Ein unwiderruflicher Zahlungsauftrag ist ein Instrument zur Einkaufsfinanzierung eines Zwischenhändlers, das aus einem Akkreditiv abgeleitet wird.

Verkäufer (Exporteure), die nicht selbst produzieren, sondern als Händlerfirma tätig sind, befinden sich oft in der Situation, die Bezahlung der Ware, die von ihnen an den Endnutzer geliefert werden soll, beordnen zu müssen. Ihr Lieferant fordert häufig die Bezahlung der Ware vor oder bei Lieferung. Wenn dem Zwischenhändler für diese Transaktion keine eigene Liquidität oder Kreditlinien bei einer Bank zur Verfügung stehen, besteht für ihn die Möglichkeit, die Einkaufsseite mit Hilfe eines übertragbaren Akkreditivs oder eines Back-to-Back Akkreditivs zu finanzieren.

Wenn dies nicht möglich ist, weil das Akkreditiv entweder nicht übertragbar ist oder die bonitätsmäßige Beurteilung seiner Firma durch die abwickelnde Bank als nicht ausreichend erachtet wird, bleibt als Möglichkeit noch die Hinauslegung eines unwiderruflichen Zahlungsauftrags durch die akkreditivbearbeitende Bank.

Hierbei kann der Zwischenhändler der akkreditivbearbeitenden Bank den unwiderruflichen Auftrag erteilen, aus dem Akkreditiverlös für die Lieferung einer bestimmten Ware an seinen Vorlieferanten eine bestimmte Summe zu zahlen. Die Bank des Zwischenhändlers wird dann zu Gunsten des Vorlieferanten eine Urkunde ausstellen, in der sie sich ihm gegenüber verpflichtet, nach Eingang des Akkreditiverlöses auf dem Konto des Zwischenhändlers an den Vorlieferanten Zahlung zu leisten. Dies wird sie unabhängig davon tun, ob die Dokumente akkreditivkonform waren oder ob sie auf dem Inkassoweg eingelöst wurden.

Vorteil für den Exporteur (Zwischenhändler)

Ohne den Einsatz eigener Liquidität bzw. einer eigenen Kreditlinie kann sein Einkauf abgewickelt werden.

Vorteil für seinen Lieferanten

Er erhält die Verpflichtung einer Bank, Erlöse aus einem Akkreditiv weiterzuleiten.

Nachteil für seinen Lieferanten

Da der Lieferant keinen Einfluss auf die Abwicklung des Akkreditivs (Dokumentengenauigkeit, Bonität der eröffnenden Bank etc.) hat, ist er auf die Fähigkeit und Bereitschaft des Zwischenhändler angewiesen, das Akkreditiv ordnungsgemäß abzuwickeln. Wenn z.B. der Zahlungseingang für diese Lieferung zu Gunsten des Zwischenhändlers außerhalb des Akkreditivs erfolgt, hat der Lieferant keine Sicherheit in der Hand, mit der er von der Bank des Zwischenhändlers die Herausgabe des Geldes verlangen kann, da der unwiderrufliche Zahlungsauftrag sich ausdrücklich nur auf die Bezahlung des Akkreditivs bezieht.


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