- Urgrosseltern
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Die Urgroßeltern eines Probanden sind die Eltern seiner Großeltern. Jeder Proband hat somit acht biologische Urgroßeltern, sofern kein Ahnenschwund vorliegt.
Seine Ururgroßeltern sind wiederum die Eltern der Urgroßeltern dieser Person. Jeder Proband hat somit in der Regel sechzehn biologische Ururgroßeltern.
Diese Wortbildung lässt sich fortsetzen; die Anzahl der entsprechenden Ahnen kann mit folgender Formel berechnet werden: 4 × 2 hoch Anzahl der „ur“ (inklusive dem großgeschriebenen „Ur“ am Wortanfang). Diese Annahme basiert auf der idealisierten Vorstellung, dass Blutsverwandte keine Kinder zeugen. Beispielsweise haben Kinder von Eltern, die Cousins sind, nur 4–7 statt 8 Urgroßeltern.
Weitergehende Bezeichnungen
Hauptartikel: Generationsbezeichnungen
In der Ahnenforschung sind für die Eltern der Urgroßeltern die Begriffe Alteltern bekannt. Drei Generationen darüber werden die Eltern der Alturgroßeltern dann als Obereltern bezeichnet, was sich deutlich kürzer schreiben lässt als das entsprechende „Urururururgroßeltern“. Weiter nach diesem Schema geht es entsprechend mit den Bezeichnungen: Stammeltern, Ahneneltern, Urahneneltern und Erzeltern.
Siehe auch
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