Basler Konzil

Basler Konzil

Das Konzil von Basel (1431–1449) zählt zu den bedeutendsten Synoden im 15. Jahrhundert. Die Spaltung im Jahre 1437 führte zu dem gleichzeitigen Konzil von Basel/Ferrara/Florenz.

Inhaltsverzeichnis

Einberufung und Aufnahme der Arbeit

Das Konzil wurde von Papst Martin V. einberufen, der 1417 auf dem Konzil von Konstanz gewählt worden war, aber den Primat des Papstes (Papst steht über dem Konzil) vertrat. Nach seinem Willen sollte es sich der Sorge um den Glauben, der Herstellung des Friedens in der Christenheit und Reformen in der Kirche selbst widmen. Die Planung des Konzils datiert auf 1425 zurück, die Teilnehmer wurden für Sommer 1431 nach Basel einberufen, wo das Konzil schließlich am 29. Juli 1431 eröffnet wurde.

Da Papst Martin V. jedoch bereits am 2. Februar 1431 gestorben war und ein großer Wunsch nach Reformen herrschte, setzte sich das Konzil über die Wünsche des neuen Papstes Eugen IV. hinweg und gab sich eine eigene Geschäfts- und Tagesordnung. Dabei setzte sich die Haltung durch, dass ein Konzil über dem Papst stünde (Konziliarismus).

Reservierte Haltung des Papstes

Papst Eugen IV. hielt von dem Konzil wenig, zumal es außerhalb seines territorialen Machtbereiches stattfand. Eugen löste es mit seiner Bulle „Quoniam alto“ vom 12. November 1431 auf und berief alternativ eine Versammlung nach Bologna ein. Das kümmerte die in Basel anwesenden Kirchenvertreter mehrheitlich jedoch wenig. Die Bulle wurde nicht verlesen, das Konzil hielt am 14. Dezember 1431 seine erste Sitzung ab und widmete sich in der Folgezeit seinen Beratungen. In der zweiten Sitzung vom 15. Februar 1432 bestätigten die Synodalen die Konstanzer Dekrete zum Konziliarismus. Eugen lenkte in der Bulle „Dudum sacrum“ am 15. Dezember 1433 ein, zog frühere Dekrete zurück und erkannte die Rechtmäßigkeit des Konzils an. Die ersten 25 Sitzungen in Basel haben daher ökumenische Geltung.

Bis 1437 arbeitete das Konzil zwar nicht immer im Sinne des neuen Papstes Eugen IV., aber auch nicht im offenen Widerspruch zu ihm.

So ist es auch verständlich, dass Nikolaus Cusanus in dieser Zeit an den Arbeiten teilnehmen und sogar zu einem der führenden Konzilsgelehrten aufsteigen konnte. Er verfasste mit seinem ersten großen Werk De concordantia catholica (Deutsch etwa: die katholische/umfassende Übereinkunft) die theoretische Grundlage für die Konzilsarbeit, wechselte jedoch später die Fronten. Ein anderer Theologe, der dem Konzil wesentlich seinen Stempel aufdrückte, war der päpstliche Legat Ambrosius Camaldulensis. Er stellte die Einigungsverhandlungen mit Byzanz und der Ostkirche in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit.

In Konkurrenz zum Papst schrieb das Konzil einen eigenen Ablass aus.

Reformdekrete

Die in dieser Zeit gefassten Beschlüsse wurden auch (zum Teil) in der Praxis angewandt. Am meisten wirkte wohl das Dekret De conciliis provincialibus et synodalibus (Deutsch etwa: Provinz- und Synodalkonzilien) von 1433, das die Durchführung jährlicher Diözesansynoden forderte und die Stellung des Bischofs zur Synode regelte.

Teil des Reformdiskurses waren auch Diskussionen über die Aufhebung des Zölibats und eine Kalenderreform (unvollendet).

Spaltung von Konzil und Kirche

Zur Trennung mit dem Papst kam es wegen des Streits, an welchem Ort über die Wiedervereinigung mit der griechischen Kirche verhandelt werden sollte.

Als Papst Eugen IV. das Konzil am 18. September 1437 mit seiner Entscheidung „Doctoris gentium“ nach Ferrara verlegte, blieb die Mehrzahl der Konzilsteilnehmer (bis 1448) in Basel. Sie wurden daher vom Papst exkommuniziert, was sie am 24. Juni 1439 mit der Absetzung Eugens beantworteten. Am 5. November 1439 wurde Amadeus VIII. von Savoyen vom Konzil zum neuen Papst gewählt und ging als Felix V. als bisher letzter Gegenpapst in die Geschichte ein. Durch die Wahl dieses weiteren Kirchenoberhauptes war das zweite Schisma vollzogen.

1447 verlor das Konzil auch die politische Unterstützung der deutschen Reichsfürsten und musste 1449 aufgegeben werden. Die letzten Monate tagte das Rumpf-Konzil in Lausanne.

Das Konzil hat manche Aspekte der Reformation vorweggenommen, blieb in anderen hingegen jedoch der mittelalterlichen Welt verhaftet. Nach Meinung mancher (Kirchen-)Historiker hat die Zerschlagung des Konzils mit dazu beigetragen, dass die Erneuerung der Kirche hinausgezögert wurde und dann im Rahmen der Reformation um so radikaler ausfiel. Andere dagegen legen dar, dass sich der Reform- vom Konzilsgedanken löste und Reformbemühungen innerhalb der katholischen Kirche sich neue Mittel und Wege suchten.

Prozesse

Vor das Basler Konzil wurden neben innerkirchlichen Themen auch akute politische Probleme der Zeit gebracht, was zu einer großen Zahl an Prozessen führte. Oft stand der Versuch einer gütlichen Einigung durch vom Konzil bestellte Vermittler vor Ort im Vordergrund, bevor man sich für einen regulären Prozess in Basel mit einem abschließenden Urteil entschied. Allerdings blieben sowohl die Vermittlungsvorschläge als auch die Urteile des Konzils meist ohne konkrete Auswirkungen.

Innerkirchlich

Das Konzil befasste sich besonders mit umstrittenen Wahlen von kirchlichen Würdenträgern (Bischöfe und Prälaten), die bisweilen auch zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen den jeweiligen Unterstützern (Königen, Fürsten, Städten) führten. Besonders bedeutend waren die Prozesse über die Wahlen in den Bistümern Lausanne, Trier, Utrecht, Gurk, Auxerre, Tournai, Marseille, Albi, Bayeux, Langres, Sisteron, Straßburg und Freising. Selbst über das Bistum Basel musste verhandelt werden.

Auch über religiöse Themen wurden Prozesse geführt, so z. B. über die Schriften der hl. Birgitta von Schweden, die Predigten des hl. Bernhardin von Siena und andere als ketzerisch angeklagte Werke und Personen. Diskutiert wurde auch über Aspekte der Mariologie, was zu einem Dekret über die Unbefleckte Empfängnis im Jahre 1439 führte.

Politik

Verhandelt wurden auch Friedenslösungen für den Hundertjährigen Krieg, den Alten Zürichkrieg, die Erbstreitigkeiten im Herzogtum Geldern, im Kurfürstentum Sachsen und in Böhmen, militärische Konflikte in Bayern sowie zwischen Polen und dem Deutschen Orden, Auseinandersetzungen zwischen Bischof und Stadt in Bamberg, Magdeburg und Besançon und die Besetzung Aquilejas durch Venedig.

Weitere Details der Konzilsarbeit

Das Konzil ordnete im Jahr 1436 eine Untersuchung über die Rechtmäßigkeit der Inkorporation der Haupt- und Taufkirche St. Martin in Sottrum an den Propst des Augustinerklosters Derneburg an. Der urkundliche Nachweis der Inkorporation konnte nicht erbracht werden, da laut Angaben des Klosters die Urkunden verbrannt seien. Die Untersuchung muss jedoch letztlich zugunsten des Klosters ausgefallen sein, da sich im 16. Jahrhundert das gesamte Vermögen der Sottrumer Kirche im Besitz des Klosters befand[1].

Nebeneffekte

Das Konzil von Basel war auch diplomatisch tätig und hat in mehreren Konflikten in Mittel- und Osteuropa zu vermitteln versucht, an dem selbst der Kaiser Sigismund teilnahm. Als größte Leistung kann man die Lösung der Hussitenfrage ansehen, die noch das Konzil von Konstanz überschattet hatte. Zwar konnten die Utraquisten die Umsetzung der Vier Prager Artikel nicht durchsetzen, erreichten jedoch, dass die Kelchkommunion in Böhmen wieder zugelassen wurde. Dies wurde auch durch Beschlüsse der Landesversammlung in Iglau bestätigt.[2]

Literatur

  • Johannes Helmrath, Das Basler Konzil, 1431–1449; Forschungsstand und Probleme, Köln 1987 (Diss. Köln 1984).
  • Stefan Sudmann, Das Basler Konzil: Synodale Praxis zwischen Routine und Revolution (= Tradition - Reform - Innovation, Studien zur Modernität des Mittelalters, Bd. 8), Peter-Lang-Verlag, Frankfurt am Main 2005 (Diss. Münster/Westf. 2004), ISBN 3-631-54266-6 [1] [2]

Siehe auch

Quellen

  1. Geschichte St. Andreas in Sottrum http://www.wohldenberg.de/index.php?option=com_content&task=view&id=46&Itemid=64 am 22.02.2008
  2. Rudolf Urbánek: České dějiny, Prag 1915

Weblinks


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