VG Bremen

VG Bremen

Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen ist das einzige Verwaltungsgericht (VG) des Bundeslandes Bremen und ein Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Inhaltsverzeichnis

Gerichtssitz und -bezirk

Ehemaliges Polizeihaus, in dem sich heute das Fachgerichtszentrum Bremens befindet

Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat seinen Sitz in Bremen. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Im 404 km² großen Gerichtsbezirk leben mehr als 663.000 Menschen.

Das Verwaltungsgericht ist im Fachgerichtszentrum im ehemaligen Polizeihaus untergebracht. Die Anschrift lautet: Verwaltungsgericht Bremen, Fachgerichtszentrum Bremen, Am Wall 201, 28195 Bremen.

Organisation und Personal

Präsident des VG Bremen ist Herr Viggo Eiberle-Herm, der Vizepräsident Herr Ingo Kramer. Zur Zeit (14. Juni 2006) sind neben dem Präsidenten achtzehn Berufsrichter beim VG Bremen beschäftigt.

Das VG Bremen verfügt zur Zeit über sieben allgemeine Kammern und über sieben Fachkammern für Angelegenheiten nach dem Sozialgerichtsgesetz gemäß dem Gesetz über die Einrichtung besonderer Spruchkörper beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht zur Ausübung der Sozialgerichtsbarkeit vom 30. November 2004[1]. Weitere Fachkammern sind die Fachkammer für Personalvertretungssachen, die Bundesdisziplinar- sowie die Landesdiziplinarkammer.

Instanzenzug

Das VG ist dem Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen untergeordnet, das seinen Sitz ebenfalls in Bremen hat. Diesem ist das Bundesverwaltungsgericht übergeordnet.

Geschichte

Das Verwaltungsgericht Bremen wurde durch das am 1. Juli 1924 in Kraft getretene Gesetz zur Errichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit[2] gegründet. Am 4. Juli 1924 fand die erste Sitzung des VG statt. Das Land Bremen hatte damit als letztes Bundesland des Deutschen Reiches eine Verwaltungsgerichtsbarkeit eingerichtet, wie es Art. 107 der Weimarer Reichsverfassung vorsah. Zunächst waren in Bremen keine Rechtsmittelinstanzen vorgesehen, das VG entschied daher erst- und letztinstanzlich. Durch Gesetz vom 14. September 1933[3] wurde aber doch – zunächst nur als Revisionsinstanz – ein bremisches Oberverwaltungsgericht eingerichtet.

Während des Nationalsozialismus wurde durch Abschnitt IV Abs. 2 der Verordnung über die Vereinfachung der Verwaltungsarbeit vom 28. August 1939[4] in das Belieben der Verwaltung gestellt, ob ein verwaltungsgerichtliches Verfahren stattfindet. Dementsprechend tendierte die Arbeitsbelastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegen Null. Mit der Besetzung Bremens durch britische Truppen am 27. April 1945 und der Kapitulation des Kampfkommandanten am 28. April 1945 endete auch formal zunächst die Tätigkeit des Verwaltungsgerichtes. Auf Veranlassung der amerikanischen Besatzungsbehörden wurden durch Erlass vom 27. Juni 1945 die bremischen Gerichte wieder eröffnet[5]. Da aber die Behörden nach Vorgaben der Alliierten arbeiten mussten und deren Vorgaben der gerichtlichen Kontrolle entzogen waren, konnte die Wiederaufnahme der Tätigkeit des VG Bremen bis 1946 warten. Mit Gesetz vom 1. Februar 1946[6], welches am 16. Juli 1946 in Kraft trat, war Bremen nunmehr das erste Bundesland, welches wieder über eine Verwaltungsgerichtsordnung und damit Verwaltungsgerichtsbarkeit verfügte.

War das Verwaltungsgericht zunächst noch im alten Gerichtshaus untergebracht, konnte es 1951 in eigene Räumlichkeiten "Am Alten Wall 6" umziehen. Gleichzeitig vergrößerte sich das Verwaltungsgericht: Die Anzahl der Berufsrichter stieg von eins (1952) auf sechs (1955).

Mit der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21. Januar 1960 wurde eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwaltungsgerichte getroffen.

Eine Zunahme von Verfahren machte eine Aufstockung der Richterstellen erforderlich. Waren 1960 nur acht Berufsrichter am VG tätig, waren es zehn Jahre später 12 und 1980 schließlich 16 Verwaltungsrichter, die am VG Bremen tätig waren.

Entscheidungssammlung

Im Aufbau befindet sich eine elektronische Entscheidungssammlung, die über die Website des VG Bremen abrufbar ist.

Siehe auch

Quellen

  1. Brem. GBl. 2004, S. 583, Volltext online.
  2. Brem. GBl. 1924, S. 23.
  3. BremGBl. 1933, S. 315.
  4. RGBl. 1939 I, S. 1535.
  5. BremGBl. 1945, S. 18.
  6. BremGBl. 1946, S. 76.

Weblinks

53.073658.812727Koordinaten: 53° 4′ 25,1″ N, 8° 48′ 45,8″ O


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