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Als Verkehrsträgerwechsel (VTW) wurde in der DDR die Übertragung der Verkehrsleistungen von einer stillzulegenden Eisenbahnstrecke auf den Kraftverkehr bezeichnet.
Ein Verkehrsträgerwechsel wurde in der Regel staatlich geplant vorbereitet. Der zuständige Kraftverkehrsbetrieb erhielt im Vorfeld neue Lastkraftwagen und Busse zugewiesen, um die zusätzlichen Verkehre erbringen zu können. Zum Teil wurden die meist volkseigenen Betriebe auch verpflichtet, ihre Transporte zum nächsten Bahnhof in eigener Regie auszuführen. Häufig wurde vor einem Verkehrsträgerwechsel auch in die Infrastruktur investiert:
- Erneuerung der Straßen im Einzugsgebiet der stillzulegenden Strecke
- Ausbau der Wagenladungsknoten an benachbarten, langfristig zu erhaltenden Strecken, einschließlich Neubau von Umschlagbahnhöfen für den Containerverkehr
- Neubau von Bushaltestellen und Busbahnhöfen
Um Benachteiligungen im Reiseverkehr auszugleichen, galten oft die Fahrpreise der Deutschen Reichsbahn in den Bussen des VEB Kraftverkehr weiter. Insbesondere die Tarife für Zeitkarten im Berufsverkehr wurden weiter angewandt. Als besonderer Service blieben auch teilweise die Fahrkarten- und Gepäckausgaben an größeren Bahnhöfen der stillgelegten Strecken erhalten (Beispiel: Bahnhof Bad Liebenstein von 1968–1994).
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