- Vadium
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Vadium bezeichnet eine Sicherstellung.
Inhaltsverzeichnis
Bei Ausschreibungen
Das Vadium dient als Sicherstellung für den Fall, dass der Bieter während der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt; es verfällt in diesem Fall zugunsten des Auftraggebers.
Es kann zum Beispiel bei Ausschreibungen von Leistungen von den Bietern gefordert werden.
Rechtslage in Österreich
Vadium ist (nach BVergG 2006 § 2 Pkt. 38; ÖNorm A 2050: 3.20.1) die Sicherstellung für den Fall, dass der Bieter während der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt oder der Bieter nach Ablauf der Angebotsfrist behebbare wesentliche Mängel trotz Aufforderung des Auftraggebers schuldhaft nicht behebt. Wird ein Vadium verlangt, so ist dessen Höhe festzulegen. Das Vadium darf, außer in sachlich gerechtfertigten Fällen, 5% des geschätzten Auftragswertes nicht überschreiten.[1]
Bei Zwangsversteigerungen
Im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungen von Liegenschaften gibt es diese Sicherstellung auch. Sie beträgt im Allgemeinen mindestens 10% des Verkehrswertes. Das Vadium ist in Bargeld oder auf andere gesetzlich zugelassene Weise bei Gericht zu erlegen (in der Praxis oft in Form einer Sparurkunde) und wird auf die vom Meistbietenden zu erbringenden Leistungen angerechnet. Nicht erfolgreiche Bieter erhalten ihr Vadium nach Ende des Versteigerungstermins zurück.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Bauwirtschaft und Bauprojektmanagement 1 Skriptum zur Vorlesung 234.011 Wintersemester 2010/2011 von TU Wien Institut für interdisziplinäres Bauprozessmanagement von Univ.Prof.Dipl.-Ing. Dr.techn.Andreas Kropik
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