- Verbotstafel
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Als Verbotszeichen werden Piktogramme bezeichnet, die auf ein Verbot hinweisen.
Inhaltsverzeichnis
Verbotszeichen nach Norm
„[Das] Verbotszeichen [ist] ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt“
– II.§ 2.3. BGV A8
Die Piktogramme nach DIN 4844-2 sind schwarz und befinden sich auf einem runden Schild mit weißem Hintergrund (Weiß/RAL 9003 Signalweiß), rotem dicken Rand (Rot/RAL 3001 Signalrot) und einem dicken roten Querbalken (von links oben nach rechts unten), der das Zusatzzeichen durchstreicht.
Für das Zusatzzeichen der konkreten Gefährdung werden Piktogramme verwendet, die auf den verbotenen Gegenstand, bzw. Handlung eindeutig hinweisen. So bedeutet zum Beispiel eine durchgestrichene Zigarette, dass Rauchverbot herrscht. Es gibt bestimmte Normen für die Zeichen, jedes Schild wird von Experten begutachtet und auf Erkennbarkeit des Verbots getestet.
Verbotszeichen ohne Zusatzzeichen sind nicht zulässig.
Übersicht
Siehe auch
Literatur
- Unfallverhütungsvorschrift - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. o. O. September 1994, i.d.F. vom Juni 2002, früher VBG 125. Anlage 1 und 2 - Webdokument, (pdf 346 kB)
Weblinks
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