Vereinigung zur gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschauung

Vereinigung zur gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschauung

Eine Weltanschauungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen zum Zwecke der gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschauung.

Rechtliche Situation in Deutschland

Die Weimarer Verfassung, deren Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 gemäß Art. 140 des deutschen Grundgesetzes heute noch gelten, nennt eine solche Gemeinschaft eine Vereinigung zur gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschauung.

Nach dem deutschen Verfassungsrecht wird zwischen Weltanschauungsgemeinschaften einerseits und Religionsgemeinschaften (Religionsgesellschaften) andererseits unterschieden. Weltanschauungsgemeinschaften sind demnach Gemeinschaften, die sich die Pflege einer nichtreligiösen Weltanschauung zur Aufgabe gemacht haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Weltanschauungsgemeinschaft in Deutschland den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten (sog. Körperschaftsstatus, z. B. Bund für Geistesfreiheit Bayern). Damit ist die Pflege einer areligiösen Weltanschauung der Religionsausübung gleichgestellt.

Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit überlässt es dem einzelnen, seine Weltanschauung frei zu wählen. Sie ist als zentrales Menschenrecht anerkannt.

Rechtliche Situation in Österreich

In Österreich werden Weltanschauungsgemeinschaften nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts, so wie es für Religionsgemeinschaften vorgesehen ist, anerkannt. Weltanschauungsgemeinschaften müssen sich als Vereine konstituieren. Rechte und Förderungen sind damit nicht dieselben wie für Religionen.


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