Baubetreuungsvertrag

Baubetreuungsvertrag

Der Baubetreuungsvertrag regelt die Tätigkeit der Baubetreuung. Die Baubetreuung ist eine Dienstleistung, die aus der Erfahrung von Bauerstellung, Bauträgerschaft und Baubegleitmaßnahmen entstanden ist. Mit einem Baubetreuungsunternehmen können vor allen Dingen die nicht so erfahrenen Bauherren eventuell Kosten, Zeit auch durch Koordination und nicht selten auch Nerven einsparen, zum Beispiel können Kostenvoranschläge oder Ausschreibungen geprüft, eventuell Alternativanbieter vorgeschlagen werden (auf Verquickungen achten) oder auf erfahrungsgemäße Risiken hingewiesen werden. Kritisch: Erfolgsmessung, Unabhängigkeit des Baubetreuers.

Ein Baubetreuungsvertrag kann eine "Bauleitung" umfassen, jedoch kann diese nur in Verbindung mit entsprechender Fachkenntnis (z.B. Architekt, Bauingenieur, Baumeister) adäquat ausgeführt werden (Nachweis einfordern).

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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  • Makler — Vermittler * * * Mak|ler [ ma:klɐ], der; s, , Mak|le|rin [ ma:klərɪn], die; , nen: Person, die Verkauf oder Vermietung von Häusern, Grundstücken, Wohnungen usw. vermittelt: das Haus soll über einen Makler verkauft werden. Syn.: ↑ Vermittler, ↑… …   Universal-Lexikon

  • Vertragsfreiheit — Ver|trags|frei|heit, die (Rechtsspr.): Freiheit des Einzelnen, Verträge jeder Art zu schließen. * * * Vertragsfreiheit,   wichtigste Folge der Privatautonomie; sie steht als Bestandteil der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Absatz 1 GG) unter …   Universal-Lexikon

  • Bauträgervertrag — Bauträgervertrag,   Baubetreuungsvertrag …   Universal-Lexikon

  • Geschäftsbesorgungsvertrag — Geschäftsbesorgungsvertrag,   Dienst oder Werkvertrag, der auf eine selbstständige Tätigkeit rechtlicher oder wirtschaftlicher Art gerichtet ist (§ 675 BGB; z. B. Anwaltsberatungsvertrag, Vertrag über die bankmäßige Kontoführung,… …   Universal-Lexikon

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