- Bauherr
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Der Bauherr (kurz BH) ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben. Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt. Er kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein.
Verantwortung
Der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Bauvorhabens einen Entwurfsverfasser und einen Unternehmer zu bestellen, dies in Abhängigkeit von den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Dem Bauherren obliegen auch die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge, Vorlagen und Anzeigen an die Bauaufsichtsbehörde. Er kann diese Aufgaben dem Entwurfsverfasser übertragen.
Sind die vom Bauherrn bestellten Personen für ihre Aufgaben nach Fachkompetenz und Erfahrung nicht geeignet, so kann die Bauaufsichtsbehörde vor und während der Bauausführung verlangen, dass ungeeignete Beauftragte durch geeignete ersetzt oder geeignete Sachverständige herangezogen werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Bauarbeiten einstellen lassen, bis geeignete Beauftragte oder Sachverständige bestellt sind.
Wechselt der Bauherr, so hat der neue Bauherr dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren sind Bauherren für die Sicherheit und Verkehrssicherheit auf ihrer Baustelle zuständig und tragen auch Verantwortung, wenn Dritte für die Abwicklung und Betreuung des Bauvorhabens beauftragt wurden (Architekt, Bauleiter, Bauunternehmen etc.).
Während regelmäßig die Architekten mit Preisen ausgezeichnet werden, gibt es inzwischen seltene Fälle, in denen der Bauherr für sein qualitätsvolles Bauen ausgezeichnet wird. So beim Radebeuler Bauherrenpreis, der dafür als Best Practice im 2. Bericht zur Baukultur des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2005) Aufnahme fand.
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Bauherr – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenKategorien:- Bauwesen
- Öffentliches Baurecht (Deutschland)
- Bauvertragsrecht (Deutschland)
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