- Verfassungsklage
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Verfassungsklage ist der umgangssprachliche[1] Oberbegriff für alle Arten von Rechtsschutz, durch die ein Verstoß gegen die Verfassung gerügt wird. Dabei ist meist nur Rechtsschutz vor einem Verfassungsgericht gemeint. Genauer ist es, von verfassungsgerichtlichem Rechtsschutz zu sprechen.
Inhaltsverzeichnis
Rechtslage in Deutschland
Bundesebene
In Deutschland besteht auf Bundesebene das Bundesverfassungsgericht.
Es können sowohl Privatpersonen, als auch kommunale Gebietskörperschaften mit der Verfassungsbeschwerde sowie Bund und Länder und/oder deren Verfassungsorgane durch eine Abstrakte Normenkontrolle einen Verfassungsverstoß rügen. Auch einstweiliger Rechtsschutz ist möglich, § 32 BVerfGG.
Landesebene
Auch die deutschen Bundesländer verfügen über Verfassungsgerichte. Jedenfalls die Verfassungsorgane des jeweiligen Landes können „Verfassungsklage“ erheben, z.B., wenn im Gesetzgebungsverfahren ihre Kompetenzen verletzt worden sind. Zu den Zuständigkeiten vgl. z.B. § 8 StGHG zur Zuständigkeit des Baden-Württembergischen Staatsgerichtshofs.
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Verfassungsklage – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenEinzelnachweise
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