- Verfassungsinitiative
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In der Schweiz ist die Volksinitiative ein politisches Recht, das von Stimmbürgern jeweils auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene ergriffen werden kann.
Statistik
Eidg. Volksinitiativen [1]
(Stand 15. August 2008)Gestartete Volksinitiativen 354 davon Zustandegekommen: 265 Nicht zustandekommen: 77 im Unterschriftenstadium: 10 eingereicht, noch kein Entscheid über Zustandekommen 2 Zustandegekommene Initiativen 265 davon abgestimmt: 163 zurückgezogen: 79 ungültig erklärt: 4 abgeschrieben: 2 hängig: 15 Abgestimmte Volksinitativen 163 davon angenommen: 15
Inhaltsverzeichnis
- 1 Volksinitiative auf Bundesebene
- 2 Volksinitiativen auf Kantonsebene
- 3 Initiativen auf Gemeindeebene
- 4 Quellenangaben
- 5 Siehe auch
- 6 Weblinks
Volksinitiative auf Bundesebene
Bei einer eidgenössischen Volksinitiative verlangen Stimmbürger eine Total- oder Teilrevision der Bundesverfassung. Damit eine Volksinitiative auf Bundesebene zustandekommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100'000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden. Ist dies erreicht, so kann schliesslich – zumeist zwei bis drei Jahre später – das gesamte Schweizer Stimmvolk an der Urne zur entsprechenden Vorlage Stellung nehmen. Wie jede Verfassungsänderung erfordert auch die Annahme einer eidgenössischen Volksinitiative nebst der Zustimmung der Mehrheit der Abstimmenden ebenfalls das Ständemehr (Mehrheit der Kantone).
Volksinitiativen gehen von Bürgern, Interessenverbänden und Parteien aus, nicht von der Regierung oder vom Parlament.
Dass das Schweizer Stimmvolk eine Volksinitiative annimmt, kommt eher selten vor: Seit deren Einführung 1891 wurden erst 16 angenommen. Seit 1966 kamen über 160 Volksinitiativen zustande, über 100 davon kamen zur Abstimmung, aber nur deren acht wurden in der Volksabstimmung angenommen. In der direkten Demokratie der Schweiz sind Volksinitiativen jedoch ein wesentlicher Anstoss für Veränderungen. Schon die Androhung einer Initiative kann genügen, damit der Gesetzgeber tätig wird.
Arten von eidgenössischen Volksinitiativen
Es ist zwischen der Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung und derjenigen auf Teilrevision zu unterscheiden. Volksinitativen auf Teilrevision sind entweder in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs oder in Form einer allgemeinen Anregung einzureichen.
Von praktischer Bedeutung ist jedoch nur der ausgearbeitete Entwurf für eine Teilrevision der Verfassung. Eine Volksinitiative auf Totalrevision kam nur einmal, im Jahr 1934, zustande.
Allgemeine Volksinitiative
Am 9. Februar 2003 wurde vom Volk eine Volksrechtsreform angenommen, die eine neue Variante des Initiativrechts vorsieht: die allgemeine Volksinitiative. Dabei würde jeweils das Parlament entscheiden, ob ein Anliegen auf Verfassungs- oder Gesetzesebene umgesetzt wird und würde ebenso den genauen Wortlaut erarbeiten. Das Volk hatte der allgemeinen Volksinitiative mit 70,3 Prozent zugestimmt (einstimmige Zustimmung der Standesstimmen), jedoch bei einer aussergewöhnlich tiefen Stimmbeteiligung von rund 28 Prozent. Die VOX-Analyse ergab zudem, dass etwa ein Viertel der Abstimmenden nicht genau wusste, worum es ging. Aufgrund der vom Bundesrat ausgearbeiteten Ausführungsgesetzgebung kamen die beiden Räte jedoch zum Schluss, dass das neue Volksrecht nicht umsetzbar sei. Schwierigkeiten bereiteten das Zweikammersystem, allfällige Gegenentwürfe, die unterschiedlichen Mehrheitserfordernisse für Verfassungs- und Gesetzesänderungen, sowie die Möglichkeit der Initianten, das Bundesgericht anrufen zu können, wenn sie mit der Vorlage nicht zufrieden waren. Die daraus entstehende lange Verfahrensdauer hätte das Volksrecht unattraktiv gemacht. Am 19. März 2007 beschloss nach dem Nationalrat auch der Ständerat Nichteintreten auf die Ausführungsgesetzgebung der allgemeinen Volksinitiative. Um den im 2003 angenommenen Verfassungsartikel schliesslich – wie vom Parlament vorgeschlagen – wieder aufheben zu können, braucht es abermals die Zustimmung von Volk und Ständen.[2]
Ablauf
- Vorprüfung: Vor Beginn der Unterschriftensammlung für eine eidgenössische Volksinitiative ist der Bundeskanzlei zunächst der Initiativtext zur Vorprüfung zu unterbreiten. Diese überprüft, ob der Titel die gesetzlichen Anforderungen erfüllt (nicht irreführend, werbend oder verwechselbar), ist für die Übersetzung des Textes beziehungsweise den Abgleich der Sprachversionen zuständig und kontrolliert die Zusammensetzung des Initiativkomitees, welches aus 7 - 27 Stimmberechtigten bestehen muss. Zuletzt wird die Unterschriftenliste auf Vollständigkeit (u. a. Titel und Wortlaut der Initiative, Hinweis auf strafrechtliche Bestimmungen, vorbehaltlose Rückzugsklausel, Datum der Veröffentlichung im Bundesblatt) verifiziert.
- Unterschriftensammlung: Mit der Publikation im Bundesblatt beginnt die Sammelfrist von 18 Monaten zu laufen, in welcher 100'000 gültige Unterschriften gesammelt werden müssen. Während früher für diese Zwecke oft vor Urnenlokalen gesammelt wurde, ist diese Methode mit der Einführung der brieflichen Abstimmung in den Hintergrund getreten. Viele Komitees veranstalten heute deshalb regelmässige Sammelaktionen auf belebten Strassen und Plätzen oder verteilen die Unterschriftenliste per Postversand.
- Stimmrechtsbescheinigung: Die Unterschriftenlisten sind innerhalb der Sammelfrist den entsprechenden Wohngemeinden zuzustellen, welche das Stimmrecht der Unterzeichnenden überprüfen und gegebenenfalls bescheinigen. Da jedoch beispielsweise auch Unterschriften von zwischenzeitlich Weggezogenen oder Verstorbenen gestrichen werden, sollte die Stimmrechtsbescheinigung sukzessive eingeholt werden.
- Einreichung und Zustandekommen: Die Unterschriftslisten müssen abschliesend rechtzeitig und gesamthaft bei der Bundeskanzlei im Bundeshaus eingereicht werden. Diese stellt sodann fest, ob die erforderliche Zahl von 100'000 gültigen Unterschriften erreicht und die Volksinitiative somit formell zustandegekommen ist.
- Bundesrätliche und parlamentarische Beratungen: Eine zustande gekommene Volksinitiative wird innerhalb eines Jahres vom Bundesrat sowie innerhalb von zweieinhalb Jahren ab Einreichung vom Parlament, also National- und Ständerat, beraten. Wird zur Initiative ein Gegenentwurf vorgeschlagen, so kann die entsprechende Instanz ihre Behandlungfrist auf eineinhalb respektive dreieinhalb Jahre verlängern. Dabei können Bundesrat und Parlament zu folgenden Entscheiden gelangen:
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- Zustimmung zur Initiative
- Ablehnung zur Initiative
- Ablehnung mit (direktem oder indirektem) Gegenvorschlag
- Volksabstimmung: In all diesen drei Fällen hat der Beschluss von Bundesrat und Parlament nur den Charakter einer Empfehlung zu Handen des Stimmvolkes, das nun in einer Volksabstimmung darüber entscheiden muss. Zwischen der Einreichung der Volksinitiative und dem Datum der Volksabstimmung dürfen maximal 3 1/4 Jahre vergehen, bei einem Gegenvorschlag 4 1/4 Jahre.
Gegenvorschlag
Manchmal erarbeiten Bundesrat und Bundesversammlung einen Gegenvorschlag zu einer Initiative, der dann gewöhnlich weniger weit geht als die Initiative selbst – in der Hoffnung, dass der Gegenvorschlag und nicht die Initiative angenommen wird.
Bis 1988 musste man entweder dem status quo, der Initiative oder dem Gegenvorschlag zustimmen (einzelnes Ja). Die Regierung erreichte so, dass Befürworter einer Änderung gespaltet werden, schliesslich mussten sich diese entweder für den Gegenvorschlag oder für die Initiative entscheiden. Gegner einer Änderung hatten damit ein leichtes Spiel.
Am 5. April 1987 wurde in einer Volksabstimmung die Einführung eines «doppelten Ja» bei Volksinitiativen mit Gegenvorschlag beschlossen. Seit dem 5. April 1988 ist das «doppelte Ja» Teil des «Bundesgesetzes über die politischen Rechte»; das heisst, man kann sowohl der Initiative als auch dem Gegenvorschlag zustimmen. Mittels einer Stichfrage wird letzten Endes entschieden, welche Variante in Kraft treten soll, wenn beide angenommen werden.[3]
Geschichte
Nachdem das Instrument der Volksinitiative in den 1830er-Jahre bereits in die Verfassungen verschiedener Kantone aufgenommen worden war, fand sie auch in die Bundesverfassung von 1848 Eingang. Es war vorgesehen, dass 50'000 Stimmberechtigte eine Totalrevision der Verfassung verlangen konnten, die Möglichkeit einer Teilrevision war nicht vorgesehen.
Ab den 1860er-Jahren verbreiteten sich in den Kantonen schnell die Möglichkeiten zu Initiativen auf Teilrevision der Verfassung und zu Initiativen auf Gesetzesänderungen (Gesetzesinitiativen). Auch ein 1872 abgelehnter Verfassungsentwurf auf Bundesebene sah die Gesetzesinitiative vor. Dennoch wurde in der Bundesverfassung von 1874 die Regelung von 1848 beibehalten. Nach wiederholten entsprechenden Forderungen wurde die Volksinitiative auf Teilrevision der Verfassung schliesslich 1891 eingeführt. Bereits 14 Monate später wurde die erste entsprechende Initiative für ein Schächtverbot eingereicht und 1893 angenommen. Die Bestrebungen für die Einführungen einer Gesetzesinitiative auf Bundeseben scheiterten hingegen, so 1904 eine entsprechende Standesinitiativen, 1918 und 1930 parlamentarische Motionen, 1958 eine Volksinitiative und 1986 eine parlamentarische Initiative.
Nachdem das Instrument der Volksinitiative ausser während der Weltwirtschaftskrise der 1930er-Jahre und während den 1950er-Jahre selten genutzt wurde, geniesst es seit den 1970er-Jahre grosse Beliebtheit:
Kritik an Form der Initiative
Gewisse Autoren halten den Umstand für problematisch, dass mit der Initiative nur eine Verfassungs- jedoch keine Gesetzesänderung erreicht werden kann. Dies kann zur Folge haben, dass in die Bundesverfassung Bestimmungen aufgenommen werden, welche als nicht «verfassungswürdig» erachtet werden. Sie wären eher auf Gesetzesstufe anzusiedeln. Ein Beispiel: Der Schutz der Moorlandschaften (und das Verbot, Waffenplätze in Mooren zu erstellen) ist in der Verfassung geregelt statt in einer analogen Bestimmung im Natur- und Heimatschutzgesetz bzw. im Umweltschutzgesetz (Rothenthurm-Initiative).[2]. Angesichts der geringen Erfolgsaussichten von Volksinitiativen ist dieses eher verfassungskosmetische Problem nicht von grosser Bedeutung.
Um unter anderem dem oben angesprochenen Gebot der «Stufengerechtigkeit» von Normen Rechnung zu tragen, gibt es seit 2003 eine neue Form der Volksinitiative, die sogenannte allgemeine Volksinitiative (Art. 139a BV [noch nicht in Kraft]). Diese wird in der Form einer allgemeinen Anregung eingereicht. Das Parlament formuliert das Begehren aus und entscheidet darüber, ob die Verfassung oder die Gesetzgebung anzupassen sind. Bei einer Verfassungsänderung kommt es zum obligatorischen Referendum. Gesetzesänderungen obliegen dem fakultativen Referendum. Dem Parlament steht es frei, neben der Vorlage zur Umsetzung des Initiativbegehrens einen eigenen (direkten) Gegenvorschlag zu formulieren. Dieser kann ebenfalls auf Verfassungs- oder Gesetzesebene erfolgen. Der Nachteil für die Initianten besteht darin, dass das Parlament den genauen Wortlaut einer Vorlage bestimmt und somit die Anliegen verwässert werden können. Im Rahmen der Umsetzung dieses neuen Konzepts auf Gesetzesebene hat sich gezeigt, dass das neue Volksrecht in der konkreten Handhabung komplex ist. Der Nationalrat hat es als nicht praxistauglich taxiert und ist auf eine entsprechende Vorlage (Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte sowie des Parlamentsgesetzes) nicht eingetreten. Gleichzeitig nahm er eine parlamentarische Initiative zur Rückgängigmachung der allgemeinen Volksinitiative auf Verfassungsebene an (insb. Streichung von Art. 139a BV).
Eine Volksinitiative auf Bundesebene wird heute als ungültig erklärt, wenn sie die Einheit der Materie oder zwingendes Völkerrecht verletzt. Da zunehmend Volksinitiativen zustande kommen und eingereicht werden, welche nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstossen, jedoch verfassungsmässige Grundrechte verletzen oder gegen internationales Recht verstossen, wird unklar, ob die Demokratie über dem Volksrecht steht. Die Nationalrätin Thérèse Meyer-Kaelin nannte die Volksinitiative «gegen den Bau von Minaretten» als Beispiel, die zwar gegen kein zwingendes Völkerrecht verstosse, die Europäischen Menschenrechtskonventionen jedoch nicht zum zwingenden Völkerrecht gehört.[4] Eine parlamentarische Initiative wurde am 11. März 2009 angenommen, nach der die Bundesverfassung dergestalt zu ändern sei, dass eine Volksinitiative dann ungültig ist, wenn sie materiell gegen den Grundrechtsschutz und gegen Verfahrensgarantien des Völkerrechtes verstösst.[4][5][6]
Angenommene Volksinitiativen
Datum Titel der Vorlage (Website) Beteiligung Anteil Ja-Stimmen Stände Ja : Nein Kernthema 20.08.1893 Für ein Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung ([3]) 49.18 % 60.1 % 10 3/2 : 9 3/2 Schächten 05.07.1908 Für ein Absinthverbot ([4]) 49.31 % 63.5 % 17 6/2 : 2 0/2 Absinth 13.10.1918 Proporzwahl des Nationalrates ([5]) 49.47 % 66.8 % 17 5/2 : 2 1/2 Nationalrat 21.03.1920 Für ein Verbot der Errichtung von Spielbanken ([6]) 60.22 % 55.3 % 13 2/2 : 6 4/2 Casino 30.01.1921 Für die Unterstellung von unbefristeten oder für eine Dauer von mehr als 15 Jahren abgeschlossenen Staatsverträgen unter das Referendum (Staatsvertragsreferendum) ([7]) 63.11 % 71.4 % 17 6/2 : 2 0/2 Staatsvertrag 02.12.1928 Kursaalspiele (Spielbanken) ([8]) 55.52 % 51.9 % 13 3/2 : 6 3/2 Casino 11.09.1949 Rückkehr zur direkten Demokratie ([9]) 42.52 % 50.7 % 11 3/2 : 8 3/2 Direkte Demokratie 28.11.1982 Zur Verhinderung missbräuchlicher Preise ([10]) 32.91 % 56.1 % 16 2/2 : 4 4/2 Preisüberwacher 06.12.1987 Zum Schutz der Moore – Rothenthurm-Initiative ([11]) 47.66 % 57.8 % 17 6/2 : 3 0/2 Moor 23.09.1990 Stopp dem Atomkraftwerkbau (Moratorium) ([12]) 40.43 % 54.5 % 17 5/2 : 3 1/2 Atomkraftwerk 20.02.1994 Zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr ([13]) 40.86 % 51.9 % 13 6/2 : 7 0/2 Alpen-Initiative 01.07.1994 Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (1. August-Initiative) ([14]) 39.88 % 83.8 % 20 6/2 : 0 Schweizer Nationalfeiertag 03.03.2002 Für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO) ([15]) 58.44 % 54.6 % 11 2/2 : 9 4/2 UNO und Die Schweiz in den Vereinten Nationen 08.02.2004 Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter ([16]) 45.53 % 56.2 % 19 5/2 : 1 1/2 Sexualdelikt 27.11.2005 Gentechfrei-Initiative (Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft) ([17]) 42.24 % 55.7 % 20 6/2 : 0 Gentechnik 30.11.2008 Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern ([18]) 47.52 % 51.9 % 16 4/2 : 4 2/2 Sexualdelikt und Pädophilie Volksinitiativen mit hoher Stimmbeteiligung
Datum Titel der Initiative Beteiligung Anteil Ja-Stimmen Stände Ja : Nein Resultat 06.11.1894 Eidgenössische Volksinitiative «Abgabe eines Teils der Zolleinnahmen an die Kantone» 71.88 % 29.3 % 7 3/2 : 12 3/2 23.10.1910 Eidgenössische Volksinitiative «Proporzwahl des Nationalrates» 62.34 % 47.5 % 10 4/2 : 9 2/2 02.06.1918 Eidgenössische Volksinitiative «für die Einführung der direkten Bundessteuer» 65.4 % 45.9 % 6 3/2 : 13 3/2 11.12.1918 Eidgenössische Volksinitiative «Aufhebung der Militärjustiz» 63.11 % 33.6 % 3 : 16 6/2 03.12.1922 Eidgenössische Volksinitiative «für die Einmalige Vermögensabgabe» 86.29 % 13.0 % 0 : 19 6/2 15.04.1923 Eidgenössische Volksinitiative «Wahrung der Volksrechte in der Zollfrage» 65.76 % 26.8 % 0 1/2 : 19 5/2 24.05.1925 Eidgenössische Volksinitiative «Invaliditäts-, Alters- und Hinterlassenenversicherung» 68.23 % 42.0 % 5 2/2 : 14 4/2 03.03.1929 Eidgenössische Volksinitiative «Getreideversorgung» 67.26 % 2.7 % 1 0 : 19 6/2 02.06.1935 Eidgenössische Volksinitiative «Bekämpfung der Wirtschaftskrise» 84.34 % 42.8 % 4 2/2 : 15 4/2 08.09.1935 Eidgenössische Volksinitiative «Totalrevision der Bundesverfassung» 60.9 % 27.7 % 28.11.1937 Eidgenössische Volksinitiative «Verbot der Freimaurerei» 65.94 % 31.3 % 1 : 18 6/2 09.03.1941 Eidgenössische Volksinitiative «Neuordnung des Alkoholwesens» 61.43 % 40.2 % 25.01.1942 Eidgenössische Volksinitiative «Wahl des Bundesrates durch das Volk und Erhöhung der Mitgliederzahl» 61.97 % 32.4 % 0 : 19 6/2 18.05.1947 Eidgenössische Volksinitiative «Wirtschaftsreform und Rechte der Arbeit» 59.43 % 31.2 % 0 : 19 6/2 13.03.1955 Eidgenössische Volksinitiative «Schutz der Mieter und Konsumenten (Weiterführung der Preiskontrolle)» 55.52 % 50.2 % 6 2/2 : 13 4/2 26.10.1958 Eidgenössische Volksinitiative «Einführung der 44-Stunden-Woche» 61.84 % 35.0 % 1/2 : 19 5/2 01.04.1962 Eidgenössische Volksinitiative «für ein Verbot der Atomwaffen» 55.59 % 34.8 % 4 : 15 6/2 07.06.1970 Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Ueberfremdung» 74.72 % 46.0 % 6 2/2 : 13 4/2 20.10.1974 Volksinitiative gegen die Ueberfremdung und Uebervölkerung der Schweiz 70.33 % 34.2 % 0 : 19 6/2 26.11.1989 Eidgenössische Volksinitiative «für eine Schweiz ohne Armee und für eine umfassende Friedenspolitik» 69.18 % 35.6 % 2 : 18 6/2 Eidgenössische Volksinitiative «pro Tempo 130/100» 69.15 % 38.0 % 6 : 14 6/2 06.06.1993 Eidgenössische Volksinitiative «40 Waffenplätze sind genug – Umweltschutz auch beim Militär» 55.58 % 44.7 % 6 2/2 : 14 4/2 Eidgenössische Volksinitiative «für eine Schweiz ohne neue Kampfflugzeuge» 55.58 % 42.8 % 3 2/2 : 17 4/2 04.03.2001 Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu Europa» 55.79 % 23.2 % 0 : 20 6/2 Eidgenössische Volksinitiative «für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle)» 55.79 % 20.3 % 0 : 20 6/2 03.03.2002 Eidgenössische Volksinitiative «für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)» 58.44 % 54.6 % 11 2/2 : 9 4/2 1Der Gegenvorschlag wurde angenommen.
Siehe auch: Liste eidgenössischer Volksabstimmungen
Hängige Volksinitiativen
Im Unterschriftenstadium hängige Volksinitiativen
Titel der Initiative (Website) Initiativkomitee (Website) Veröffentlichung im Bundesblatt Ablauf der Sammelfrist Eidgenössische Volksinitiative «Verteidigen wir die Schweiz! Das Bankgeheimnis muss in die Bundesverfassung» ([19]) Lega dei Ticinesi ([20]) 31.03.2009 01.10.2010 Eidgenössische Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr» ([21]) Verkehrs-Club der Schweiz ([22]) 17.03.2009 17.09.2010 Eidgenössische Volksinitiative «Gegen neue Kampfflugzeuge» ([23]) Bündnis gegen neue Kampfflugzeuge/Gruppe für eine Schweiz ohne Armee ([24]) 10.06.2008 10.12.2009 Eidgenössische Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» ([25]) Loterie Romande zusammen mit Persönlichkeiten aus Kultur, Sport und Sozialwesen ([26]) 22.04.2008 22.10.2009 Eidgenössische Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)» ([27]) Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz ([28]) 04.03.2008 04.09.2009 Eidgenössische Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» ([29]) Travail.Suisse ([30]) 15.01.2008 15.07.2009 Beim Bundesrat hängige Volksinitiativen
Titel der Initiative (Website) Initiativkomitee (Website) Eingereicht Behandlungsfrist des Bundesrates Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» ([31]) SP, Grüne, GSoA, Schweizerischer Katholischer Frauenbund, Evangelische Frauen Schweiz und 28 weitere Organisationen ([32]) 23.02.2009 22.02.2010 Eidgenössische Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» ([33]) Hauseigentümerverband ([34]) 23.01.2009 22.01.2010 Eidgenössische Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» ([35]) Hauseigentümerverband ([36]) 23.01.2009 22.01.2010 Eidgenössische Volksinitiative «jugend + musik» ([37]) Schweizer Musikrat ([38]) 18.12.2008 17.12.2009 Eidgenössische Volksinitiative «für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» ([39]) Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens ([40]) 29.09.2008 28.09.2009 Eidgenössische Volksinitiative «für menschenfreundlichere Fahrzeuge» ([41]) Junge Grüne Schweiz ([42]) 25.08.2008 24.08.2009 Eidgenössische Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)» ([43]) Pro Natura, WWF Schweiz, Schweizer Heimatschutz, VKMB & Stiftung Landschaftsschutz ([44]) 14.08.2008 13.08.2009 Eidgenössische Volksinitiative «für ein gesundes Klima» ([45]) SP, Grüne, EVP, CSP, WWF Schweiz, Greenpeace Schweiz, Pro Natura, VCS, SES ([46]) 29.02.2008 28.08.20091 Eidgenössische Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» ([47]) Schweizerische Volkspartei ([48]) 15.02.2008 14.08.20091 Beim Parlament hängige Volksinitiativen
Titel der Initiative (Website) Initiativkomitee (Website) Eingereicht Behandlungsfrist der eidg. Räte Eidgenössische Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» ([49]) Politiker der SVP und der EDU ([50]) 08.07.2008 07.01.2011 Eidgenössische Volksinitiative «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)» ([51]) Sozialdemokratische Partei der Schweiz ([52]) 06.05.2008 05.11.2010 Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei» ([53]) Einzelpersonen ([54]) 26.02.2008 26.08.2010 Eidgenössische Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» ([55]) Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber ([56]) 18.12.2007 17.06.2010 Eidgenössische Volksinitiative «gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen» ([57]) Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber ([58]) 18.12.2007 17.06.2010 Eidgenössische Volksinitiative «für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» ([59]) Gruppe für eine Schweiz ohne Armee ([60]) 21.09.2007 20.03.2010 Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)» ([61]) Schweizer Tierschutz STS ([62]) 26.07.2007 23.01.2010 Eidgenössische Volksinitiative «Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)» ([63]) Schweizerischer Fischerei-Verband ([64]) 03.07.2006 03.01.20101 Abstimmungsreife Volksinitiativen
Titel der Initiative (Website) Initiativkomitee (Website) Beschluss der eidg. Räte Behandlungsfrist der eidg. Räte Abstimmungstermin (spätester bzw. definitiver) – – – – – 1 Behandlungsfrist aufgrund eines Gegenentwurfs verlängert
Volksinitiativen auf Kantonsebene
Auf Kantonsebene gibt es neben Verfassungsinitiativen auch Gesetzesinitiativen, wobei eine Abstimmung über einen Vorschlag für ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung verlangt wird. Die notwendige Unterschriftenzahl ist in der jeweiligen Kantonsverfassung festgelegt.
Der Kanton Zürich kennt überdies seit 1869 die Einzelinitiative: Die Initiative einer Einzelperson betreffend Änderung der Kantonsverfassung oder eines kantonalen Gesetzes wird dann wie eine parlamentarische Initiative oder eine Volksinitiative behandelt, wenn sie die Unterstützung von wenigstens 60 (von insgesamt 180) Mitgliedern des Kantonsrates findet. Das Recht der Einzelinitiative kennen sodann die beiden Landsgemeindekantone Appenzell-Innerrhoden und Glarus, wo solche aber zwingend der Landsgemeinde zu unterbreiten sind.
Im Kanton Bern, im Kanton Schaffhausen, im Kanton Solothurn und im Kanton Tessin gibt es zusätzlich das Recht, mittels Volksinitiative die vorgezogene Neuwahl der Kantonsregierung zu erzwingen. Dieses war früher auch in anderen Kantonen möglich, wurde indes fast überall abgeschafft, zumal die Regierungsräte ohnehin fast in allen Kantonen alle vier Jahre vom Volk neu gewählt werden. In einigen Kanton wie Bern, Schaffhausen und Thurgau kann überdies mittels Volksinitiative auch die Abberufung des Kantonsparlaments vor Ablauf der Legislaturperiode verlangt werden.
Initiativen auf Gemeindeebene
Auf Gemeindeebene kann je nach kantonaler oder kommunaler Regelung auch ein einzelner Einwohner eine Initiative einreichen. Die Anzahl nötiger Stimmen ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Quellenangaben
- ↑ [1]
- ↑ Allgemeine Volksinitiative wieder abschaffen NZZ Online, 22. Februar 2008
- ↑ (Bundesblatt 1987 III 377 388)
- ↑ a b parlament.ch: 07.477 Parlamentarische Initiative: Vischer Daniel. Gültigkeit von Volksinitiativen, vom 11. März 2009
- ↑ parlament.ch: 08.3765 – Postulat: Volksinitiativen und Völkerrecht
- ↑ parlament.ch: 07.477 – Parlamentarische Initiative: Gültigkeit von Volksinitiativen
Siehe auch
- Volksmotion
- Parlamentarische Initiative
- Standesinitiative
- Initiativrecht
- Eidgenössische Volksinitiativen im Detail
- Politisches System der Schweiz
- Direkte Demokratie
- Volksbegehren
- Referendum
- Volksentscheid
- Bürgerinitiative
- Liste eidgenössischer Volksabstimmungen
Weblinks
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