- Verität
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Verität ist ein in der Wirtschaft und der Rechtswissenschaft verwendeter Begriff, der den rechtlichen Bestand einer Forderung bezeichnet, jedoch dabei nicht die Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Schuldners beinhaltet.
Veräußert beispielsweise jemand seine Forderungen gegen Dritte im Rahmen eines echten Factoringgeschäfts, so trägt der Erwerber das Risiko für die Bonität der Schuldner dieser Forderungen (Delkredererisiko). Der Veräußerer hat ihm lediglich dafür einzustehen, dass die veräußerten Forderungen tatsächlich bestehen, dass diese abtretbar sind und dass keine oder nur die dem Erwerber bekannten Einreden oder Einwendungen gegen die Forderungen geltend gemacht werden können. Andernfalls kann der Erwerber gegebenenfalls vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.
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