Verkehrssitte

Verkehrssitte

Die Verkehrssitte ist ein Begriff der Rechtswissenschaft. Sie bezeichnet die schon längere Zeit den Rechtsverkehr beherrschende tatsächliche Übung. Sie ist nicht Rechtsnorm. Das bedeutet, die am Rechtsverkehr beteiligten Personen handeln schon länger aus Gewohnheit in einer bestimmten Weise, sodass jeder von ihnen weiß, was gemeint ist.

Deutschland

Gemäß § 157 BGB ist die Verkehrssitte bei der Auslegung von Verträgen zu berücksichtigen. So mag zum Beispiel das Heben der Hand auf der Straße nichts bedeuten, bei einer Versteigerung allerdings könnte es nach der Verkehrssitte eine Willenserklärung darstellen. In vielen Fällen kommt ein Vertrag auch ohne Willenserklärung der anderen Seite zustande, da der Zugang der Annahmeerklärung der Verkehrssitte nach erfolgt (wer etwas bestellt, will für die Sache nicht vorher eine zustimmende Erklärung).

Im Handelsrecht bezeichnet man die vorherrschende Verkehrssitte als Handelsbrauch (§ 346 HGB).

Im Lebensmittelrecht ist der Begriff der „Allgemeinen Verkehrsauffassung“ gebräuchlich. Mit dem Verweis auf die Allgemeine Verkehrsauffassung bezieht ein Verfasser (z. B. ein Gutachter) sich meist auf das Deutsche Lebensmittelbuch. Es existieren daneben aber noch weitere Quellen, zum Beispiel von den deutschen Lebensmittelchemikern.

Österreich

Die Verkehrssitte ist in Österreich bei der Auslegung von Willenserklärungen zu berücksichtigen. Gemäß § 863 ABGB ist in Bezug auf konkludente Handlungen oder Unterlassungen auf die im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen. Gemäß § 864 ABGB kommt ein Vertrag auch dann zustande, wenn eine ausdrückliche Erklärung der Annahme nicht zu erwarten ist und dem Antrag innerhalb einer angemessenen Frist tatsächlich entsprochen wird. Im Übrigen ist gemäß § 914 ABGB bei der Auslegung von Verträgen nicht den buchstablichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht.

Siehe auch

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Verkehrssitte — Verkehrs|sitte,   ständige Übung eines bestimmten Verhaltens im Rechtsverkehr. Die Verkehrssitte ist (im Gegensatz zum Gewohnheitsrecht) keine Rechtsnorm, wird jedoch bei der nach Treu und Glauben vorzunehmenden Auslegung von Verträgen… …   Universal-Lexikon

  • Verkehrssitte — eine im Verkehr der beteiligten Kreise herrschende tatsächliche Übung. Die V. hat nicht die Kraft eines ⇡ Gewohnheitsrechts; sie ist daher v.a. dann unbeachtlich, wenn sie gegen ⇡ zwingendes Recht verstößt. Bedeutung: Von großer Bedeutung für… …   Lexikon der Economics

  • Allgemeine Verkehrsauffassung — Die Verkehrssitte ist ein Begriff der Rechtswissenschaft. Sie bezeichnet die schon längere Zeit den Rechtsverkehr beherrschende tatsächliche Übung. Sie ist nicht Rechtsnorm. Das bedeutet, die am Rechtsverkehr beteiligten Personen handeln schon… …   Deutsch Wikipedia

  • Schweigen (Recht) — Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet weder „Ja“ noch „Nein“, weder Zustimmung noch Ablehnung zu einem Rechtsgeschäft, sondern gar nichts. Es ist grundsätzlich keine Willenserklärung. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten des Schweigens 2.1… …   Deutsch Wikipedia

  • Abdicatio — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Das Testament — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Enterbung — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Gemeinschaftliches Testament — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkludentes Handeln — (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der… …   Deutsch Wikipedia

  • Letzter Wille — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”