- Verkehrszweck
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TF?-- Mareva 23:05, 10. Apr. 2009 (CEST)
Der Verkehrszweck ist das bewusst geplante Ziel eines Verkehrsprozesses nach Ortsveränderung bzw. die bewusste Absicht, das räumliche Dasein von Gütern, Personen oder Nachrichten zu verändern. Der Verkehrszweck ist zunächst ein gedachter Plan und wird noch vor der Umsetzung anhand von Kriterien (Beispiele s.u.) auf Angemessenheit (Zweckmäßigkeit) bewertet. Jeder geplanten Ortsveränderung liegt ein Verkehrszweck zugrunde.
Bewertungskriterien für die Zweckmäßigkeit eines Ortsveränderungsprozesses können sein:
- Erwarteter Nutzen: Warum soll das Objekt den Ort A verlassen und den Ort B aufsuchen? (Befriedigung des Verkehrsbedürfnises?),
- Erwarteter Aufwand i.w.S.: Verfügbarkeit der erforderlichen Verkehrsmittel sowie der für deren Aktivierung notwendigen Ressourcen,
- Eigenschaften der zu bewegenden Objekte, wie Mobilität, Beschaffenheit etc.,
- Anforderungen des Verkehrswesens, wie Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit, Nachhaltigkeit des Prozesses,
- zu erwartende indirekte positive sowie negative Folgen des Ortsveränderungsprozesses.
Unter dem Schlagwort "Verkehr als Selbstzweck" wird verstanden, dass ein Verkehrsprozess nur um des Verkehrsprozesses willen durchgeführt wird. Häufig ist die Umsetzung eines Verkehrsbedürfnisses auch Selbstzweck. Dies trifft beispielsweise beim Spaziergang zu oder auch oft beim Auto- oder Motorradverkehr, wo "einfach mal rumgefahren" wird.
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