Verpfründungsvertrag

Verpfründungsvertrag

Pfründung, Verpfründung oder Verpfründungsvertrag sind Begriffe aus dem Schweizer Zivilgesetzbuch kurz ZGB und wird wie folgt definiert.

Durch den Verpfründungsvertrag verpflichtet sich der Pfründer, dem Pfrundgeber ein Vermögen oder einzelne Vermögenswerte zu übertragen, und dieser, dem Pfründer Unterhalt und Pflege auf Lebenszeit zu gewähren. Ist der Pfrundgeber als Erbe des Pfründers eingesetzt, so steht das ganze Verhältnis unter den Bestimmungen über den Erbvertrag.

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  • Verpfründungsvertrag — Leibzucht, vom Pfründner zu seiner lebenslänglichen Versorgung meist mit den Erbverwandten oder mit einer Pfründenanstalt abgeschlossen, womit nicht selten ein Erbvertrag zu Gunsten derselben verbunden ist …   Herders Conversations-Lexikon

  • Pfründung — Pfründung, Verpfründung oder Verpfründungsvertrag sind Begriffe aus dem Schweizer Zivilgesetzbuch kurz ZGB und wird wie folgt definiert. Art 521 Abs. 1 OR: „Durch den Verpfründungsvertrag verpflichtet sich der Pfründer, dem Pfrundgeber ein… …   Deutsch Wikipedia

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  • Leibzucht — Leibzucht, Verpfründungsvertrag, um gegen Hingabe eines Kapitals das Recht auf persönlichen Lebensunterhalt u. Pflege bis zum Tode zu erhalten. Meistens bei Gutsabtretungen das Gedinge über Altentheil, Auszug, Großvaterrecht, das, wenn es in… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Verpfründung — Verpfründung,   im schweizerischen Recht (Art. 521 ff. OR) Vertrag zwischen Pfründer und Pfrundgeber, aufgrund dessen der Pfründer dem Pfrundgeber ein Vermögen oder einzelne Vermögenswerte überträgt und sich der Pfrundgeber verpflichtet, dem… …   Universal-Lexikon

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