Verschmelzungsrichtlinie

Verschmelzungsrichtlinie

Die Verschmelzungsrichtlinie (EG-Richtl.2005/56/EG) ist eine europäische Rechtsvorschrift und soll dazu dienen, die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu ermöglichen.

Sie zielt auf europäischer Ebene darauf ab, in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Einführung des gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Instrumentariums als Grundlage für die europaweite grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften anzubahnen.

Die Verschmelzungsrichtlinie wurde am 26. Oktober 2005 verabschiedet und am 25. November 2005 als Richtlinie 2005/56/EG veröffentlicht.

Die Rechtslage zur grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften war insbesondere aus deutscher Sicht zunächst verworren.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen (MgVG) am 29. Dezember 2006 und mit Inkrafttreten der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften am 25. April 2007 sind die Vorgaben der Verschmelzungsrichtlinie in nationales deutsches Recht umgesetzt worden.


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