Versicherungsmantel

Versicherungsmantel

Beim Versicherungsmantel wird eine Geldanlage in die rechtliche Struktur einer Versicherung eingebettet. Der Versicherungsmantel gehört zu den Bank-Assurance-Lösungen und wird zur Steueroptimierung sowie zur Erbplanung angewandt.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund und Überblick

Wertpapierdepots nicht wie gewöhnlich in Bankdepots zu führen, sondern in einer geeigneten Rechtsstruktur zu halten, ist schon seit jeher teilweise erforderlich und unter dem Namen „Wrapping“ bekannt. Erfolgt die Ummantelung mit einer Versicherung, spricht man von einem Versicherungsmantel. Für die Ummantelung besonders geeignet erweisen sich fondsgebundene Lebens- sowie Rentenversicherungen; speziellere Ummantelungen können mit Dachfonds, Stiftungen und Trusts (Stiftung nach angelsächsischem Recht) aufgebaut werden.

Zusätzlichen Aufwind erhielt das Thema durch die Unternehmenssteuerreform 2008 in Deutschland und der damit verbundenen Einführung einer Abgeltungsteuer ab dem 1. Januar 2009. Mit einem passenden Versicherungsmantel kann die Abgeltungsteuer weitestgehend umgangen werden.

Beteiligte beim Aufbau

Für den Aufbau eines Versicherungsmantels werden folgende Partner benötigt:

  • Eine Depotbank, hier werden die Wertpapiere im Namen der Versicherung gehalten.
  • Eine Versicherung.
  • Ein Vermögensverwalter, der den Aufbau des Mantels vornimmt.

Vorteile der Ummantelung (mit einer Lebensversicherung)

Schon bestehende Wertschriftendepots können als Prämienzahlungen in die Lebensversicherung überführt werden. Neben den Steuervorteilen bietet die Ummantelung noch weitere Vorteile:

  • Weitere Steuereinsparungen: Lebensversicherungen unterliegen während ihrer Laufzeit nicht der Einkommenssteuer. Bereits nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einer Auszahlung nach dem 59. Lebensjahr werden nur 50 % des anteiligen Gewinns der Entnahme besteuert. Bei Tod des Versicherten ist die Auszahlung zu 100 % steuerfrei.
  • Alle Verwaltungskosten, Gebühren und Transaktionskosten können zu 100 % steuermindernd geltend gemacht werden. Es besteht weder eine Begrenzung der Werbungskosten, noch eine Begrenzung durch den Sparerfreibetrag.
  • Da während der Laufzeit der Versicherung keine Steuerpflicht besteht, kann auch der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Es ist nicht mehr notwendig, Zins- und Dividendenbescheinigungen für die Einkommenssteuer zu sammeln.
  • Freie Auswahl der Geldanlagen, ohne auf steuerliche Aspekte achten zu müssen. Strategiewechsel haben keine negativen steuerlichen Folgen.
  • Unter Umständen ist ein Schutz vor Pfändung des Versicherungsmantels möglich.

Nachteile der Ummantelung (mit Lebensversicherung)

  • Das Portfolio muss aktiv gemanagt werden. Es ist als privater Anleger nicht möglich, selbst Änderungen an der ummantelten Geldanlage vorzunehmen. Über den Vermögensverwalter ist die Einflussnahme jederzeit möglich.
  • Bei der Auswahl des Versicherers ist große Vorsicht geboten, da teilweise hohe Abschluss- und Managementgebühren verrechnet werden, die den Steuervorteil nahezu aufheben können.
  • Ein Abschluss mit einer deutschen Versicherung ist nicht möglich, da nach deutschem Recht Wertpapiere nicht als Prämien eingebracht werden können.

Weitere Nachteile, wie eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren, sind im Jahre 2005 weggefallen.

Rechtliche Voraussetzungen für die Vermittler

Vermögensverwalter, die Bank-Assurance Lösungen anbieten und vermitteln, benötigen laut der am 21.Mai 2007 im Bundesgesetzblatt publizierten Versicherungsvermittlungsverodnung[1] (EUVRL) die Berechtigung zum Abschluss von Versicherungsverträgen. Zusätzlich wird eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und eine Eintragung ins Versicherungsvermittlerregister benötigt. Über die Umsetzung dieser harten Richtlinie ist die politische Diskussion noch nicht beendet.

Einzelnachweis

  1. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil 1 Nr. 20

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