Bauernopfer

Bauernopfer

Unter Bauernopfer versteht man im Schachspiel die freiwillige Preisgabe eines Bauern mit dem Ziel, ein anderweitiges Äquivalent bzw. einen Vorteil zu erlangen. Motive dazu sind beispielsweise das Öffnen von Linien oder Diagonalen, das Zerstören günstiger feindlicher Bauernstrukturen, das Aufreißen der feindlichen Königsstellung oder eine Feldräumung. Da unter erfahrenen Schachspielern das Übergewicht von einem Bauern einen partieentscheidenden Vorteil darstellen kann, muss der erzielte Vorteil (die Kompensation) in jedem Fall ausreichend hoch sein.

In der Eröffnungsphase werden Bauernopfer, seltener auch Figurenopfer, die auf Entwicklungsvorteil oder Angriff ausgerichtet sind, als Gambit bezeichnet.

Übertragener Sinn

Allgemeinsprachlich wird der Begriff oft im übertragenen Sinne verwendet, wenn etwas (vorgeblich) Nachrangiges geopfert wird, um etwas Höherwertiges zu erhalten oder zu stärken. Beispielsweise kann so eine Person bezeichnet werden, die bei Verhandlungen über Postenbesetzungen nicht zum Zug kommt, weil ihre Unterstützer dies als notwendige Konzession an die Verhandlungsgegner ansehen.

Benjamin Lahusen[1] führt den Begriff des "Bauernopfer-Referenz" als Plagiatsart ein: "Ein kleiner Teil wird als Ergebnis fremder Geistestätigkeit gekennzeichnet, damit die Eigenautorschaft [...] hinsichtlich des übrigen Textes umso plausibler wird." Eine Rolle spielte dieser Begriff zum Beispiel beim Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt (14. April 2011) im Verfahren gegen eine Hochschullehrerin, in dem diese sich gegen Plagiatsvorwürfe und die Aberkennung des Doktortitels wandte.[2]

Manchmal gibt es bei einem Bauernopfer Bedeutungsüberschneidungen zu Kuhhandel oder Sündenbock.

Literatur

Einzelbelege

  1. Lahusen, Benjamin (2005): Goldene Zeiten. Anmerkungen zu Hans-Peter Schwintowski, Juristische Methodenlehre, UTB basics Recht und Wirtschaft, S. 405 (PDF)
  2. Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 14. April 2011

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