Verteilungsverfahren

Verteilungsverfahren

Ein Verteilungsverfahren tritt in Deutschland kraft Gesetzes ein, wenn bei einer Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen ein Geldbetrag hinterlegt wird, der zur vollständigen Befriedigung der beteiligten Gläubiger nicht ausreicht (§ 872 ff. ZPO). Grund für die Hinterlegung solcher Gelder ist meist, dass mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse ergangen sind und der Drittschuldner sich nicht sicher ist, an welchen Pfändungsgläubiger er zu zahlen hat.

Das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht fordert die Gläubiger zur Einreichung einer Forderungsberechnung auf, erstellt einen Teilungsplan und bestimmt einen Termin zur Erklärung über den Teilungsplan und zur Ausführung der Verteilung.

Der Teilungsplan wird ausgeführt, wenn ihm im Termin nicht widersprochen wird. Ein widersprechender Gläubiger muss innerhalb eines Monats nachweisen, dass er Widerspruchsklage erhoben hat. Der Teilungsplan wird sonst trotz des Widerspruchs ausgeführt.

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  • Verteilungsverfahren — Verteilungsverfahren, zum Zweck der Befriedigung der Gläubiger, erfolgt sowohl bei der Zwangsvollstreckung als im Konkursverfahren. Bei der Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen findet nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 872–882) ein V …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verteilungsverfahren — tritt nach der Zivilprozeßordn. §§ 872 882 ein, wenn bei der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen ein Geldbetrag hinterlegt ist, welcher zur Befriedigung der beteiligten Gläubiger nicht hinreicht. Die Verteilung im Konkursverfahren… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Verteilungsverfahren — I. Zwangsversteigerungsgesetz:Teil des ⇡ Zwangsversteigerungsverfahrens, der sich an ⇡ Versteigerungstermin mit ⇡ Zuschlag anschließt und die Aufgabe hat, den erzielten Versteigerungserlös nach Abzug der Verfahrenskosten gemäß dem ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Einfuhrquote — ⇡ Verteilungsverfahren …   Lexikon der Economics

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  • Kuppelprodukte — Koppelprodukte, primär verbundene Produkte, Spaltprodukte, Zwangsanfallsprodukte, Joint Products. I. Charakterisierung:1. Begriff: Produkte, die bei (technologisch) verbundener Produktion (Kuppelproduktion) simultan in einem Produktionsprozess… …   Lexikon der Economics

  • Zwangsvollstreckung — Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung eines privatrechtlichen Anspruchs des Gläubigers, geregelt in §§ 704–915 ZPO und im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG). Anders: Gesamtvollstreckung (Insolvenz). I.… …   Lexikon der Economics

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