Verwaltungszustellung

Verwaltungszustellung

Die Verwaltungszustellung ist die förmliche Zustellung von Schriftstücken im Verwaltungsverfahren.

Sie ist beispielsweise im Zwangsmittelverfahren oder für Widerspruchsbescheide gesetzlich vorgeschrieben. Das einschlägige Verwaltungszustellungsrecht richtet sich, unabhängig von der Rechtsmaterie, danach ob eine Bundes- oder Landesbehörde handelt (die Kommunen zählen hier zur Landesebene).

Für Bundesbehörden gilt das Bundesverwaltungszustellungsgesetz, die Länder haben meist eigene Zustellungsgesetze mit abweichenden Regelungen. Nordrhein-Westfalen hat seit Mai 2006 ein eigenes Landeszustellungsgesetz, zuvor wurde lediglich auf das Bundesgesetz verwiesen.


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