- Verwertungskette
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Filmverwertung (oder Filmauswertung) bezeichnet die für einen Film möglichen Erlösformen. Generell geht es bei der Filmverwertung um die Veräußerung von Nutzungsrechten am Produkt Film.
Inhaltsverzeichnis
Filmverwertungskette
Die Filmverwertungskette beschreibt, in welcher Reihenfolge ein fertiggestellter Film bei einer vollständigen Auswertung – also unter Berücksichtigung aller Einnahmemöglichkeiten in der finanziell ertragreichsten Reihenfolge – erscheint. Die Präsentation eines Films auf Filmfestivals erfolgt in der Regel vor dem Kinostart und wird nicht zur Verwertungskette gezählt.
Eine vollständige Filmverwertungskette sieht wie folgt aus:
- Kino
- DVD/Video
- Pay-TV
- Free-TV
Darüber hinaus sind für die Verwertung von Kinofilmen noch weitere Erlösformen möglich: Vermarktung der Filmmusik oder des Inhalts (z. B. in Computer- und Videospielen sowie in Romanen), Verkauf von Fanartikeln wie Spielfiguren oder Accessoires mit Filmmotiven.
Verwertungsfenster
Damit die Filmverwertung optimal abläuft, spielen die Zeitfenster – die so genannten Verwertungsfenster – zwischen dem Erscheinen eines Films im Kino, auf Bilddatenträger (DVD, Video), im Pay- und im Free-TV eine besonders wichtige Rolle. Schließlich müssen sie so gewählt sein, dass auf jeder Verwertungsstufe die höchst möglichen Einnahmen erzielt werden. Hierzu darf das Zeitfenster weder zu kurz, noch zu lang sein.
Würde ein Film zeitgleich mit dem Kino auch auf DVD erscheinen, würden viele Interessierte auf den Kinobesuch verzichten und den Film gleich auf DVD kaufen – die Einnahmen aus dem Kinobetrieb würden hierbei „verloren“ gehen. Ist das Zeitfenster jedoch zu groß, kann es auch sein dass das allgemeine Interesse am Film bereits zu sehr nachgelassen hat und weniger Personen die DVD kaufen, als dies der Fall wäre, wenn die DVD früher erschienen wäre.
Wie groß ein Zeitfenster ausfällt hängt in erster Linie vom Filmverleiher ab, kann aber bei mit öffentlichen Geldern geförderten Produktionen auch von gesetzlichen Bestimmungen abhängen.
Die von den Filmverleihern in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Nutzern vereinbarte Verwertungskette für Kinofilme sieht folgendermaßen aus (in Klammern die ursprünglich einmal zugesicherten so genannten Verwertungsfenster):
- Kino (mindestens 6 Monate lang)
- DVD/Video (mindestens 12 Monate lang)
- Pay-TV (mindestens 12 Monate lang)
- Free-TV (frühestens 30 Monate nach Kinostart)
Laut Filmförderungsgesetz (Sperrfristenregelungen § 30 FFG) gelten folgende Auswertungszeiträume/Verwertungsfenster:
- 6 Monate Bildträgerauswertung nach Beginn regulärer Filmtheaterauswertung im Inland (verkürzbar auf 5 bzw. 4 Monate),
- 12 Monate für Auswertung durch individuelle Zugriffs- und Abrufdienste (verkürzbar auf 6 bzw. 4 Monate),
- 18 Monate für Pay-TV (verkürzbar auf 12 bzw. 6 Monate) und
- 24 Monate Free-TV nach regulärer Erstaufführung (verkürzbar auf 18 bzw. 6 Monate).
Die verkürzten Zeiträume sind nur auf Antrag zu gewähren. Diese Verwertungsfenster gelten jedoch nur für geförderte Filme. Da aber ein großer Teil der Kinofilme gefördert ist, kann man diese Zeiträume allgemein gültig ansehen.
Aufgrund der Verbreitung von CD- und DVD-Brennern und der damit einhergehenden Zunahmen von illegalen Film-Kopien wurden die vereinbarten Zeiten für die Verwertungskette in jüngerer Vergangenheit durch die Verleiher kaum noch eingehalten. Da die Filme nach oder teilweise bereits vor dem Erscheinungstermin schnell illegal Verbreitung finden, sind die Abstände zwischen dem Kinostart und der Video-Veröffentlichung beziehungsweise einer Fernseh-Ausstrahlung deutlich verkürzt worden. So ist es heutzutage nicht mehr ungewöhnlich, dass Kinofilme bereits drei oder vier Monate (statt ursprünglich sechs Monate) nach ihrem Kinodebüt auf DVD erscheinen. Weitere Kürzungen sind im Gespräch, wobei einige Verleihfirmen inzwischen schon planen, Kinodebüt und DVD-Start auf denselben Tag ("Day-in-Day") zu terminieren bzw. DVDs sogar vor dem Kinodebüt zu veröffentlichen.
Verkürzte Filmverwertungskette
Eine verkürzte Verwertungskette ist grundsätzlich dann möglich, wenn keine Förderung des betreffenden Films nach dem Filmfördergesetz erfolgt ist.
TV-Produktion
Bei einer TV-Auftragsproduktion geschieht die Verwertung zum größten Teil bereits bei der Auftragsvergabe. Dem Produzenten bleibt oftmals nur noch die Möglichkeit der Verkäufe von Nutzungsrechten ins Ausland.
Direct-to-DVD-Produktion
Eine Direct-to-Video-Produktion wird ausschließlich für den Video-/DVD-Markt produziert. Filme, die beispielsweise in Deutschland nicht im Kino zu sehen waren/sind und hier sofort auf einer DVD erscheinen, werden auch „Videopremieren“ genannt.
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