- Vorausverfügung
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Eine Vorausverfügung ist ein Hinweis im Adressfeld einer Postsendung oberhalb der Empfängeranschrift, der die Behandlung der Sendung vorgibt, wenn sie unzustellbar ist.
Unzustellbar ist eine Sendung, wenn der Empfänger verzogen oder verstorben ist, aber auch, wenn er die Annahme verweigert. Bei einem Umzug des Empfängers kann die Vorausverfügung festlegen, dass der Absender eine Postkarte („Anschriftenberichtigungskarte“) mit der neuen Anschrift des Empfängers bekommt oder dass die Sendung zum Absender zurückgeschickt wird.
Deutsche Post AG
Die Vorausverfügung wurde zum 30. Juni 2010 durch das Produkt Premiumadress ersetzt. Dieses ist an einem großen „P“, einem Matrixcode und die Sendungsart (Z.B. Infobrief oder Infopost) erkennbar. Im Matrixcode stecken unter anderem die gewünschte Behandlungsart sowie die Post-Kundennummer des Absenders.
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