- Vorschickung
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Die Vorschickung war eine nur im Nürnberger Patriziat seit dem 15. Jahrhundert verbreitete Rechtsform, mit der das Familiengut - ähnlich wie bei dem gemeinrechtlichen Fideikommiss - dauerhaft bewahrt werden sollte.
Die Vorschickung wurde testamentarisch vereinbart und umfasste Nutzungsberechtigungen an Vermögen (namentlich an Grundbesitz), verbunden mit Wohnrechten an Herrensitzen und Stadthäusern. In der Regel war der älteste Erbe Verwalter und Nutznießer der Vorschickung.
Auf zwei Vorschickungen des 15. Jahrhunderts ging die in die Verwaltung des Heiliggeistspitals gelangte Rieterstiftung zurück.
Der Kaufmann Paulus II. Praun (1548-1616) nutzte das Rechtsinstrument der Vorschickung, um seine Kunstsammlung, das Praunsche Kabinett, zusammenzuhalten. Auch Fideikommisse wurden in der frühen Neuzeit häufig zur dauernden Sicherung von Kulturgut eingesetzt.
Literatur
- Hermann Schreiber: Vorschickung und Familienfideikommiß im Patriziat der Reichsstadt Nürnberg. Dissertation, Universität Erlangen 1967.
- Michael Diefenbacher, Rudolf Endres (Hrsg.): Stadtlexikon Nürnberg. 2., verbesserte Auflage. W. Tümmels Verlag, Nürnberg 2000, ISBN 3-921590-69-8 (online).
Kategorien:- Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit (Deutschland)
- Nürnberger Geschichte
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