- Bayerische Hypotheken- und Wechselbank
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Bayerische Hypotheken und Wechsel-Bank AG Unternehmensform Aktiengesellschaft Gründung 1835 Unternehmenssitz München, Bayern, Deutschland Mitarbeiter ca. 15.00. (1998) Website
Die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank AG war eine bayerische Großbank, bis sie 1998 mit der Bayerischen Vereinsbank AG zur Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG fusionierte.Geburtsstunde der sogenannten Hypobank war das Gesetz „betr. die Errichtung einer Hypotheken- und Wechselbank“ vom 1. Juli 1834, das der bayerische Landtag auf Initiative von König Ludwig I. beschloss und die Bildung einer privaten Aktiengesellschaft zur Gründung einer Bank erlaubte. Das Aktienkapital betrug anfangs 10 Millionen Gulden, das später auf 20 Millionen erhöht wurde.
Die Geschäftseröffnung erfolgte am 15. Oktober 1835 im Preysing-Palais gegenüber der Residenz in München. Die Bank wurde zu Beginn ehrenamtlich geführt. Aus den 40 anteilsmäßig bedeutendsten der insgesamt 71 Teilhaber, dem sogenannten Bankausschuss, wurden 7 Administratoren ausgewählt, alles Münchner Geschäftsinhaber (unter anderem die Gebrüder Riezler), die unter Aufsicht eines Staatskommissärs die Bankgeschäfte tätigten. Ihr erster Direktor wurde der Freiherr Simon von Eichthal.
1862 war bereits das gesamte Grundkapitel in Hypothekendarlehen angelegt, die nur langsam wieder zurückflossen und damit die Entwicklungsmöglichkeiten der Bank stark einschränkten. Durch die Einführung des Pfandbriefs in Bayern konnte in der Folge dieses Hemmnis umgangen werden. Noch vor der Jahrhundertwende, nach Abgabe des Notenprivilegs, entwickelte sie sich zur Universalbank mit Effekten-, Wechsel- und Kontokorrentgeschäft.
Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten steht die Hypo-Bank unter besonderer Beobachtung der Partei, weil sie traditionell seit der Gründungszeit eine große jüdische Kundschaft hat. Vom nationalsozialistischen Hetzblatt "Der Stürmer" seit 1933 als judenfreundlich beschimpft, muss sie sich von der Partei wiederholt mangelnde Beziehung zu politischen Instanzen vorwerfen lassen. Die Bank legt sich größte Zurückhaltung gegenüber der Partei auf, was Spendengesuche und Mitgliedschaften betrifft.
Nach 1938 hat sich die Bank den von der NS-Regierung erlassenen Gesetzen bezüglich der Behandlung von jüdischen Konten zu unterwerfen. Nach dem Krieg werden alle Vorschriften in Bezug auf Suche nach Konten und die Wiedergutmachung erfüllt.
Nach dem Krieg ist die Hypo-Bank die erste Bank in Deutschland, zu der Bürger des Staates Israel von sich aus wieder Geschäftsbeziehungen aufnehmen. In diesen Kreisen genießt die Bank den Ruf, während der NS-Zeit eine Sonderstellung eingenommen zu haben. Diese Kunden begründen die Aufnahme der Geschäftsbeziehungen damit, dass die Bank sich seit jeher von antisemitischen Tendenzen ferngehalten habe.
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