- Bayerische Polizei
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Bayerische Polizei Staatliche Ebene Land Stellung der Behörde Landespolizei Aufsichtsbehörde(n) Bayerisches Staatsministerium des Innern Gegründet 29. Juni 1946 Hauptsitz in München, Bayern Behördenleitung Landespolizeipräsident Waldemar Kindler Anzahl der Bediensteten ca. 37.500 Website www.polizei.bayern.de Die Bayerische Polizei ist die Landespolizei des Freistaates Bayern. Sie ist mit etwa 37.500[1] Dienstkräften die zweitgrößte Landespolizei in Deutschland. Die Beschäftigtenzahl gliedert sich für das Jahr 2007 auf in ca. 31.500 Beamte (sowohl Polizeivollzugs- als auch Verwaltungsbeamte), ca. 3.800 Angestellte sowie ca. 1.200 Arbeiter[2].
Die Bayerische Polizei ist bekannt für das koordinierte und konsequente Vorgehen auch gegen kleinere Verstöße, was teilweise für Kritik sorgt. Die Bayerische Staatsregierung zielt mit ihrer Sicherheitspolitik allerdings darauf ab, die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren; Bayern sei „Marktführer bei der inneren Sicherheit“, bei dem es kein „opportunistisches Zurückweichen vor Gewalt“ gebe[3].
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Frühes 19. Jahrhundert bis 1945
Der Ausdruck „Policey“ bezeichnete bis zur Schaffung der modernen Polizei im heutigen Sinne jegliches Handeln einer Obrigkeit, auch im Verwaltungsbereich. Durch die Gründung einer Polizei als solches zu Beginn des 19. Jahrhunderts im Königreich Bayern begann eine Umstrukturierung der Aufgabenbereiche. Wurden durch die Polizei anfangs auch noch wohlfahrts- und verwaltungspolizeiliche Aufgaben wahrgenommen, so konzentrierte sich das Handeln im Verlauf der Zeit immer mehr auf die Kontrolle der Gesellschaft und deren Verhalten.
Im Jahr 1813 wurde die bayerische Gendarmerie gegründet. Diese war nach dem Vorbild Frankreichs dezentral über Bayern verteilt und militärisch organisiert. Erst im Jahr 1919 erfolgte die Loslösung von Militär, zugleich wurden alle Polizeien dem Bayerischen Innenministerium unterstellt. Die Polizei stand nun unter ziviler Kontrolle durch das Land oder aber der Gemeinden. Während der Zeit der Weimarer Republik misslang es den Polizeieinheiten, die demokratische Struktur des Staates zu schützen. Eine effektive Überwachung der Gesellschaft war allerdings gewährleistet, denn es erfolgte eine Annäherung an die Bevölkerung, resultierend in dem Sinnspruch „Die Polizei, dein Freund und Helfer“.
In den frühen Jahren der Weimarer Republik erfolgte die Gründung der Landespolizei Bayerns, eine militärisch organisierte Truppe mit dem Hauptaufgabengebiet, bei Versammlungen und politischen Veranstaltungen für Ordnung zu sorgen. Gleichzeitig wurde mit den Beamten der polizeiliche Einzeldienst verstärkt. Zwischen den Jahren 1923 und 1929 wurden die kommunalen Schutzmannschaften verstaatlicht.
Mit der Machtergreifung Hitlers 1933 wurden alle Polizeien in Deutschland zentralisiert. Dies hatte allerdings nur wenig Einfluss auf den Wirkungsbereich, denn Personal sowie Kompetenzen blieben dieselben. Das Innenministerium war nach wie vor oberste Dienstbehörde, lediglich organisatorisch war die Bayerische Polizei Berlin untergeordnet.
Im Jahr 1935 wurde die Bayerische Landespolizei aufgelöst und in die Wehrmacht eingegliedert. Ab dem Jahr 1939 sollten Polizeibataillone in besetzten Gebieten die eroberten Bereiche sichern. Unter dem Deckmantel der Partinsanenbekämpfung wurden durch Polizeieinheiten auch Kriegsverbrechen begangen, zum Beispiel Verschleppungen und Massenmorde.
Die Bayerische Politische Polizei, ab 1936 die Geheime Staatspolizei, wurde aus dem Polizeiverband des Landes abgetrennt und in einen selbständigen Verband zusammengeführt. Damit erfolgte zugleich auch die Loslösung von sämtlichen rechtlichen Vorschriften. Im selben Jahr wurde im gesamten Reichsgebiet eine neue Polizeistruktur eingeführt. In der Ordnungspolizei gingen nun die uniformierten Schutzmannschaften, die Gendarmerie, die kleinen Gemeindepolizeien sowie die Wasser-, Feuer und Luftschutzpolizei auf. Die Kriminalpolizei bildete ab 1939 eine eigene Sicherheitspolizei zusammen mit der Gestapo unter der Leitung des Reichssicherheitshauptamtes in Berlin.
Durch die Aufhebung des Rechtsstaates im Dritten Reich konnte die Polizei ohne Kontrolle durch die Judikative arbeiten. Oftmals wurde die Polizei so Handlanger der Nationalsozialisten, sie half vielerorts, das System des Regimes aufrechtzuerhalten. Unter dem Missbrauch des Vertrauens der Bevölkerung („Freund und Helfer“) geschahen auch im Inland Verbrechen, wie die Deportation von Juden oder die Verfolgung „asozialer“, behinderter und politisch motivierter Menschen[4].
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges löste die amerikanische Besatzungsmacht zunächst alle bisherigen deutschen Polizeieinrichtungen auf, um deren Aufgaben selbst zu übernehmen. In Zeiten von Hunger, Flüchtlingsströmen und allgemeiner Not bildeten sich jedoch bald Banden, die bewaffnet Überfälle begingen, raubten und stahlen. Kapitalverbrechen konnten nicht verfolgt werden. Allgemein war die Kriminalität außer Kontrolle geraten. Dieser neuen Lage wurde die amerikanische Militärpolizei aus eigenen Kräften nicht mehr Herr. Die US-Militärregierung beschloss daher am 29. Juni 1946, dass die bayerische Landespolizei neu errichtet werden müsse. Die neue Polizei sollte dezentral und unter demokratischen Gesichtspunkten aufgebaut werden. Erster Präsident der bayerischen Polizei wurde Michael Freiherr von Godin, der die beschlossene Polizeiorganisation nach einer Weisung vom 24. April 1946 wieder aufbaut. Es wurden zwei Arten von Polizeien eingerichtet:
Die Landespolizei, prinzipiell zuständig im gesamten Freistaat Bayern, sowie die Gemeindepolizeien. Gemeinden mit über 5.000 Einwohnern mussten eigene Polizeien aufstellen. Weiterhin entstanden die Bayerische Grenzpolizei, das Landeserkennungsamt (später Bayerisches Landeskriminalamt) sowie eine Landpolizeischule. So gliederte sich die Polizei in 1.900 Polizeistationen der Landespolizei und 150 Gemeindepolizeien auf[5].
Im Jahr 1951 stellte man fest, dass sich die Trennung der Landes- und Gemeindepolizei aufgrund von Problemen in der Zusammenarbeit nicht bewährte. So wurde den kreisangehörigen Gemeinden im Polizeiorganisationsgesetz von 1951 angeboten, auf Antrag die bestehenden Gemeindepolizeien in die Landespolizei einzugliedern. Ab dem Jahr 1968 erstreckte sich dieses Angebot auch auf kreisfreie Gemeinden, was zur Folge hatte, dass bald darauf nur noch 33 von ehemals 150 Gemeindepolizeien existierten. Am 16. August 1951 wurde die erste Einheit der Bayerischen Bereitschaftspolizei im Kloster Rebdorf bei Eichstätt aufgestellt[6].
Im Jahr 1970 begann die Umstrukturierung der Polizei in regionale Schutzbereiche. Es wurden Polizeidirektionen für die einzelnen Bereiche gebildet, die den heute noch sieben bestehenden Präsidien (siehe oben) unterstehen. Ziel dieser Neuorganisation war es, Schutz-, Verkehrs- und Kriminalpolizei in einer Ebene zusammenzufassen und leistungsstärkere Organisationseinheiten einzurichten.
Im Jahr 1971 wurde die erste Polizeihubschrauberstaffel der Bayerischen Polizei aufgestellt.
Am 1. Oktober 1975 erfolgte die endgültige Verstaatlichung der Bayerischen Polizei; an diesem Tag wurde als letzte Gemeindepolizei die Stadtpolizei München in die Bayerische Landespolizei (PP München) eingegliedert[7].
Im Jahr 1987 wurden erstmals Unterstützungskommandos bei der Bereitschaftspolizei aufgestellt; dies war eine Reaktion auf die zunehmend gewalttätigen Demonstrationen[8] gegen die Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf.
Im Jahr 1990 wurden erstmals Frauen in den Polizeivollzugsdienst eingestellt. Diese begannen Anfang des Jahres die Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei.
Im Jahr 1996 wurde die Bayerische Grenzpolizei aufgelöst und in die Landespolizei eingegliedert. Vereinzelt blieben Grenzpolizeiinspektionen bestehen, die aber nicht mehr eigenständig organisiert sind[9]. Im November 1996 tritt die Bayerische Polizei erstmals im Internet auf.
Seit dem Jahr 1998 ist die bayerische Sicherheitswacht flächendeckend eingeführt worden, nachdem die gesetzliche Grundlage Ende 1996 durch das Sicherheitswachtgesetz geschaffen wurde[10]. Mittlerweile gibt es die Sicherheitswacht in 57 bayerischen Städten[11].
Im Jahr 2005 erfolgte eine Umstrukturierung der regionalen Schutzbereiche. Es wurde auf die Ebene der Polizeidirektionen verzichtet, die Arbeit (vor allem die der Einsatzzentrale) der PD's übernimmt nun das Polizeipräsidium sowie die Polizeiinspektionen. Diese Reform wurde probeweise zunächst beim PP Unterfranken[12] und später beim PP Mittelfranken umgesetzt, bis 2008 soll sie auf ganz Bayern ausgedehnt werden.
Im Jahr 2006 fand in München und Nürnberg die Fußball-Weltmeisterschaft statt. Dies war seit den Olympischen Spielen 1972 eine der größten Herausforderungen der Bayerischen Polizei. Dem Polizeipräsidium München als leitende Dienststelle wurden hierfür 40 Einsatzhundertschaften gestellt.
Reformen
Im Rahmen einer Organisationsreform werden die Ebenen Polizeipräsidium und Polizeidirektion zu Einsatzabschnitten verschmolzen. Dabei entstehen bayernweit zehn neue so genannte Schutzbereiche. Die Polizeiorganisation wird damit in Bayern dreistufig aufgegliedert:
- Innenministerium
- Schutzbereiche
- Polizeiinspektionen bzw. Polizeistationen mit unterstellten Polizeiwachen
Die Reform wurde im Jahr 2006 zunächst in Unterfranken und Mittelfranken erprobt. 2007 folgte das PP München; die Reform wird dann bis 2009 bayernweit vollständig abgeschlossen sein[13]. Die bisherigen Aufgaben der Direktionen werden dabei den neuen Präsidien übertragen[14]. Zudem wird im Zuge der Reform ein neues Notrufsystem eingeführt, bei dem eingehende Notrufe zentral von einer Einsatzzentrale aus entgegengenommen, weitergeleitet und die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. Ziel soll sein, die nachgeordneten Dienststellen von den „Aufgaben der Notruf- und Alarmüberwachung [zu] befreien“[15].
Weiterhin soll im Zuge der EU-Osterweiterung die bisherigen Grenzpolizeiinspektionen und -stationen in die Bayerische Landespolizei eingegliedert werden. In einer Reform des Polizeiorganisationsgesetzes wird weiterhin die Möglichkeit der Einrichtung neuer Dienststellen gestrichen. Grund hierfür ist, dass sich die Grenzen der Europäischen Union verschoben haben und sich somit die neuen Beitrittsländer verantwortlich zeigen für die Kontrolle der EU-Außengrenzen. Zitat von Günther Beckstein:
- „Damit schafft Bayern die rechtlichen Voraussetzungen, um zum Jahreswechsel 2007/2008 die systematischen Grenzkontrollen aufheben zu können. Sofern die EU an diesem Termin nicht festhält, kann die Regelung (gemeint ist die Neuorganisation der Grenzpolizei) abweichend zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten.“[16]
Spektakuläre Fälle (Auswahl)
- 12. Mai 1972: Bombenattentat auf die Hauptstelle des Bayerischen Landeskriminalamtes in München durch die RAF, dabei wurden 3 Personen verletzt und 60 Dienst-Pkw beschädigt.
- 5. September 1972: Während der Olympischen Spiele in München überfallen palästinensische Terroristen die israelische Mannschaft, es kommt zur Geiselnahme von München
- 10. August 1994: Auffindung von 363 g Plutonium bei einem Schmuggler am Flughafen München Franz Josef Strauß; im Anschluss kam es zur sogenannten Plutonium-Affäre.
- Juli 1998: Der 30-fache Mörder Giorgio Basile wird in Kempten im Allgäu festgenommen und wenig später von Beamten des Bayerischen Landeskriminalamtes davon überzeugt, in ein Kronzeugenprogramm zu wechseln. Bis heute sorgte er für 50 Verhaftungen von Mafiosi in Deutschland.
- 14. Januar 2005: Der Modeschöpfer Rudolph Moshammer wird ermordet in seiner Wohnung in Grünwald aufgefunden. Einen Tag später kann der Täter aufgrund eines Treffers in der DNA-Analysedatei verhaftet und noch im November desselben Jahres zu lebenslanger Haft verurteilt werden.
Auftrag
Aufgaben
Die Polizei Bayern hat als Exekutivorgan des Landes Bayern im Rahmen des Polizeirechts den Auftrag der Gewährleistung der Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde geht sie gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor, ermittelt Täter und analysiert Tatmuster. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt, die Verhütung oder Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen jedweder Art. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit der Judikative und anderen Behörden für die Verbrechensprävention um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern.
Rechtsgrundlagen
Für den Bereich der Gefahrenabwehr ergeben sich die Eingriffsbefugnisse der Polizei aus dem Polizeigesetz des Landes Bayern, dem Gesetz über Aufgaben und Befugnisse der staatlichen Bayerischen Polizei (PAG) und dem Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG).
Die Ermächtigung für das Einschreiten zur Strafverfolgung ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO).
Organisation
Die Bayerische Polizei untersteht dem Bayerischen Staatsministerium des Innern in München. Dies ist die Führungsdientststelle und oberste Dienstbehörde. Verantwortlich ist Landespolizeipräsident Waldemar Kindler, Abteilungsleiter I C 5. Die Aufgaben und Befugnisse der Polizei sind im Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (PAG)[17] geregelt.
Die Organisation der Bayerischen Polizei ergibt sich aus dem Gesetz über die Organisation der Bayerischen Staatlichen Polizei (POG)[18]. Demnach gliedert sich die Polizei in folgende Bereiche:
- Landespolizei teilt sich in sieben Flächenpräsidien (PP Unterfranken, PP Oberfranken, PP Niederbayern/Oberpfalz, PP Mittelfranken, PP Schwaben Nord, PP Schwaben Süd/West, PP Oberbayern) sowie das Ballungsraumpräsidium PP München auf[19],
- Bayerische Bereitschaftspolizei mit dem Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Bamberg, der Polizeihubschrauberstaffel Bayern (PHuStBy) und dem Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei (BPFI) in Ainring mit einer Außenstelle, der Diensthundeschule in Herzogau[20],
- Bayerische Landeskriminalamt in München[21] sowie
- Bayerische Polizeiverwaltungsamt in Straubing mit einer Außenstelle in Viechtach (Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt)[22].
Die Zuständigkeitsbereiche der Flächenpräsidien orientieren sich jeweils an den bayerischen Regierungsbezirken. Ausnahmen sind hierbei das PP Niederbayern/Oberpfalz, das für zwei Regierungsbezirke zuständig ist, sowie das PP München. Zum 1. Juni 2008 wurde das alte PP Schwaben in die PP Schwaben Nord und PP Schwaben Süd/West aufgeteilt. Dies ist ein erster Schritt zu der geplanten Aufteilung Bayerns in 10 Schutzbereiche. Den - soweit noch bestehend - Direktionen bzw. - bereits reformierten - Polizeipräsidien (neu) sind rund 390 Polizei-, Verkehrspolizei- und Kriminalpolizeinspektionen, Polizei-, Wasserschutzpolizei- und Kriminalpolizeistationen sowie Grenzpolizeiinspektionen und -stationen nachgeordnet (236 Polizeiinspektionen, 32 Kriminalpolizeiinspektionen, 26 Grenzpolizeistationen).
Die Bayerische Bereitschaftspolizei ist in sieben Bereitschaftspolizeiabteilungen mit 28 Hundertschaften (BPH oder AS) unterteilt. Dort findet die Ausbildung für die Laufbahn des mittleren Dienstes statt. Weiterhin unterhält die Bereitschaftspolizei Einsatzhundertschaften zur Bewältigung von größeren polizeilichen Lagen (beispielsweise die Begleitung von Demonstrationen oder die Durchsuchung von größeren Anwesen) oder der Unterstützung der Dienststellen der Landespolizei. Die Einheiten stellen eine mobile Polizeireserve dar.
Das Bayerische Landeskriminalamt ist unter anderem zuständig für die Bekämpfung schwerer Verbrechen und der organisierten Kriminalität. Weiterhin beherbergt es das Zentrale Informations- und Kommunikationswesen der Bayerischen Polizei.
Neben anderen organisatorischen Aufgaben ist neben den Dienststellen der Landespolizei das Bayerische Polizeiverwaltungsamt seit 2005[23] verantwortlich für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten; dies ist zum Beispiel beim Erlass von Bußgeldbescheiden der Fall. Durch die Zentralisierung der Verwaltung auf zwei Standorte wurden Kosten eingespart.
Die Bayerische Wasserschutzpolizei [1]. Sie wird überörtlich von der Wasserschutzpolizei-Zentralstelle Bayern beim Polizeipräsidium Mittelfranken geführt. Sie übt die Fachaufsicht über die Wasserschutzpolizeistationen entlang des Mains, des Main-Donau-Kanals und der Donau aus. Weiterhin werden Dienststellen unterstützt, welche die großen bayerischen Seen überwachen[24].
Gliederung
Bislang gliedert sich die Bayerische Polizei in vier Ebenen. Diese sind (hierarchisch von oben nach unten gegliedert):
- Innenministerium
- Polizeipräsidium
- Polizeidirektion
- Polizeiinspektion bzw. Polizeistation
Spezialeinheiten
Die Bayerische Polizei verfügt unter anderem über folgende Spezialeinheiten:
- Zwei Spezialeinsatzkommandos (SEK) Nordbayern und Südbayern
- mehrere Unterstützungskommandos (München, Dachau, Nürnberg, Würzburg)
- Mobile Einsatzkommandos (München [2x] und Nürnberg)
- den Alpinen Einsatzzug (AEZ) bei der PI Rosenheim (PP Oberbayern)
Budget
Der Haushaltsplan der bayerischen Polizei für die Jahre 1998–2008 weist für das aktuelle Jahr eine Summe von 2,42 Milliarden Euro aus[25].
Jahr Budget in Mrd. Euro (bis 2001 Mrd. DM) 1998 3,045 inklusive Verfassungsschutz; Nachtragshaushalt 1999 3,120 inklusive Verfassungsschutz 2000 4,317 2001 4,304 2002 2,276 2003 2,273 2004 2,264 2005 2,280 2006 2,308 Nachtragshaushalt 2007 2,429 im Haushaltsplan vorgesehen 2008 2,468 im Haushaltsplan vorgesehen Ausbildung
Die Polizeiausbildung in Bayern gliedert sich in die Ausbildung für den mittleren Dienst und die für den gehobenen Dienst.
Sie findet für die Laufbahn des mittleren Dienstes in den Abteilungen der Bayerischen Bereitschaftspolizei statt. Die Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes findet in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern − Fachbereich Polizei (Fürstenfeldbruck und Sulzbach-Rosenberg) statt.
Sie dauert für den mittleren Dienst zweieinhalb Jahre, für den gehobenen Dienst nimmt sie drei Jahre in Anspruch (bei Aufstiegsbeamten jedoch nur zwei Jahre). Die Ausbildung endet mit der Ernennung zum Polizeimeister bzw. Polizeikommissar.
- Hauptartikel: Polizeiausbildung in Bayern
Ausrüstung
Fahrzeuge
Die Bayerische Polizei nutzt als Streifenwagen überwiegend Fahrzeuge der Marke Audi, BMW und Volkswagen. Vereinzelt kommen auch Fahrzeuge anderer Hersteller, wie zum Beispiel Opel zum Einsatz. Einige zivile Fahrzeuge kommen auch von Mercedes-Benz.
Aktuelle Streifenwagen sind derzeit Audi A4, Audi A6, BMW 3er, BMW 5er, BMW X3, VW Touran und VW T5.
Seit Jahresbeginn 2006 werden viele Streifenwagen über die BMW Leasing GmbH geleast. Allein in der ersten Jahreshälfte 2006 waren dies über 800 Fahrzeuge (meist Modelle der BMW 3er-Reihe).
Die Bereitschaftspolizei nutzt Fahrzeuge der Marken Audi, BMW, Fiat, Ford, Mercedes-Benz, Opel und Volkswagen. Als (Halb-)Gruppenfahrzeuge werden Ford Transit, Mercedes-Benz Sprinter, VW T4 und VW T5 benutzt.
- Farbgebung
Die ersten Streifenwagen in der Farbgebung grün-silber wurden am 5. Mai 2003 übergeben.
Bayerns Dienstfahrzeuge werden, wie auch die Uniformen, in absehbarer Zeit nicht auf die blaue Farbgebung umgestellt werden.
- Yelp Signal
Das Yelp Signal, das zum Anhalten vorausfahrender Fahrzeuge genutzt wird, wurde eine zeitlang getestet. Allerdings wurde es für die neuen Streifenwagen nicht eingeführt. Diese sind nur mit einem zusätzlichen roten Anhalteblitz im Blaulichtbalken ausgerüstet.
- Hauptartikel: Yelp (Signal)
Luftfahrzeuge
Die Polizei Bayern verwendet u.a. Polizeihubschrauber vom Typ EC 135.
Statistik über Aufklärungsquote und Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die Aufklärungsquote betrug im Jahr 2006 64,9 %, bei einer Kriminalitätsbelastung von 5.483 Straftaten pro 100.000 Einwohner (sog. Häufigkeitsziffer; Zahlen aus dem Jahr 2005). Damit erreicht die bayerische Polizei die höchste Aufklärungsquote aller deutschen Polizeien seit Jahren[26].
Ab der dritten Spalte der Tabelle befindet sich ein Überblick über Verstöße im Straßenverkehr, die von der Bayerischen Polizei geahndet wurden.
Jahr[27] Aufklärungsquote Straftaten; in % Verkehrsordnungswidrigkeiten gesamt darunter Bußgeldbescheide verhängte Fahrverbote 1997 64,3 1998 65,2 1999 65,3 über 1 Million 2000 65,2 weniger als 1 Million 2001 64,3 weniger als 1 Million 2002 63,8 955.963 ca. 80.000 2003 64,7 1.002.581 ca. 88.000[28] 2004 65,6 1.081.781 ca. 100.000[29] 2005 65,9 ca. 3,4 Millionen ca. 1.100.000 ca. 98.000[30] 2006 64,9 ca. 3 Millionen ca. 1.040.000 ca. 104.000[31] Sonstiges
Die Bayerische Polizei ist stark daran interessiert, unter anderem mit den Polizeien der östlichen Nachbarländer eine enge Kooperation aufzubauen. Der Grund hierfür liegt in der grenzüberschreitenden Kriminalität, welche Bayern als ehemaliges Grenzland der EU nach wie vor Schaden zufügt[32]. Ein signifikanter Anteil der normalen und organisierten Kriminalität wird von organisierten Banden aus Osteuropa begangen. Als Reaktion darauf hat sich die Zusammenarbeit zwischen der tschechischen Polizei und den bayerischen Dienststellen in den letzten Jahren intensiviert. Eine Zusammenarbeit wird insbesondere vom Bayerischen Landeskriminalamt forciert, da es originär für die Bekämpfung dieser Kriminalitätsformen verantwortlich ist.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern gibt für die Bediensteten quartalsweise eine Mitarbeiterzeitung heraus. Diese trägt den Titel Bayerns Polizei und wird kostenfrei an die Polizeidienststellen verteilt.
Alle Polizeivollzugsbeamten wurden bis 2001 mit beschusshemmenden Westen ausgestattet („Second Chance“), die nun aufgrund qualitativer Mängel wieder ausgetauscht werden müssen[33]; gleichzeitig wurde der Hersteller gewechselt. Neu eingestellte Beamte werden von vornherein mit Mehler-Westen ausgestattet.
Die Bayerische Polizei unterhält ein (internes) Intranet mit Zugriff auf Extrapol sowie das Informationssystem der Bayerischen Polizei (IBP). Als Betriebssystem dient seit ca. 2005 Microsoft Windows XP; ebenso können die Dienstkräfte auf Microsoft Office zurückgreifen.
Auf der Internetseite der Bayerischen Polizei können Hinweise beispielsweise zu gestohlenen Gegenständen abgegeben werden; die Polizei unterhält also eine beschränkte Form der Internetwache.
Im Frühjahr 2006 wurde landesweit die Digitalfotografie eingeführt, wobei die Kriminalpolizei bereits seit längerem damit ausgestattet ist.
Siehe auch
- Bayerisches Polizeimuseum (Ingolstadt)
- Grenzbeauftragter
Weblinks
- Bayerisches Staatsministerium des Innern
- Offizielle Seite der Bayerischen Polizei
- Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser
- Bayerische Landespolizei, 1920–1935 Gerhard Fürmetz, Bayerische Landespolizei, 1920–1935, in: Historisches Lexikon Bayerns (13. Februar 2007)
Einzelnachweise
- ↑ Haushaltsplan des Bayerischen Innenministeriums für 2007 und 2008, siehe Seite 7; PDF-Format
- ↑ Haushaltsplan des Bayerischen Innenministeriums für 2007 und 2008, siehe Seite 366; PDF-Format
- ↑ Staatsministerium des Innern „Das bayerische Sicherheitskonzept“
- ↑ www.polizei.bayern.de „Vom Königreich zur Weimarer Republik und im Dienste des NS-Staates“
- ↑ www.polizei.bayern.de „Anfänge der Polizei in Bayern 1945/46 unter amerikanischer Besatzung“
- ↑ www.polizei.bayern.de „Einsatz- und Ausbildungsverband: Die Bayerische Bereitschaftspolizei“
- ↑ www.polizei.bayern.de „Polizeilicher Einzeldienst in Bayern: Von der Landpolizei zur Landespolizei“
- ↑ www.polizei.bayern.de „Einsatz- und Ausbildungsverband: Die Bayerische Bereitschaftspolizei“
- ↑ www.polizei.bayern.de „Spezialaufgabe Grenzschutz: Die Bayerische Grenzpolizei“
- ↑ www.polizei.bayern.de – Sicherheitswacht
- ↑ www.polizei.bayern.de – Städte mit Sicherheitswachten
- ↑ www.polizei.bayern.de „Die Entwicklung der Polizeiorganisation in Unterfranken“
- ↑ Bayerische Polizei Reform der Polizeiorganisation
- ↑ Bayerische Staatskanzlei – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 30. April 2007
- ↑ Staatsministerium des Innern – Pressemitteilung
- ↑ Bayerische Staatskanzlei − Bericht aus der Kabinettssitzung vom 30. April 2007
- ↑ www.polizei.bayern.de – Polizeiaufgabengesetz
- ↑ www.polizei.bayern.de – Polizeiorganisationsgesetz
- ↑ Gesetzliche Grundlage hierfür ist der Art. 4 des Polizeiorganisationsgesetzes
- ↑ Gesetzliche Grundlage hierfür ist der Art. 6 des Polizeiorganisationsgesetzes
- ↑ Gesetzliche Grundlage hierfür ist der Art. 7 des Polizeiorganisationsgesetzes
- ↑ Gesetzliche Grundlage hierfür ist der Art. 8 des Polizeiorganisationsgesetzes
- ↑ Staatsministerium des Innern – Pressemitteilung v. Günther Beckstein
- ↑ www.polizei.bayern.de Übersicht über die Wasserschutzpolizei-Dienststellen
- ↑ Haushaltspläne des BStMI; jeweils angegeben sind Doppelhaushalte (PDF-Format): 1999–2000 2001–2002 2003–2004 2005–2006 2007–2008
- ↑ Webseite des Bundeskriminalamtes, Polizeiliche Kriminalstatistik
- ↑ Graue Felder: (noch) keine Angaben
- ↑ Staatsministerium des Innern – Pressemitteilung
- ↑ Staatsministerium des Innern – Pressemitteilung
- ↑ Staatsministerium des Innern – Pressemitteilung
- ↑ Staatsministerium des Innern – Pressemitteilung
- ↑ Staatsministerium des Innern „Internationale Polizeiliche Zusammenarbeit“
- ↑ www.zdf.de „Viel Geld für unsichere Polizeiwesten“
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