Bayerische Grenzpolizei

Bayerische Grenzpolizei
Verbandsabzeichen der GrePo (hier als Brusttaschenanhänger)

Die Bayerische Grenzpolizei (Abk. GrePo) ist ein historischer Polizeiverband der Bayerischen Polizei. Sie war neben der Landpolizei und der Bereitschaftspolizei der dritte Pfeiler der Landespolizei. Sie existierte von 1946 (1952 eigenständig) bis 1998 und war für die Bundesgrenzen in Bayern zuständig.

1945 wurde die Bayerische Grenzpolizei – damals Bayerische Landesgrenzpolizei genannt – wiedererrichtet. Diese hatte von 1919 bis 1934 in Form von bayerischen Grenzpolizeikommissariaten an den Grenzen zwischen Lindau und Eger bestanden. Die Wiedererrichtung erfolgte mit der VA Nr. 72 über die Bildung einer Bayerischen Landesgrenzpolizei vom 15. November 1945, welche am 1. März 1946 in Kraft trat. Die ersten Kräfte wurden von der amerikanischen Besatzungsmacht als „Border Police“ aufgestellt.

Am 15. März 1947 ging die Hauptverantwortung für die Grenzkontrolle und Durchführung des Militärregierungsgesetzes Nr. 161 auf die Bayerische Grenzpolizei über. Anweisungen erhielt die Grenzpolizei jedoch nach wie vor von der Militärregierung. Die Kontrolle von Mitgliedern alliierter Militärpersonen und ihrer Angehörigen stand ausschließlich dem amerikanischen Militärpersonal zu.

Am 28. Oktober 1952 wurde das Bayerische Polizeiorganisationsgesetz erlassen. Darin war in den Artikeln 34 bis 41 die Grenzpolizei geregelt und ihr als Aufgabe „Die Überwachung und der polizeiliche Schutz der Landesgrenzen, insbesondere die Überwachung des Grenzverkehrs und der Vollzug der Auslieferung und Übernahme von Personen, sowie die Überwachung des Personenverkehrs auf Flughäfen“ zugewiesen. Die Dienststellen erhielten Bezeichnungen, die denen der Landpolizei entsprachen.

Die letzte Zuständigkeitsvereinbarung hinsichtlich des Bundesgrenzschutzes wurde mit dem Verwaltungsabkommen zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Bayerischen Staatsregierung über die Wahrnehmung von Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes in Bayern vom 16. Juli 1975 festgelegt.

Außer Bayern und Hessen[1] verfügte kein anderes Bundesland Deutschlands seit der Nachkriegszeit über eine eigene Grenzpolizei. Ende der 1980er Jahre zeichnete sich das Aus für die Bayerische Grenzpolizei ab. Bedingt durch den Beitritt Österreichs am 1. Januar 1995 zur EU und am 28. April 1995 zum Schengener Abkommen veränderte sich die Situation an der bayerisch-österreichischen Grenze grundlegend.

Ab dem 1. Januar 1997 wurden die Grenzkontrollen des Verkehrs aus Österreich stufenweise aufgehoben.

Mit der Eingliederung der Bayerischen Grenzpolizei in die Bayerische Landespolizei endete deren Geschichte mit Ablauf des 31. März 1998. Als Ersatz wurden Polizeidienststellen geschaffen, die sich praktisch ausschließlich mit dem grenzüberschreitenden Verkehr befassten. Hier sind zu erwähnen: die Polizeiinspektion Fahndung (PIF) mit Grenzpolizeistationen (GPS) und die Fahndungs- und Kontrolltrupps (FKT). Die Beamten des FKT agieren zivil und sind auch außerhalb grenznaher Regionen tätig. Die Einrichtung der Grenzbeauftragten blieben als einzige bestehen.

Einzelnachweise

  1. polizei.hessen.de: Die Geschichte der hessischen Polizei und mehr, abgerufen am 10. April 2011

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