Waage Hannover

Waage Hannover

Waage Hannover ist eine gemeinnützige Mediations- und Schlichtungseinrichtung in Deutschland.[1]

Inhaltsverzeichnis

Gründung und Entwicklung

Waage Hannover wurde 1990 in Hannover als gemeinnütziger Verein (e.V.) von einem interdisziplinären Kreis von Personen aus der Justiz und Rechtsanwaltschaft, Sozialarbeit/Pädagogik, Polizei und Wissenschaft gegründet. Ziel des Vereins ist es, ein sozialraumnahes Angebot der außergerichtlichen Konfliktschlichtung in der Stadt und Region Hannover vorzuhalten. Bürgerinnen und Bürger, die miteinander in Streit geraten, in einen Rechtsstreit verwickelt oder Beteiligte und Betroffene einer Straftat sind, soll ein niedrigschwelliger Zugang zur Konfliktvermittlung (Mediation) eröffnet werden.

2006 erhielt die Waage als eine der ersten TOA-Fachstellen in Deutschland das Gütesiegel der Bundesarbeitsgemeinschaft TOA, welches unlängst (2010) um weitere 5 Jahre verlängert wurde. Am 7. Mai 2011 wurde die Waage Hannover auf den Internationalen Mediationstagen in Hamburg mit dem sog. JugendWinWinno der internationalen DACH-Mediationsvereinigung ausgezeichnet. Die Waage Hannover wurde für ihr innovatives und erfolgreiches Projekt zur „Beratung und Vermittlung in hoch eskalierten Familienkonflikten“ (insb. von gewaltbelasteten Familien) und die dabei praktizierte Institutionen übergreifende Kooperation und Vernetzung in Familienkonflikten ausgezeichnet.

Arbeitsfelder

Waage Hannover vermittelt in alltäglichen, zivilrechtlichen ebenso wie in strafrechtlich relevanten Konflikten. Die Mitarbeiter der Waage haben in über 8000 Fällen (Stand: Dezember 2008) vermittelt und an der Erarbeitung bundesweit geltender fachlicher Mediationsstandards (zum Beispiel TOA-Standards, Mediationstandards in Fällen häuslicher Gewalt) mitgewirkt. Die Waage Hannover gilt als bundesweit erster Träger, der den außergerichtlichen Tatausgleich bei strafrechtlichen relevanten Konflikten mit Erwachsenen durchführte, sowie mit seinem im Juni 2002 mit Förderung des Landes Niedersachsen gestarteten Modellprojekt zur Ausbildung und Einbindung ehrenamtlicher Mediatoren.[2]

Im September 2008 wurde die Waage Hannover e.V. vom Niedersächsischen Justizministerium als erster gemeinnütziger Mediationsverein[3][4] auch als staatlich anerkannte Gütestelle zur außergerichtlichen Regelung zivilrechtlicher Streitigkeiten zugelassen, Beteiligte eines (Rechts-)Streits können somit auf Grund einer außergerichtlichen Mediation einen Vollstreckungstitel zur verbindlichen Regelung ihres Konfliktes erwerben.[5][6]

Tätigkeitsbereiche

  • Staatlich anerkannte Gütestelle für die Stadt und Region Hannover zur Regelung von zivilrechtlichen Streitigkeiten,
  • Kooperationspartner von Familiengerichten und Jugendamt zur Vermittlung in (hochstreitigen) Familienkonflikten (zum Beispiel Umgangsregelungen) insbesondere bei sogenannten „gewaltgeneigten“ Familien (vgl. §§ 8a, 17 SGB VIII, § 52a FGG/§ 165 FamFG),
  • Kooperationspartner der Staatsanwaltschaft und der Gerichte zur Durchführung eines außergerichtlicher Tatausgleichs (Täter-Opfer-Ausgleich),
  • Beratungs- und Interventionsstelle (BISS) und Teil des HaIP-Netzwerkes zur Prävention und Intervention im Bereich häuslicher/ innerfamiliärer Gewalt,
  • Organisatorin von kommunalen Präventionsprojekten (zum Beispiel Ausstellung „Gewalt ist nie privat!“),

Mitarbeiter

Alle für die Waage Hannover tätigen (freiwillig ehrenamtlichen wie hauptamtlichen) Mediatoren verfügen über eine den fachlichen Standards der Mediationsvereine (BAFM, BM, BMWA) entsprechende Mediationsqualifikation.

Zugang zur Konfliktvermittlung

Beteiligte eines Konfliktes/Rechtsstreits können sich unmittelbar an die Schlichtungsstelle mit der Bitte um eine Konfliktvermittlung wenden. Tätig wird die Waage in Konflikten im sozialen Nahraum (zum Beispiel in der Familie, der Nachbarschaft, der Schule, der Gemeinde) unabhängig davon ob sie im zivilrechtlichem Bereich liegen (zum Beispiel in Mietsachen, Nachbarschaftsstreit, bei Verbraucherbeschwerden, bei Konflikten am Arbeitsplatz, in Schulen und öffentlichen Einrichtungen) oder bereits strafrechtlich relevant sind (Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedens- und Einbruch). Das Mediations- und Güteverfahren kann auch von einer Partei beantragt werden. In einem kostenlosen Informationsgespräch werden die Parteien über die verschiedenen Möglichkeiten der Konfliktvermittlung und den Ablauf des Verfahrens informiert, eine Rechtsberatung findet dabei nicht statt.

Einzelnachweise

  1. Pfeiffer, H./Trenczek, T.: Zu den Funktionen einer kommunalen Schlichtungsstelle. In: Pfeiffer, H./Trenczek, T. (Hrsg.): Kommunale Kriminalprävention - Paradigmenwechsel und Wiederentdeckung alter Weisheiten. 1996, S. 397-409.
  2. Thomas Trenczek, Jutta Klenzner, Lutz Netzig, Mediation durch Ehrenamtliche? Einbindung von ehrenamtlichen Moderatoren in professionelle Strukturen sozialraumnaher Schlichtung, in: Zeitschrift für Konfliktmanagement, Jahrgang 2004, Nr. 1, S. 14ff.
  3. Tatausgleich.org, zuletzt aufgerufen am 23. Juni 2009
  4. Homepage des Bundesverbandes Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. Abgerufen am 23. Juni 2009.
  5. Niedersächsisches Justizministeruim, zuletzt aufgerufen am 23. Juni 2009
  6. Deutscher Präventionstag,zuletzt aufgerufen am 23.Juni 2009

Literatur

  • Pfeiffer, H./Trenczek, T.: Zu den Funktionen einer kommunalen Schlichtungsstelle. In: Pfeiffer, H./Trenczek, T. (Hrsg.): Kommunale Kriminalprävention - Paradigmenwechsel und Wiederentdeckung alter Weisheiten. 1996, S. 397-409.
  • Thomas Trenczek: Streitregelung in der Zivilgesellschaft. In: Zeitschrift für Rechtssoziologie, Band 26, 2005, S. 3ff.
  • Waage Hannover (Hrsg.): Bürgerschaftliches Engagement im Rahmen sozialraumnaher Schlichtung - Modellprojekt der WAAGE Hannover e.V.. Hannover 2006.

Weblinks


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