- Wahlzensus
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Unter einem Zensuswahlrecht versteht man ein Wahlsystem, das ein ungleiches Wahlrecht vorsieht und die Stimmen der Wähler nach deren Steueraufkommen oder Besitz gewichtet. Da nicht an die gesellschaftliche Schicht (Klasse) angeknüpft wurde, hätte theoretisch ein reicher Arbeiter mehr Stimmen haben können als ein armer Adliger. Faktisch hat das historische Zensuswahlrecht jedoch insbesondere Arbeiter und Frauen vom Wahlrecht diskriminiert.
Deutschland
Das Zensuswahlrecht war in Deutschland ursprünglich eine Forderung der rechten bürgerlich-liberalen Opposition in den Aufständen von 1848, während die republikanische Opposition ein gleiches Wahlrecht für Männer nach dem Prinzip ein Mann - eine Stimme forderte.
In Deutschland galt bei den Wahlen zum preußischen Landtag von 1850 bis 1918 das Zensuswahlrecht in Form des Dreiklassenwahlrechts (Unterteilung in drei Wählerklassen nach Besitz), während im deutschen Reichstag allgemeines und gleiches Mehrheitswahlrecht galt.
USA
In den USA galt bei der Ratifizierung der Verfassung 1787/88 das Männerzensuswahlrecht. Erst unter der Regierung von Präsident Andrew Jackson (1829-1837) wird 1830 das allgemeine Männerwahlrecht (Wahlrecht auch für besitzlose Männer) eingeführt. Diese Einführung ist Teil der „Jacksonian Democracy“, die auch eine Bewegung gegen die Sklaverei und für die frühe Schaffung von Arbeiterparteien und Gewerkschaften darstellt. Außerdem sind Antialkohol- und Frauenrechtsbewegungen Kennzeichen dieser Bewegung.
Frankreich
Während der Französischen Revolution wurde das Zensuswahlrecht in die Menschen- und Bürgerrechte aufgenommen, auf das Ludwig XVI 1791 seinen Eid leistete.
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