- Waldbad
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Ein Freibad ist eine im Freien angelegte öffentliche Badeanstalt. Diese Anlage besteht neben der eigentlichen Schwimmgelegenheit auch aus Umkleidekabinen, Toiletten, Liegeflächen und wird von Aufsichtspersonen überwacht. Für die Benutzung der Anlagen wird normalerweise eine Gebühr erhoben.
Ein Freibad besteht entweder aus einem abgegrenzten Bereich eines fließenden oder stehenden Gewässers oder aus einem im Freien angelegten Schwimmbad. Dieses Schwimmbad hat meist eine rechteckige Form und genormte Abmessungen, damit darin sportliche Wettkämpfe stattfinden können. Die Schwimmbeckenlänge beträgt dann normalerweise 25 m oder 50 m. Oft ist auch ein Sprungturm vorhanden. Meist befinden sich auch Planschbecken für Kinder in solch einer Anlage.
In vielen Städten gibt es auch die Bezeichnung Sommerbad, da die Bäder in den kälteren Monaten geschlossen sind. Liegt das Freibad im Inneren oder am Rand eines Waldes, spricht man von einem Waldbad.
Im Unterschied zu den meist kostenpflichtigen Freibädern gibt es auch Seen, die unentgeltlich zum Baden und Schwimmen genutzt werden. Diese werden Badeseen genannt und verfügen über keine oder nur geringe bauliche Ausstattungen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die Bade- und Schwimmkultur der Antike ging im Mittelalter verloren – Baden galt bis zur Aufklärung als anrüchig und wurde erst gegen Ende des 18. Jahrhundert wieder beliebter, als die ersten englischen Seebäder entstanden.
Um der Schicklichkeit genüge zu tun, kamen im 19. Jahrhundert allerlei Vorrichtungen wie Bretterkisten, Badekarren und die ersten Strandkörbe zum Einsatz – dazu Schwimmkostüme, die den gesamten Körper verhüllten. Noch in der Mitte des 19. Jahrhunderts konnte das freie Schwimmen im Fluss bestraft werden.
Die ersten Einrichtungen, die an heutige Freibäder erinnern, kamen dann mit den Flussbadeanstalten auf, bei denen ein Ponton mit Plattform und eingelassenem Schwimmbecken im Wasser verankert wurde. Am Ufer standen Umkleidekabinen in Reih und Glied und schirmten das Becken vor neugierigen Blicken ab.
Eines der ersten Freibäder Norddeutschlands war die Kreidemannsche Anstalt an der seit dem Mittelalter gestauten Wakenitz in der Hansestadt Lübeck. Es wurde 1799 von dem Schwimmlehrer Anton Kreidemann eröffnet und bestand bis 1898. Als Ersatz für das Schwimmbad, das im Zuge der Bauarbeiten für den Elbe-Lübeck-Kanal einem Düker weichen musste, eröffnete die Stadt Lübeck 1899 in der Nähe des Bades an der Wakenitz das bis heute existierende und unter Denkmalschutz stehende Freibad an der Falkenwiese.
Sprachliche Besonderheit
In der Stadt Fürth (und nur dort) stand der Begriff Freibad im Gegensatz zum Zahlbad: Das eine war ohne, das andere mit Eintrittsgeld zu besuchen. Beide waren freilich natürliche Flussbäder im Freien. Erst 1955 mit der Eröffnung eines Freibades im heutigen Sinne glich sich die Begrifflichkeit der heutigen an.[1] Auch in der Schweiz versteht man unter Freibad eine Badeanstalt die man ohne zu bezahlen benützen kann. Der Begriff Zahlbad existiert in der Schweiz kaum.
Siehe auch
Weblinks
- Deutsches Hygienemuseum Dresden
- Geschichte der Spreebäder in Berlin
- Schwimmbad Verzeichnis der Schweiz - Verzeichnis und Beschrieb aller Freibäder und Hallenbäder der Schweiz
- Schwimmbad Verzeichnis Deutschland - Verzeichnis aller Freibäder und Hallenbäder in Deutschland
Quellen
- ↑ Flussbad-Idyll am Rednitzstrand, 100 Jahre Freibad und Zahlbad 1906–2006, Städtebilder-Fotoarchiv und -verlag Fürth, ISBN 3-927347-59-0
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