- Waldgeding
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Als Waldgeding (Gedinge = Vertrag) bezeichnete man früher eine regional begrenzte Genossenschaft, die unter anderem die gemeinschaftliche Nutzung eines Waldes regelte. Auch waren die Ortschaften zur gegenseitigen Hilfe verpflichtet. Mit Waffen mussten sie einspringen, wenn feindliche Überfälle drohten.
Beispiel: Waldgeding im Quellgebiet des oberen Glattales
Siehe auch: Gehöferschaft
Kategorie:- Genossenschaftsart
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