Wasserspielplatz

Wasserspielplatz
Ein modern ausgestatteter Spielplatz
Schaukel und Rutsche
Kletterlandschaft mit Rutschbahn
Wippen auf einem Spielplatz
Wasserspielplatz
Jacques Laurent Agasse: Der Spielplatz, 1830
Hamsterrolle

Ein Spielplatz oder Kinderspielplatz ist ein Ort an dem mehrere verschiedene Spielgeräte vorhanden sind, mit bzw. auf denen Kinder (meist bis 14 Jahre) spielen können. Spielplätze liegen oft in Siedlungen oder dicht besiedelten Gebieten und sind teilweise durch Zäune von umliegenden Straßen geschützt. Selten gehört auch ein Bolzplatz zu dem Areal eines Spielplatzes. Optimal ist die Integrierung in Grünflächen und die Zuordnung von Rasenflächen.

Die meisten Städte und Gemeinden haben in ihrer Bauordnung Passagen zu Spielplätzen verankert. Kaum ein größeres Wohnprojekt darf ohne die dazugehörigen Kinderspielplätze errichtet werden. Öffentliche und kommunale Spielplätze sind mindestens einmal pro Jahr auf ihre Tauglichkeit und Sicherheit zu überprüfen. Auch die Wohnungsbaugesellschaften sind gehalten, regelmäßig den Sand in den Kästen zu erneuern. Auf den meisten Spielplätzen gilt ein uneingeschränktes Hundeverbot.

Das Sozialverhalten, das Kinder auf dem Spielplatz entwickeln, wird zu Fähigkeiten, die bis in ihr Erwachsensein wirksam werden. Studien stellten fest, dass Spielplätze zu den wichtigsten Orten für die Entwicklung der Kinder außerhalb des häuslichen Bereiches gehören. Die meisten Formen des Spiels sind für gesunde Entwicklung wesentlich, aber freies, spontanes Spiel, wie es auf Spielplätzen auftritt, ist die vorteilhafteste Art des Spiels.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlagen

Spielplätze und Spielgeräte müssen seit 1998 der europäischen Norm DIN EN 1176 und 1177 entsprechen. Davor galt die deutsche Norm DIN 7926. Ebenfalls zu beachten sind die DIN 18034 (Anforderungen und Hinweise für Planung und Betrieb) und für Spielplätze in Schulen und Kindergärten die Merkblätter der GUV (Gemeinde-Unfall-Versicherung).

Für private Spielplätze und Spielgeräte (das sind nur die ausschließlich eigengenutzten) gilt die schwächere DIN EN 71. Die nach dieser Norm gebauten Geräte sind billiger aber auch labiler, weniger haltbar und weniger langlebig und auch aus diesem Grund auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht für Spielplätze von Kindergärten, gemeinsam genutzten Wohnungsbauten usw. geeignet.

Diese Normen (besondere die 1176 und 1177) sind ein Maßstab dafür, welche Vorkehrungen grundsätzlich beim Bau und Betrieb eines Spielplatzes zu berücksichtigen sind. Die Normen bestimmen Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflichten, da sie einen Hinweis auf den Stand der für die betreffenden Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik geben. Damit ist man letztendlich nach § 823 BGB schadenersatzpflichtig, wenn man gegen einer dieser Normen verstoßen hat. Außerdem kann auch jemand bestraft werden, der die Normen einhält und zwar z. B. wegen eines Urteils des Oberlandesgericht Celle vom 28. Mai 2003 – 9U 7/03:

„Der Hersteller eines Spielgerätes hat in bezug auf dessen konstruktive Anforderungen allerdings regelmäßig die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten: Damit darf er sich begnügen, soweit diese Regeln nicht hinter der technischen oder wissenschaftlichen Entwicklung und jüngeren Gefahrenerkenntnissen hinterherhinken.“

Daher müssen auch neue Unfallereignisse berücksichtigt werden ohne dass diese in Normänderungen berücksichtigt werden.

Die EN 1176 bestimmt beispielsweise: Bis zu einer Fallhöhe von 0,60 ergeben sich keine Anforderungen an den Fallraum, er ist jedoch frei von Hindernissen und Gegenständen zu halten. Für Fallhöhen von 0,60 cm bis 1,50 m muss der Fallraum 1,50 Meter breit sein und der Untergrund im Fallraum muss aus Rasen bestehen. Ab einer Fallhöhe von 1,50 Meter ist geeigneter Sand, Feinkies oder Rindenmulch in ausreichender Schichtdicke (mindestens 20 cm) erforderlich.

Eine Sichtkontrolle soll bei stark frequentierten Spielplätzen bis zu täglich, eine Operative Inspektion alle ein bis drei Monate (Prüfung auf Funktion und Stabilität) und jährlich soll durch einen Sachkundigen die Jahreshauptinspektion durchgeführt werden. .[1]

Hinweise zur Spielplatzgestaltung

  • Verwendung von Pfostenschuhen an Holzpfosten um der Verrottungsgefahr zu begegnen, welche die Stabilität beeinträchtigt.
  • Keine Verwendung von Autoreifen. Diese enthalten sehr viele Gefahrstoffe bis hin zu krebserzeugenden Gefahrstoffen. Die Gefahrstoffe (wie z. B. Ruß) werden von den Reifenherstellern bewusst zugefügt, um die gewünschten Reifeneigenschaften (wie z. B. Reibungshaftung und Temperaturbeständigkeit) zu erhalten. Autoreifen sind nicht als Teile von Spielgeräten konstruiert. Die Kinder nehmen die Gefahrstoffe auch über Hautkontakt auf. Nur eine dichte Oberflächenbeschichtung (z. B. Lack) würde schützen, diese ist aber auf Reifen insbesondere im Freien nicht lange haltbar.
  • keine Verwendung von Gleisbaubohlen (Bahnschwellen) aufgrund der darin enthaltenen giftigen Holzschutzmittel.
  • Abnahme eines neuen Spielplatzes von einer sachverständigen Person. Die Kosten dafür stehen in keinem Verhältnis zu den Baukosten und zahlen sich immer aus, da Mängel sofort reklamiert werden können und viele Unfälle vermieden werden.
  • Den Spielplatz wie vorgeschrieben kontrollieren und kontrollieren lassen: Sichtkontrolle täglich bis monatlich / Operative Inspektion alle ein bis drei Monate / Jährliche Hauptinspektion durch eine sachkundige Person.
  • Verwendung von Sand, Gummigranulat oder Kies als Fallschutz und keine Holzschnitzel oder Rindenmulch. Diese neigen zu Schimmelpilzbildung oder noch schlimmer, enthalten Fungizide.
  • Keine Verwendung von Spielgeräten nach DIN EN 71 (z. B. aus Baumärkten) für öffentliche Spielplätze. Diese Geräte sind lediglich für den Privatgebrauch gedacht und verschleißen wesentlich schneller als Geräte nach DIN EN 1176.
  • Auf die Ausrichtung von Rutschen achten. Rutschen die eine südliche Ausrichtung haben, können sich durch Sonneneinstrahlung stark erhitzen. Abhilfe schafft ggf. eine ausreichende Beschattung.

Unfälle auf Spielplätzen

In den letzten Jahrzehnten ereigneten sich eine Reihe von schweren und tödlichen Unfällen auf Spielplätzen. Alle diese Unfälle lassen sich auf Mängel an den Geräten zurückführen, welche immer durch sachkundige Kontrollen vermeidbar gewesen wären.

Drei Mängelkategorien waren bei allen tödlichen und schweren Unfällen der Auslöser:

  1. Instabile Pfosten, Fundamente, Verankerungen im Boden meistens durch Holzfäulnis in Folge eines Pilzbefalles hervorgerufen. Einmastgeräte aus Holz sind besonders gefährdet. Bei Belastung kommt es zum Zusammenbruch des Gerätes und die Kinder verletzen sich beim Sturz oder auch durch auf sie stürzende schwere und kantige Bauteile des Gerätes.
  2. Fangstellen für Kleidung, z. B. Spalten zwischen 3,6 mm und 25 mm, Winkel kleiner als 60 Grad oder oben offene Enden von Pfosten und anderen Bauteilen, an denen Ketten, Kapuzen, Anorakkordeln, Schals, Schlüsselanhänger, Gurte von Fahrradhelmen hängenbleiben und Kinder sich erdrosseln können.
  3. Fangstellen für den Kopf durch Abstände zwischen 11 und 23 cm in Brücken, Podesten oder ähnlichem. Kinder können in Öffnungen mit solchen Abständen hineinrutschen, mit dem Kopf hängen bleiben und sich mit dem eigenen Gewicht erdrosseln. Ist die Öffnung größer als 23 cm, rutscht in jedem Fall auch der Kopf durch, ist die Öffnung kleiner als 11 cm, kann der kleinste Kinderkörper nicht hineinrutschen und es besteht ebenfalls keine Gefahr.

Bei Fahrradhelmen sind auch größere Abstände als 23 cm problematisch. Auch deswegen dürfen diese auf Spielplätzen nicht getragen werden. Darauf soll auf Spielplätzen ein Warnschild mit einem durchgestrichenen Fahrradhelm deutlich hinweisen.

Spielplatzgeräte

Spielplatz in einer Kleingarten-Siedlung
Karussell

Spielgeräte sind unter anderem: Kletterwände, Miniaturholzhäuser, Rutschbahnen, Schaukeln, Wippen, Sandkästen, Klettergeräte, Seilbahnen.

Besondere Formen von Spielplätzen

Erlebnisspielräume

Wasserspiele auf einem Frankfurter Spielplatz

Es gibt Möglichkeiten, Spielplätze zu Erlebnisspielräumen weiterzuentwickeln. Dazu gehört eine ansprechende Geländemodellierung, der Einbezug der Vegetation, insbesondere der Bäume, die Möglichkeit mit Wasser zu spielen und zu matschen. Ruhige Bereiche sind so gestaltet, dass sie die Kommunikation und kreatives Spielen fördern. Ergänzungen mit Sinnelementen wie Waldxylophon, Summ- und Klangsteine, Barfußpfad erweitern das Erlebnisspektrum. Ein sehr gutes Beispiel für einen vielseitigen Erlebnisspielraum bietet das Hexenwasser bei Söll in Tirol. Idealerweise enthält ein Erlebnisspielraum Angebote für alle Generationen, wie z. B. Gartenschach, Beachvolleyball, Bocciabahn.

Abenteuerspielplatz

siehe Hauptartikel Abenteuerspielplatz

Abenteuerspielplätze sind in der Regel von Studenten oder Sozialpädagogen betreut und bieten den Kindern Möglichkeiten mit Werkzeug umzugehen (z. B.: beim Hüttenbau).

Seniorenspielplatz

siehe Hauptartikel Seniorenspielplatz

In Anlehnung an den Begriff des Kinderspielplatzes werden Erlebnisparcours für Senioren zuweilen auch als „Seniorenspielplatz“ bezeichnet.

Weblinks

Einzelnachweise / Quellen

  1. GUV-SI 8073: Schulhöfe planen, gestalten, nutzen. GUV-SI 8017: Aussenspielflächen und Spielplatzgeräte.

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